Schlagwort: Abmahnung

  • Zauberlehrling Eva C. Schweitzer

    Nach einer ersten Bestandsaufnahme über den Fall in dem die in Berlin und USA lebende Journalistin Eva C. Schweitzer [1]Eva C. Schweitzer, „Bio“, blogs.taz.de Kontakt zu Phillip vom Blog nomnomnom.de aufnahm, beziehungsweise aufnehmen ließ und zwar in Form einer Abmahnung nebst Schadensersatzforderung in Höhe von 1200,–  Euro plus 955,– Euro Honorar für den beauftragten Anwalt. [2]tfp, „Klag Dich reich“, fellowpassenge.de, 30.10.2009 Frau Schweitzer lenkte eigentlich früh ein und beteuerte, es sei gar nicht in ihrer Absicht gelegen, unkommerzielle Privatblogger zu verfolgen.

    Neben einigen kleineren Scharmützeln wie der Forderung Frau Schweitzers für jede E-Mail von Phillip oder seinen Freunden 10 Euro zu verlagen, die er an eine Gemeinnützige Organisation ihrer Wahl spenden solle, was weder ernstgemeint noch durchsetzbar sein dürfte, gab es noch die erstaunliche Vorstellung Frau Schweitzers, es sei wenn nicht eine gesetzliche Vorschrift, doch zumindest ein ehrenes Gesetz der Zunft, die Betroffenen zu kontaktieren, ehe man einen kritischen Artikel über sie verfasst [3]Udo Vetter, „Evas Gesetz“, lawblog.de.

    Langsam verdichtet sich die Vermutung, daß Frau Schweitzer an einen Dienstleister geraten ist, der ein vermeintliches Rundumsorglospaket anbietet, unerlaubt verwertete Texte aufzuspüren und gleich auch noch die Abmahnungen samt Schadensersatzforderungen eintreibt. Dieser Anbieter heißt TextGuard [4]TextGuard, textguard.de und behält offenbar den Löwenanteil der auf dem Weg der Abmahnung beigetriebenen Schadensersatzforderungen ein. Das kann sehr glaubwürdig die ungewöhnlich hohen Lizenzkosten erklären, die zunächst durch den Anwalt damit zu rechtfertigen versucht wurden, daß Frau Schweitzer vergleichsweise hohe Honorare nimmt, um ihren Zweitwohnsitz in den USA zu finanzieren.

    Zudem war bereits zu vermuten, daß der Vertrag mit dem Dienstleister für Frau Schweitzer nicht vorsah, im Einzelfall zu prüfen, gegen wen der Anwalt vorgehen wird. Da inzwischen bekannt ist wer dieser Dienstleister ist und zumindest in Teilen wie er vorgeht, hat sich diese Annahme bestätigt. Interessanterweise liegt das Zitat bei nomnomnom.de unter der Schwelle ab der man einen eigenen Text bei der VG Wort anmelden kann. Was das im konkreten Fall wirklich bedeutet konnten wir bislang noch nicht herausfinden. Es scheint so, als könne das Zitat gemäß dem Zitatrecht zu umfangreich und die Eigenleistung von Pillip zu gering gewesen sein, spiele aber keine Rolle, weil das lange Zitat aus dem kurzen Originaltext dennoch zu kurz ist, um durch die VG-Wort als unerlaubte Zweitverwertung erfassbar zu sein [5]Peter Mühlbauer, „Abmahnen von Zitaten“, heise.de/tp, 05.11.2009

    Die doch recht weit verbreitete Auffassung Frau Schweitzer hätte das Recht auf ihrer Seite, scheint immer weiter an Substanz zu verlieren. Noch spielt Frau Schweitzer aus  der vermeintlichen Rechtsposition joviale Scherze aus, wird aber vermutlich früher oder später doch mal nachschlagen, was dieser Barbara Streisand Effekt ist und feststellen, daß die Aufmerksamkeitswelle nicht helfen wird, ihre Buchverkäufe zu steigern, oder gar ihre Reputation zu verbessern.

    Es sieht beinahe so aus,  als wäre Frau Schweitzer in eine Maschinerie hineingeraten, deren Abläufe sie selbst nicht mehr steuern kann und die vor allem ihren eigenen Wirtschaftinteressen folgt, ohne dabei besonders auf die Reputation ihrer Kunden Rücksicht zu nehmen. Die Autorin wollte verständlicherweise Verlage und (nach ihren eigenen Angaben) auch Amerikareiseanbieter aufspüren und zur Kasse bitten, die ihre Texte ungefragt und unbezahlt verwenden, um deren Produkte zu bewerben.

    Wir müssen unweigerlich an den Zauberlehrling [6]Johann Wolfgang von Goethe, „Der Zauberlehrling“, 1798 denken. Frau Schweitzer mag sich gerade fragen, wie sie die Geister die sie rief nun bändigen soll.

    In die Ecke, Advokaten! Advokaten! Seyd gebraten! Denn als Geister ruft euch nur zu seinem Zwecke, erst hervor der alte Meister.“

    Weitere Einblicke in das erstaunliche Geschäftsmodell von TextGuard bietet aktuell Rechtsanwalt Udo Vetter [7]Udo Vetter, „Eva Redselig“, lawblog.de, 06.11.2009.

    [Update:] Gegenüber Johannes Boie, der für einen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ recherchiert hat [8]Johannes Boie, „Eva Schweitzer zahlt überhaupt nichts“, Schaltzentrale, 6.11.2009, hat Frau Schweitzer angegeben, sie bekäme die Fundstellen durch TextGuard vorgelegt, ehe der Anwalt tätig wird.

