Viele Menschen, die zur Zeit in Ihren Briefkästen Post vom Bundeszentralamt für Steuern vorfinden, lesen den Text
das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen die Indentifikationsnummer XX XXX XXX XXX zugeteilt. Sie wird für steuerliche Zwecke verwendet und ist lebenslang gültig. Sie werden daher gebeten, dieses Schreiben aufzubewahren, auch wenn Sie derzeit steuerlich nicht geführt werden sollten.
mit Unbehagen. Schon die Adresse, im Fenster des Briefumschlags lässt den Größenwahn dieses Projekts durchschimmern:
Heinrich Faust
4
Hohle Gasse 0007
78457 Pudelskernhausen
Vielleicht gibt es in Deutschland wirklich vierstellige Hausnummern. Vielleicht gibt es Häuser, die so viele Etagen haben, daß die Angabe des Stockwerks nicht mehr neben die mit führenden Nullen aufgefüllte Hausnummer passen würde. In jedem Fall ist klar, daß hier Technokraten am Werk waren, die sich nicht einmal die Mühe geben wollten, wenigstens den Anschein zu erwecken, daß Ihnen bewußt wäre, Menschen aus Fleisch und Blut anzuschreiben.
Das Problem der Steueridentifikationsnummer genannten Personenkennziffer ist aber nicht die unterkühlte Megalomanie der Technokraten allein.
Bislang sind mit dieser Nummer folgende Daten verknüpft: Titel, Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaft, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Vollständige Adresse, Geburtstag und -ort und Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Zu befürchten ist, daß Vater Staat hier insgeheim ganz andere Pläne mit dieser Praktischen Nummer hat, als für Steuergerechtigkeit zu sorgen und schon bald weitere Daten mit dieser Identifikationsnummer verknüpfen möchte. Die Beschränkung auf steuerliche Zwecke ist schon heute so formuliert, daß man sie kaum als Beschränkung verstehen kann. Das mag man für Schlamperei halten. Es könnte aber auch Kalkül sein, denn es gibt viele Datensammlungen, die ohne eine eineindeutlige Zuordnung wie diese Identifikationsnummer kaum zu handhaben sind.
Nach Angaben der Bundesregierung [1] wird der Inhalt der sogenannten „Anti-Terror-Datei“ aus 845 Datenbanken verschiedener Ermittlungsbehörden zusammengestellt. Daraus ergibt sich ganz klar das Problem, daß man nicht wissen kann, ob fünf Einträge auf den Namen Stefan Schmidt sich wirklich auf fünf verschiedene Personen beziehen, oder auf eine, die fünf mal umgezogen ist.
Das Problem verschärft sich bei der regen Zusammenarbeit mit den USA, die über eine Datenbank mutmaßlicher Terroristen [2] verfügen, die nicht wie die deutsche „nur“ 13000 Personen umfasst, sondern über eine Million. Wie sollten die US-Behörden denn feststellen, ob der gerade einreisewillige Stefan Schmidt einer von den 170 Stefan Schmidts ist, die in der Terroristenliste stehen, wenn nicht über eine eineindeutige Personenkennziffer?
Diese beiden Beispiele zeigen, daß die euphemistisch als „Steueridentifikationsnummer“ bezeichnete Personenkennziffer eine Art Stein von Rosette[3] der Datenwelt ist, mit der sich sämtliche personenbezogenen Daten eindeutig zuordnen lassen. Sie machen auch klar, daß ein auf Prävention gerichteter Staat so einer Versuchung auf keinen Fall widerstehen kann.
Beispiele, wie durch die Steueridentifikationsnummer „Steuergerechtigkeit“ hergestellt werden könnte, haben wir noch keine keine gefunden. Vielleicht liegt es daran, daß der Gesetzgeber nicht beschrieben hat, was er mit „Steuergerechtigkeit“ eigentlich meint. Daß der größte Teil des Steueraufkommens über Lohn- und Mehrwertsteuer zu Lasten abhängig Beschäftigter bestritten wird, während Einkommensmillionäre weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten haben, den Fiskus nahezu gänzlich zu umgehen, ist damit offensichtlich nicht gemeint gewesen.
Trotz der Skepsis gegenüber der Steueridentifikationsnummer, die bei verschiedenen kritischen Blogs thematisiert wird, beschränken die Kritiker sich darauf, auf eine Musterklage[4] der Bürgerrechtsorganisation „Humanistische Union“ zu verweisen.
Bei dem Hinweis bleibt es dann auch. Weder Chris vom Weblog „FIXMBR“, noch Udo Vetter, Betreiber des „Lawblog“, lassen Anstalten erkennen [5, 6], dem auch vom Chaos Computer Club [7] unterstützten Aufruf zur Klage selbst zu folgen.
Auch wir werden es natürlich anderen überlassen, unser Schicksal in die Hand zu nehmen. Denn die Klage durch alle Instanzen zu führen, können wir uns schlicht und ergreifend nicht leisten.
Mehr als diesen symbolischen Akt der Mißbilligung können wir Ihnen also einstweilen nicht bieten:
[1] Antwort der Bundesregierung auf eine „kleine Anfrage“ der Fraktion DIE LINKE (PDF, 700 KB)
[2] Annalist über die amerikanische „Terrorist Watch List“
[3] Wikipedia über den Stein von Rosette
[4] Entwurf der Humanistischen Union einer Klage gegen die Steueridentifikationsnummer (PDF, 58 KB)
[5] FIXMBR-Autor Chris über die Zuteilung seiner Personenkennziffer
[6] Rechtsanwalt Udo Vetter im Lawblog über seine zentrale Erfassung
[7] Der Chaos Computer Club über die Zuweisung der Personenkennziffer
Schreibe einen Kommentar