Tag: 19. April 2009

  • Speedport W 700V

    Falls irgendwer noch Kunde bei der Deutschen Telekom AG ist und einen Router namens Speedport W 700V besitzt, aber keine Lust hat, sich vom BKA aussuchen zu lassen, was er im Internet ansehen darf, soll mal folgendes machen:

    1. Diese Adresse aufrufen:
      http://192.168.2.1/top_start_passwort.stm
      eventuell geht auch diese:
      http://speedport.ip/top_start_passwort.stm
      Login des Speedport W 700VDas Passwort lautet entweder 0000, oder es steht hinten auf dem Gerät, oder es ist so, wie Sie es selbst gesetzt haben.
    2. Links, im Hauptmenü des Speedport W 700V wählen Sie den Punkt „Netzwerk“. Hier im Bild in der Farbe Magenta dargestellt:
      Hauptmenü des Speedport W700V
    3. Unter „Netzwerkeinstellungen“ wählen Sie in der mittleren Spalte „>>Internetzugang“. Hier im Bild in der Farbe Magenta hervorgehoben:
      Netzwerkeinstellungen des Speedport W 700V
    4. Bei Provider-Auswahl stellen Sie „Anderer Provider“ ein. Ja, auch oder gerade dann, wenn Sie einen T-Online-Anschluß haben.
      Interneteinstellungen des Speedport W 700V
    5. Der Benutzername ist eine Kombination aus Ihrer 75-stelligen Anschlußkennung, der 786-stelligen T-Online-Nummer und etwas Garnitur. Genau geht es so:

      AnschlußkennungTeilnehmernummer#[email protected].

      Die Mitbenutzerkennung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 0001. Gartenzaun # und @t-online.de gelten wörtlich. Anpassen müssen Sie also nur den Teil vor #[email protected].  Die Anschlußkennung und Teilnehmernummer finden Sie auf dem geheimnisvoll verpackten Zettel, den Sie von T-Onlne erhalten haben.Ihr Benutzername könnte demnach so aussehen: 123456789012987654321098#[email protected].

    6. „Kennwort“ und „Kennwort wiederholen“ ist Ihr T-Online-Kennwort. Wenn Sie es nie geändert haben, ist es das was auf besagtem Zettel steht, wo Sie auch die anderen Angaben her haben.
    7. Als „Name des Dienstes“, schreiben Sie etwas, daß Ihnen zur Telekom einfällt, z. B. MfS.
    8. Eine „Feste IP-Adresse“ können Sie sich ausdenken oder das Feld leer lassen. Wirkung hat es keine.
    9. Primärer DNS-Server. Das ist interessant. Tragen Sie die IP-Adresse eines DNS-Servers ein, von dem Sie annehmen, daß er unzensiert ist, zum Beispiel 94.75.228.29.
    10. Als „Sekundärer DNS-Server“ tragen Sie die IP-Adresse eines weiteren DNS-Servers ein, von dem Sie meinen, daß er nicht manipuliert wäre, zum Beispiel 87.118.100.175.
    11. Drücken Sie auf „Speichern“, um den Artikel 5 des Grundgesetzes wieder in Betrieb zu nehmen.

    Die beiden hier als Beispiel angeführten DNS-Server werden neben anderen von der German Privacy Foundation [1]Homepage der GPF betrieben. DNS-Server betreiben aber auch der Chaos Computer Club [2]DNS-Anleitung beim CCC (213.73.91.35 und 213.73.91.35) und der FoeBud e.V. [3]Pressemitteilung des FoeBud e.V. zu deren DNS-Server (85.214.73.63).