Abmahnungen an der Grenze zur Rechtsbeugung

Mit einem flammenden Plädoyer wettert Thomas Hummel in seinem Weblog gegen die Rechtspraxis bei Abmahnungen. Der abschließende Satz seiner Ausfürungen:

… Deutlicher wäre, und das muß man auch mit dieser Härte konstatieren, die Feststellung, daß sich die Gerichte mit dieser Rechtsprechung nah an der Grenze zur Rechtsbeugung befinden.

Vielleicht probieren wir mal aus, ob wir mit der Argumentation einen der Abmahner für den uns entstandenen Schaden in Regress nehmen können.

Kommentare

2 Antworten zu „Abmahnungen an der Grenze zur Rechtsbeugung“

  1. Avatar von Sven

    Tja, vielleicht versuche ich das ja mal demnächst in erster Instanz 😉 ….. auch wenn ich mir kaum vorstellen kann, dass diese Form der Argumentation hilfreich ist, denn dieses Plädoyer ist leider nur eine persönliche Meinung, welche genauso untergehen wird, wie alles andere zuvor auch, was gegen das Abmahnwesen geschossen hat!

  2. Avatar von fellow passenger

    Vermutlich haben Sie recht, bester Herr Sven. Andererseits, schreiben Sie ja immerhin, daß es ihnen schon mehrfach gelang, solche Quälgeister abzuwehren.

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