Unbegründet und unzulässig
von Fellow Passenger
Das Ergebnis an sich war ja bereits bekannt. Jetzt liegt es en Detail auch schriftlich vor. Wie vermutet, befand das Gericht den Antrag aus dem wilden Osten für unzulässig und unbegründet.
Natürlich wurde da nicht, wie in einigen Kommentaren behauptet, dem Verfügungskläger etwas aufgegeben oder gar angeordnet, außer die Kosten des Verfahrens zu tragen. Was der Antragsteller auf seinen Webseiten veranstaltet war ja nicht Gegenstand des Verfahrens.
Weil der Antragsteller allerdings bereits letztes Jahr an Eides statt seine Zahlungsunfähigkeit versichert hat, wird er seine Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht bedienen können.

14. September 2006 um 23:35 Uhr
oh je.
Sie werden also auf Ihren Kosten sitzenbleiben, lieber Herr P.
Ich hoffe, dass Sie sich morgen trotzdem auf der meinerseits veranstalteten Feierlichkeit amüsieren werden – doch ich muss Sie darauf hinweisen, dass ein jeder für die Kosten seiner Getränke selbst aufkommen muss.
Mit den allerbesten Grüßen verbleibe ich
Ihr Nahezu-Nachbar.
15. September 2006 um 0:14 Uhr
Tja, so ist das in diesem Lande!
Wie gewonnen so …….
Es wird wirklich langsam Zeit, dass dieser Person geholfen wird.
Ansonsten bleibt nur zu hoffen, dass er in seiner “Berufung” erfolgreich wird, damit diese Kosten wieder reinkommen.
15. September 2006 um 4:39 Uhr
tja Sie wissen nicht was ich gemacht habe @ http://www.fellowpassenger.de …. und @ Strausbergblogger – Euch Bloggern sollte mann helfen – insbesondere die üble Nachreden , Beleidigungen und Verleubnungen via Internet verbreiten
15. September 2006 um 7:36 Uhr
Werter Herr Passenger,
einen höchst offiziellen Glückwunsch von meiner Seite aus.
MfG
ecpas_retnec
15. September 2006 um 10:16 Uhr
[...] Nachtrag: Das Urteil liegt nun auch schriftlich vor. Tags: Callboy Torsten , Recht , Verleubner [...]
15. September 2006 um 11:12 Uhr
Auf Anraten eines Anwalts? (Update)…
Okay, noch kennen wir das offizielle Urteil nicht, aber es sieht alles nach einer klaren Niederlage für C.T. aus: Dem Widerspruch gegen das Versäumnisurteil wurde nicht stattgegeben! Das Versäumnisurteil bleibt weiterhin aufrecht erhalte…
15. September 2006 um 11:32 Uhr
Wie jetzt “Zahlungsunfähigkeit”? Ich dachte der T. wäre dick im Callboy-Geschäft…
15. September 2006 um 14:35 Uhr
[...] Update: Das Urteil liegt nun in schriftlicher Form vor und kann hier eingesehen werden: http://www.fellowpassenger.de/archives/351 [...]
15. September 2006 um 19:32 Uhr
Ich würde mir einen Titel geben lassen, der ist erstmal 30 Jahre gültig und dann würde ich mir den Spass machen und C.T. jedes Jahr aufs neue die Hand heben lassen. Mal schauen, wer die besseren Nerven hat…
15. September 2006 um 19:50 Uhr
Ich würde erstmal den Abend genießen. Is doch kein Leben, sich ständig mit sowas auseinander setzen zu müssen. Damit muss irgendwann Schluss sein.
Schönes Wochenende und auf zu neuen Ufern! Aber das machen Sie eh.-)
15. September 2006 um 21:11 Uhr
wie hoch ist der Streitwert?
(man kann [grunds] nur jede drei Jahre jemanden auf die Nerven gehen, der die ev abgab)
15. September 2006 um 22:23 Uhr
Oh weia, Herr Passenger!
Hoffentlich überlegt sich das Gericht nicht, ob die das Urteil umschreiben…
(Zitat von http://www.agblockershausen.de :)
Da wird sich der Richter aber freuen… (prust!)… tuen tun.
Übrigens, hier noch ein nettes Zitat von Paul-Henri Spaak:
“Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leidet niemals an ihr. Aber die anderen leiden.”
Passt doch gut, oder ?
Freundlichst, ihr
ecaps_retnec
16. September 2006 um 1:28 Uhr
Den Titel holen wir uns natürlich, mein lieber Herr Matze. Letztenendes wird aber der Steuerzahler für die Eskapaden des Herrn R. in die Pflicht genommen werden. Wir haben nämlich Prozesskostenhilfe beantragt und auch uneingeschränkt bewilligt bekommen.
Der Verfügungskläger hatte 500 Euro beantragt, wir 4000. Der Streitwert wurde dann auf 3000 Euro festgesetzt, bester Herr oder Frau Joi.
Offenbar wurde der Text mal wieder “verbessert”, verehrter Herr Retnec. Jetzt steht dort schon wieder was anderes.
16. September 2006 um 2:52 Uhr
Nein, Herr R. das kann es nicht. Da können Sie den Richter mit Dienstaufsichtsbeschwerden traktieren so viel Sie wollen. Das Urteil wird bleiben. Allenfalls könnten Sie Berufung vor dem Landgericht beantragen. Wenn Sie das versuchen möchten, wünsche Ich Ihnen viel Vergnügen. Ein Anwalt der ihnen davon nicht sofort abrät, müsste schon sehr verzweifelt nach Einnahmequellen suchen und dabei auch noch übersehen, daß Sie ihn nicht bezahlen können.
Da Sie mir neuerdings per E-Mail Links zu Internetseiten schicken, die Bilder von nackten Menschen und Trainingsprogramme zur Vergrößerung von männlichen Geschlechtsteilen anbieten, möchte ich Ihnen noch einen unverbindlichen Tip geben. Die lustige Nummer am Ende der Link-Adresse soll natürlich die E-Mail-Adresse bestätigen. Allerdings nicht meine, sondern Ihre.
16. September 2006 um 8:15 Uhr
@ http://www.fellowpassenger.de – sorry – ich dachte die Seiten brauchen Sie , weil Sie üble Nachrede , Ansatzweise Beleidigungen und Unterstellungen betreiben