Überraschung: Bürger dürfen nicht generalverdächtig sein
von Fellow Passenger
Das oberste Gericht erläßt keine Gesetze. Weil der Gesetzgeber dafür aber schon fast traditionsgemäß zu blöde ist, schafft es welche ab. Heute sinngemäß mit der Ansage, daß bei der Entstehung unserer Verfassung noch niemand mit einer solchen Sauerei rechnen konnte, wie einem Gesetz, das es erlaubt, völlig willkürlich jede Kontaktaufnahme von einem Bürger zu wem auch immer zu protokollieren.
Damit wäre, klarer konnte sich das Bundesverfassungsgericht aus seiner Position nicht äußern, ein Grundrecht vonnöten, daß solches Treiben endlich ein für allemal verbietet. Herr Papier, die bestehende Verfassung und der gesunde Menschenverstand sind da auf einer Linie.
Es wäre also der Gesetzgeber dringend gefragt, ein solches Grundrecht zu formulieren. In den kommenden Jahren werden Sie beobachten, wie das brustbehaftete Kanzlerwesen und ihr analliberaler Stellvertreter versuchen, exakt das Gegenteil davon zu tun.
