Tag: 26. März 2006

  • Music was my first love

    Freiheit der Kultur auf der einen Seite, die der Schutz geistigen Eigentums auf der anderen. Es wird dieser Tage viel über diesen Konflikt diskutiert und leidenschaftlich gestritten, ob und unter welchen Bedingungen der Mensch Musik hören darf.

    Schon seit Jahrzehnten gibt es dafür Regeln, die eigentlich etwas eigenartig erscheinen. Würde ich meine Mitbewohner im Badezimmer versammeln um meiner Interpretation von Smoke on the Water aus der Badewanne zu lauschen, hätte ich sogleich Gebühren an die GEMA zu entrichten.

    Man merkt diesem Modell schon an, daß es nicht besonders realistisch ist. Ich sehe ein, daß es unfair wäre, Geld damit zu verdienen, die Musik eines anderen vorzutragen, ohne das dieser etwas davon hat. Aber im kleinen, privaten Umfeld muß es doch möglich sein, seine Empfindungen über Musik auszudrücken, selbst wenn man sie nicht selbst komponiert oder verlegt hat.

    Schon heute gilt die Regelung, ein kopiergeschütztes Musikstück zu kopieren ist eine Straftat. Bitte was? Etwas was technisch gar nicht möglich ist, wird unter Strafe gestellt? Wozu denn das?

    Seit Generationen drücken Menschen ihre Gefühle füreinander durch Musik aus. Nicht umsonst handeln die meisten Lieder von Liebe. Wer hat in seiner Schulzeit nicht versucht, seiner Angebeteten die eigenen Empfindungen durch eine Zusammenstellung passender Musik Ausdruck zu verleihen? Vielleicht hat Brigitte Zypries nie so einen selbstgebackenen Sampler bekommen und will es heute allen heimzahlen, die sie einst verschmähten.

    Anders ist kaum zu erklären, weshalb sie diese Tradition ab nächstem Jahr als Straftat definiert wissen will. Es sei denn, die Entertainment-Lobby hätte da vielleicht etwas, nun ja, bei der Entscheidungsfindung nachgeholfen. Das werden wir so genau aber wohl nicht erfahren, weil Transparency International in Deutschland gerade mit einer eigenen Angelegenheit befasst ist.

    Wenn musikalische Liebesbekundungen künftig strafbar werden, muß man sich aber nicht wundern, wenn die Deutschen nicht genügend Kinder bekommen. Ohne Musik kommt man halt nicht zusammen.

  • PR-GAU Leichgemacht

    Sollte dieses Schreiben tatsächlich von Prof. Dr. Jürgen Marten, dem Ethikbeauftragten des Transparency International Deutschland e. V. stammen und dieser Blog-Eintrag bei Gedankenträger auf den es sich bezieht, den Tatsachen entsprechen, hat sich der Verein ein PR-Eigentor geschossen.

    Man kann dem Verfasser des Schreibens zugute halten, daß er die Autorin des Weblogs Gedankenträger zunächst formlos per E-Mail dazu aufforderte den Artikel aus dem Netz zu nehmen, statt gleich eine Abmahnung zu schicken. Der Abmahnwahn ist inzwischen ja schon zu einer Art Breitensport der Unternehmen avanciert.

    … Die von Ihnen aufgestellten Behauptungen entsprechen im wesentlichen nicht den Tatsachen, da wo es sich um Ihre Bewertungen handelt wird der Tatbestand der rechtswidrigen Schmähkritik erfüllt.

    Die schwammige Formulierung und die unverholene Drohung mit potentiell ruinösen Verfahrenskosten lassen Vermuten, daß man es bei Transparency International Deutschland mit der Ethik nicht so genau nimmt, wie man es bei einem Verein der sich gegen Korruption einsetzt erwarten möchte. Zudem klingt das so, als ginge der Drohbriefschreiber davon aus, daß er im Fall eines Rechsstreits ohnehin kein Land sehen würde.

    Sollte das [die Löschung des Artikels] nicht erfolgen, kündige ich Ihnen schon jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ggf. eine einstweilige Verfügung an. Ich gehe davon aus, dass Sie sich über die rechtlichen, aber auch finanziellen Konsequenzen, die sich daraus für Sie ergeben werden, klar sind.

    Sollte das nicht erfolgen, kündige ich Ihnen schon jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ggf. eine einstweilige Verfügung an. Ich gehe davon aus, dass Sie sich über die rechtlichen, aber auch finanziellen Konsequenzen, die sich daraus für Sie ergeben werden, klar sind.
    Daß dem Verein der Bericht mißfällt ist verständlich. Immerhin legt er nahe, daß es zur Personalpolitik der Organisation gehört, Mitarbeiter nach Ende der Probezeit grundsätzlich nicht übernehmen, sondern durch einen neuen zu ersetzen, der wiederum nur auf Probe beschäftigt ist. Dadurch würde verhindert, daß die betreffenden Mitarbeiter je Anspruch auf Kündigungschutz erlangen.

    Nachdem der beanstandete Artikel ganz offensichtlich auf Hörensagen beruht, darf man sich wundern, warum der Antikorruptionsverein ihm eine solch große Bedeutung zumisst.

    Sicher ist dagegen eines: Die erst durch den bösen Brief entstandene öffentliche Meinung hat sich Transparency International Deutschland sicher nicht gewünscht. Hier ein kleiner Ausschnitt:

    Update: Bei Ronsens gibt es eine noch umfangreichere Liste.