Tag: 25. April 2006

  • Potsdamer Rechtsdrall

    Wenn ich lese, „brutal zusammengeschlagen“, denke ich an exzessives Prügeln und Treten. Offenbar wurde der Ingenieur Ermyas M. von einem einzelnen Fausthieb getroffen, der ihn allerdings lebensgefährlich verletzte.
    Die Aufzeichnung auf der Handy-Mailbox seiner Gattin, mit der er zum Tatzeitpunkt verbunden war, belegen, daß die Täter ihn als „dreckigen Neger“ beschimpft haben. Das zeigt eine rassistische Grundhaltung der Täter. Aber belegt es auch, daß die Täter den Mann aus rassistischen Motiven töten wollten, wie die Presse nahelegt?

    Ich bezweifle nicht, daß es solche Fälle gibt. Die gibt es mit Sicherheit sogar reichlich. Dieser könnte ein solcher sein. Es ist zu begrüßen, daß Generalbundesanwalt Kay Nehm den Fall an sich zieht, um ein Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen. Allerdings spricht manches dafür, daß dieser Fall sich dafür nicht gerade besonders gut dafür eignet.

    Den laufenden Ermittlungen zufolge haben die mutmaßlichen Täter keinen Kontakt zu rechtsradikalen Gruppierungen. Zudem spricht vieles dafür, daß der Fausthieb der Höhepunkt eines Streits war, in dem auch das stark alkoholisierte Opfer sich bereits zu Handgreiflichkeiten hatte hinreissen lassen. Die „Märkische Allgemeine“ berichtet, das Opfer habe zuvor nach den späteren Tätern getreten.

    Nüchtern betrachtet sieht die Angelegenheit eingedenk der bisherigen Faktenlage bislang eher nach einer Kneipenschlägerei aus. Aufgrund eines einzelnen Faustschlags eine Tötungsabsicht zu unterstellen ist kaum haltbar. Es ist trotz der Beschimpfung unklar, ob die Hautfarbe des Opfers ausschlaggebend für die Tat war.

    Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm löst zwar besonders mit seinem Hinweis auf „blonde und blauäugige“ Gewaltopfer Brechreiz aus, dennoch hat der bekanntermaßen xenophobe Politiker in einem Punkt recht: Das Motiv der Tat ist bislang nicht erwiesen.

  • Giftspritze

    Die in den USA beliebteste Methode, von staatswegen Menschen zu töten ist die sogenannte Giftspritze. Dieses Verfahren gilt als human. Wie auch immer man dieses Adjektiv mit der Tötung eines Menschen in Einklang bringen soll. Es bestehen doch erhebliche Zweifel, ob dieses Vorgehen für den Betroffenen zumindest schmerzlos ist. Im Grunde ist die Bezeichnung Giftspritze unzutreffend, weil es sich eigentlich um drei verschiedene Substanzen handelt, die der Reihe nach in die Venen des Delinquenten gespritzt werden.

    Der tödliche Stoff ist eine Kaliumchloridlösung, die schnell genug und in ausreichender Konzentration gespritzt, zum Herzstillstand führt, in Folge dessen das Gehirn nach einigen Minuten durch Sauerstoffmangel abstirbt. Die Injektion von Kaliumchlorid ist äußerst schmerzhaft.

    Damit der Delinquent nicht zuckt und zappelt oder sonstige Bewegungen machen kann, die nach Todeskampf aussehen, wird vorher ein Mittel, meist Pancuronium, injiziert, das die Muskeln lähmt. Davon ist auch die Atemmuskulatur betroffen. Bei chirurgischen Eingriffen, wo ebenfals Muskelrelaxantien zum Einsatz kommen, muß der Patient deswegen künstlich beatmet werden. Die Wirkung von Pancuronium setzt nach drei bis fünf Minuten ein und hält für ein bis zwei Stunden an.

    Davor wird zur Betäubung ein Barbiturat verabreicht, üblicherweise Natrium-Thiopental. Das ist ebenso wie bei einer Narkose für medizinische Eingriffe auch bei den Hinrichtungen problematisch, denn Bewußtsein oder Bewußtlosigkeit ist nicht meßbar. Man kann von außen praktisch nicht feststellen, ob es wirkt. Allenfalls der Patient oder Delinquent könnte darüber Auskunft geben, wäre er nicht gelähmt. Thiopental hat im Gegensatz zu anderen Barbituraten eine sehr kurze Wirkungsdauer von 5 bis 15 Minuten. Deswegen kann es leicht vorkommen, daß der Todeskandidat bei der schmerzvollen Kalium-Infusion längst wieder bei vollem Bewußtsein ist. Wenn die Wirkung bis zum Eintritt des Todes anhält, wäre das kaum mehr als ein glücklicher Zufall.