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Strafanzeige wegen Hochverrat

von Gustav Freischütz

Gert Flegelskamp hat seine, schon seit längerer Zeit angekündigte Strafanzeige wegen Hochverrats, dieser Tage an die Bundesanwaltschaft übermittelt.

Ich erstatte Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren stelle ich Strafanzeige gegen die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a des StGB.

Ganzer Text der Strafanzeige bei Gert Flegelskamp

Ob das aus juristischer Perspektive einen Sinn ergibt, vermag ich nicht zu beurteilen. In jedem Fall hege ich Zweifel, daß die Bundesanwaltschaft sich so ausgeprägter Unabhängigkeit von den Beschuldigten erfreut, es wagen zu können, eine entsprechende Klage zu erheben.

Zumindest darf man aber auf einigen Wirbel hoffen, der vielleicht die Sensibilität der Öffentlichkeit für eine ganze Reihe von atemberaubend undemokratischen Vorgängen in Deutschland erhöht.

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2 Kommentare zu “Strafanzeige wegen Hochverrat”

  1. Quasipresseschau vom 15.4.2008 | NIGHTLINE

    [...] Strafanzeige wegen Hochverrat Ob das aus juristischer Perspektive einen Sinn ergibt, vermag ich nicht beurteilen. In jedem Fall hege ich Zweifel, daß die Bundesanwaltschaft sich so ausgeprägter Unabhängigkeit von den Beschuldigten erfreut, es wagen zu können, eine entsprechende Klage zu erheben. [...]

  2. DirkGrund - über Suboptimales

    Meinungsschnipsel – Strafanzeige wegen Hochverrat !…

    Das “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer V…

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