Mit einem flammenden Plädoyer wettert Thomas Hummel in seinem Weblog gegen die Rechtspraxis bei Abmahnungen. Der abschließende Satz seiner Ausfürungen:
… Deutlicher wäre, und das muß man auch mit dieser Härte konstatieren, die Feststellung, daß sich die Gerichte mit dieser Rechtsprechung nah an der Grenze zur Rechtsbeugung befinden.
Vielleicht probieren wir mal aus, ob wir mit der Argumentation einen der Abmahner für den uns entstandenen Schaden in Regress nehmen können.
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