Tag: 7. September 2006

  • Schreck in der Morgenstund

    2:54 Uhr: Es flattert eine E-Mail in unseren vollelektronischen Redaktionsbriefkasten. Der Absender: Clow Cowboy Callboy Torsten. Der Betreff: „liegt schon per Fax Ihren Anwalt vor und den Gericht unterschrieben“. Klar, der Verfügungkläger hatte ja vergessen die unzulässigerweise nachgereichte „verbesserte“ Klageschrift mit seiner Unterschrift zu versehen. Aber andererseits hatte das Gericht diese Unterschrift ja dann auch noch nachgereicht bekommen. Warum also nochmal? Den Nachtwächtern vom Fellow Passenger schwant übles. Und tatsächlich: Ein völlig neues Dokument! (PDF, 190 KB)

    3:39 Uhr: Der Helikopter des Übersetzers landet auf dem Dach der Redaktion.

    4:01 Uhr: Der Spezialist konnte das Schreiben nach drei doppelten Espresso und einer Flasche Absinth als eine nachträglich eingereichtete Ergänzung zur nachträglich eingereichten Verbesserung der verbesserten Klageschrift zur bereits geschlossenen Verhandlung identifizieren.

    4:02 Uhr: Der Dolmetscher beginnt zu zittern und kichert hysterisch. Aus seinem Mund quillt zäher Schaum.

    4:17 Uhr: Der Rettungsdienst trifft ein, kann aber nur noch den Exitus feststellen.

    Im Kern lautet die Übersetzung:

    Das Schreiben von den Rechtsanwalt Nikolaus Klein von Wiesenberg dient reinweg dazu um das die gesammten Blogger weitere unwahre , gar üble Nachreden über mich verbreiten können . Desweiteren dient meine andere Domaine www.agbloggershausen.de – im Orginal Ausdruck als Anlage bei gefügt dazu um mal entlich etwas Ruhe rein zu bringen , was immerhin ca 4 Wochen zum großen Teil gelungen ist und wie gesagt eine Seite ist schon von den üblen Nachreden frei . Die Verlinkungen dort drauf sind sortiert um andere seines Gleichen außergerichtlich die unwahren Tatsachen , Beleidigungen , üblen Nachreden außergerichtlich zu löschen dursch Besucher , was sich in dessen Statistiken wiederspiegelt und das die 3 Schlichter wissen wen sie alles anschreiben können . Ich bitte Sie daher meinen Antrag zu folgen , damit alles mal ein Ende mit den unwahren Tatsachen , üblen Nachreden und Beleidigungen hat . Für ewentuelle Schlichteranfragen können Sie gerne H. [Name und Adresse entfernt, d. Red] anfragen . Dieser erlaubte mir seine Adresse Ihnen zu übermitteln ( als Anlage eingefügt ) . Als weitere Anlage fürge ich ein das “ Bloggershausen “ mit Vorurteilen bloß berichtet .

    Wie gewohnt, fehlen sämtliche erwähnten Anlagen.

    4:54 Uhr: Herr R. kündigt an, gegen 5:20 Uhr die Anlagen nachzureichen.

    5:56 Uhr: Herr R. beruft sich auf Datenschutz und Postgeheimnis und bleibt die Anlagen doch lieber schuldig. Der völlig verwirrte Spam-Filter spuckt einen Kommentar von 1:44 Uhr aus.

    Ein schlechter Scherz, höre ich schon einige von Ihnen rufen. Leider nur zum Teil. Die arabische Version des Dokuments ist natürlich nur ein guter Scherz. Das wirklich eingegangene Dokument hingegen hoffentlich ein schlechter. Es steht allerdings zu befürchten, das es völlig ernst gemeint ist.

  • Die zweite Verhandlung

    Über die jüngste Verhandlung wurde freundlicherweise bereits in den Memoiren des Josh K. Phisher, im MonacoBlog, im srbBLOG und auch von C.J. in den Kommentaren zu unserem letzten Beitrag erste Impressionen vermittelt. Über den Ausgang berichten wir nach Zugang des Urteils. Denn bis dahin steht offizell ja noch nicht fest, ob es des Verfügungsklägers oder unser 11. September wird. Das ist nämlich der Tag der Urteilsverkündung.

    Der eigens vom Antragsteller zur Verhandlung mitgebrachte Paragraph sorgte für einige Verwirrung, weil das überreichte Dokument mitten im Satz begann. Nach einem Textvergleich zwischen den einzelnen Ausfertigungen, konnte Herr R. die Situation aufklären: Es drehe sich nur um den Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes, der in der Tat vollständig wiedergegeben war.

    Anläßlich unserer Anregung (PDF, 563 KB) zu einer Untersuchung der Prozessfähigkeit des Antragstellers, stellte das Gericht die Frage, ob derzeit ein Betreuungsverfahren laufe. Der Verfügungskläger antwortete, „Nicht daß ich wüßte“. Der Frage ob er sich bereits früher in Betreuung befand entgegnete er, er wolle sich öffentlich nicht dazu äußern.

    Sehr häufig reagierte der Vorsitzende auf Antworten des Verfügungsklägers mit den Worten, „Na ja.“ Dazu kam immer eine knappe Auf- und Abbewegung der Hand.

    Interessant fanden wir die Antwort auf die Frage, ob der Kläger sich empfehlungsgemäß an einen Rechtsanwalt gewendet hätte. Die nämlich lautete, er habe sich von einem der „Schlichter“ beraten lassen, der im 8. Semester Jura studiere. Wollen wir dem Betreffenden wünschen, daß ihm dies nicht zum Nachteil gereichen möge.

    Glücklicherweise hat das Gericht davon abgesehen, meine sofortige Verhaftung anzuordnen. Als kleinen Ausgleich besuchten wir dafür im Anschluß das Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, das heute zum Glück nur noch eine Gedenkstätte ist. Ein wirklich gruseliger Ort, in dem sogar noch der Orignalgeruch des Sozialismus erhalten ist. Der Heimweg gestaltete sich dafür wieder mehr nach guter Kapitalistenart. Weil Golf in der Autovermietung gerade aus war, mussten wir zum selben Preis bedauerlicherweise mit einem 5er BMW fahren. Klimaanlage, Schiebedach, Fernsehen, Kilometerstand: 16, elektrisch in allen Himmelsrichtungen verstellbare Ledersitze, usw. Sie können sich die Strapazen ja sicher vorstellen. Zudem ging der Tempomat nur bis 200 km/h und es gab keinen Getränkehalter. Fahren musste man auch noch selbst, was verständlicherweise niemand wollte.