fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Täglich wird uns dieser Befehl eingehämmert, so oft, daß wir ihn schon gar nicht mehr bewußt wahrnehmen. Die beabsichtigte Wirkung dieses Mantras ist nicht erkennbar. Deutlich sichtbar sind dagegen Nebenwirkungen wie Langweile, Desinteresse und Resignation.
Wie würde man wohl mit einem Gesprächspartner umgehen, der seine Ausführungen alle paar Minuten um die Aussage ergänzt, „bevor Sie eine Socke oder einen Strumpf anziehen, prüfen Sie die Länge Ihrer Fußnägel“? Abhängig von den verfügbaren Werkzeugen und Ihren anatomischen Kenntnissen würden Sie ihn entweder knebeln, bastonieren, ihm die Stimmbänder entfernen, oder eventuell sogar Gewalt anwenden, um der stumpfsinnigen Berieselung schnellstmöglich zu entgehen.
Ähnlich verhält es sich mit dem epidemisch um sich greifenden Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, das zu der Auffassung kam, wer unter Jubelgeschrei auf eine fremde Internetseite verweist, sich auch selbst deren Aussage zueigen macht und dafür geradestehen muß, wenn von vorneherein klar war, daß dort was verbotenes zu sehen ist. Dabei darf man, das sagt das Urteil auch, durchaus auf Seiten verweisen, die offensichtlich ungesetzlich sind, wenn man dazu sagt, daß man den verlinkten Inhalt nicht gut findet.
Leider sind die meisten Macher privater Internetseiten in Deutschland durch haarstäubende Einfalt gezeichnet und von vorauseilendem Gehorsam erfüllt. So belästigen sie ihre Leser wieder und wieder mit dem immer selben pseudojuristischen Textbaustein, den sie voller Stolz als „obligatorischen Disclaimer“ zu betiteln Pflegen.
Selbst durch den einfachen Terminus „ausdrücklich distanzieren“ sind sie heillos überfordert. Dabei ist das nun wirklich einfach. Dennoch will ich hier ein frei erfundenes Beispiel anführen:
„Der unerträgliche Angeber Don Alphonso, wurde kürzlich bezichtigt, ein kleiner, dicker Troll zu sein.“
Das ist eine deutliche Distanzierung, weil „unerträglicher Angeber“ ja kaum als Empfehlung verstanden werden kann. Schreibe ich hingegen
„Der großartige Dichter und Schöngeist Herr Poodle fiel einem freiwilligen Art Director zur Last“
hilft es auch nicht, wenn ich weiter unten schreibe, daß ich mich „ausdrücklich von den Inhalten aller Seiten distanziere auf die ich verweise“. Allenfalls würde Herr Poodle sich wundern, was ich gegen seine Internetseite habe.
Trotzdem gibt es selbst sieben Jahre nach diesem Gerichtsurteil sogar eine Disclaimer-Seite, deren Textbaustein sogar besagt, daß der Betreiber einer Internetseite, die auf ihn verweist, sich von diesem distanziert.
Warum diese nervtötenden Disclaimer völlig unsinnig sind, können Sie übrigens auch bei Michael Jendryschik nachlesen.
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