    References
    1 Eva C. Schweitzer, „Bio“, blogs.taz.de
    2 tfp, „Klag Dich reich“, fellowpassenge.de, 30.10.2009
    3 Udo Vetter, „Evas Gesetz“, lawblog.de
    4 TextGuard, textguard.de
    5 Peter Mühlbauer, „Abmahnen von Zitaten“, heise.de/tp, 05.11.2009
    6 Johann Wolfgang von Goethe, „Der Zauberlehrling“, 1798
    7 Udo Vetter, „Eva Redselig“, lawblog.de, 06.11.2009
    8 Johannes Boie, „Eva Schweitzer zahlt überhaupt nichts“, Schaltzentrale, 6.11.2009
  • Klag Dich reich

    Zeitungen zahlen oft sogenannte Zeilenhonorare. Was eine Zeile ist und wieviel der Autor dafür bekommt ist unterschiedlich. Bei der DPA umfasst eine Zeile im Schnitt 62 Anschläge und wird mit 1,03 Euro vergütet [1]„Online-Journalismus weiter brotlose Kunst“, pressetext.de, 24.11.2004.

    Das scheint eher ein Dumpinglohn zu sein. Der Heise-Verlag zahlt für einen Online-Artikel mit 5000 Zeichen zwischen 220 und 350 Euro [2]a.a.O. Das entspricht 2,75 bis 4,40 Euro pro Zeile.

    Besser hat es anscheinend, wer für die „Zeit“ schreibt. Für ein großzügiges Zitat [3]Phillip, „Obama of Nine“, nomnomnom.de, 20.5.2008 (1707 Zeichen) aus einem Text [4]Eva Schweitzer, „Was Star Trek mit Obama zu tun hat“, zeit.de, 16.5.2008 der Kolumne „New York Kolumne“ von Eva Schweitzer (5331 Zeichen), verlangt die Autorin nämlich per Abmahnung 1200 Euro Schadenersatz [5]Johnny Haeusler, „Journalistin lässt Blog abmahnen, fordert 1.200 Euro Schadensersatz für Textzitate“ spreeblick.com, 29.10.2009. Das entspricht einem Zeilenhonorar von 13,95 Euro für den Originalartikel. Nur auf den zitierten Teil gerechnet, und nur um den geht es ja, wären das sogar 44,45 Euro pro Zeile.

    Die Auslagen für den Anwalt von Frau Schweitzer sind nicht Teil des Schadens und sollen weitere 955,00 Euro betragen.

    Verblüffend ist auch, daß die „Zeit“ trotz des füstlichen Honorars nicht die alleinigen Verwertungsrechte zu besitzen scheint. Anderenfalls hätte ja nur der Verlag abmahnen lassen können, beziehungsweise Frau Schweitzer nicht dürfen.

    Sollten Sie in einer Buchhandlung mal in eine eher langweilige Lesung geraten, schreiben Sie es unbedingt irgendwo im Internetz auf. Irgendwem wird der Text schon gefallen und dem können Sie dann ja mal einen Monatslohn abpressen. Vielleicht finden Sie auch mehr. Da soll sich noch einer beschweren, daß sich im Netz kein Geld verdienen läßt.

    [Update:] Frau Schweitzer schreibt in ihrem Blog bei der „taz“ eine Antwort [6]Eva Schweitzer, „Empire Strikes Back“, blogs.taz.de, 30.10.2009 auf den Eintrag bei Spreeblick. Bei Spreeblick danach auch und bekommt eine Antwort [7]Johny Haeusler, „Stellungnahme von Eva Schweitzer zur Blog-Abmahnung“, spreeblick.com, 30.10.2009 darauf. Später schreibt sie noch einen Eintrag [8]Eva Schweitzer, „A New Hope“, blogs.taz.de, 30.10.2009 in ihr Blog.

    References
    1 „Online-Journalismus weiter brotlose Kunst“, pressetext.de, 24.11.2004
    2 a.a.O
    3 Phillip, „Obama of Nine“, nomnomnom.de, 20.5.2008
    4 Eva Schweitzer, „Was Star Trek mit Obama zu tun hat“, zeit.de, 16.5.2008
    5 Johnny Haeusler, „Journalistin lässt Blog abmahnen, fordert 1.200 Euro Schadensersatz für Textzitate“ spreeblick.com, 29.10.2009
    6 Eva Schweitzer, „Empire Strikes Back“, blogs.taz.de, 30.10.2009
    7 Johny Haeusler, „Stellungnahme von Eva Schweitzer zur Blog-Abmahnung“, spreeblick.com, 30.10.2009
    8 Eva Schweitzer, „A New Hope“, blogs.taz.de, 30.10.2009
  • Du bist Schmeißfliege

    Die renommierte Werbeagentur KemperTrautmann, allerdings in Vergessenheit geraten für eine Imagekampagne, die Schland weniger ekelhaft erscheinen lassen sollte, als es und die Agentur sind, soll dem Studienabsolventen Alexander Lehmann eine Abmahnung angekündigt haben, für den Fall, daß er die Domain dubistterrorist.de, auf der er seine Abschlußarbeit zeigt, nicht dicht macht [1]Das schreibt zumindest netzpolitik.org. Alexander Lehmann erwähnt in seinem Blog bislang nichts davon.

    Angeblich würde der Name der Domain und der dort gezeigte Inhalt an einen Slogan erinnern, an den sich weder KemperTrautmann, noch sonstwer erinnern kann und offensichtlich so peinlich war, daß KemperTrautmann verhindern will, daß er überhaupt je wieder jemandem einfällt.

    [Update:] Alexander Lehmann, hat die Angelegenheit bestätigt und sich mit der Werbeagentur gütlich geeinigt.

    References
    1 Das schreibt zumindest netzpolitik.org. Alexander Lehmann erwähnt in seinem Blog bislang nichts davon.