Schlagwort: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble

  • Michael Konken soll ein eigenes Verb bekommen

    Der talentierte Webdichter Klaus Jarchow schlägt stilsicher vor, dem Wortfeld trollen [1]„Troll_(Netzkultur)“, de.wikipedia.org, 27.07.2009 ein weiteres Verb zu spendieren [2]Klaus Jarchow, „Das Konken“, stilstand.de, 27.07.2009. Wegen Michael Konkens auch an anderer Stelle [3]Johnny Haeusler, „Don’t feed the trolls“, spreeblick.com. 27.07.2009 beachteten linientreuen Einlassung, die er bei der Welt-Online gerne auch ohne Rücksicht auf Fakten veröffentlichen [4]Michal Konken, „Unerträgliche Leichtigkeit des Internets“, welt.de, 26.07.2009 durfte, soll es ihm vergönnt sein, als Namenspate für das Verb konken zu stehen. Konken bezeichnet die Entstehung der Textsorte Provokante Polemik ohne Wissensbasis aber mit klarere Zielsetzung zugunsten des Autors.

    Die Methode hat bereits breiten Anklang gefunden. So konkt Zensursula von der Leyen bis heute unbeirrt von einem, der Öffentlichkeitswirkung wegen flugs erfundenem, Milliardenmarkt von kommerziellen Kinderfickerphotoverkäufern im WorldWideWeb. Auch Wolfgang Schäuble konkt ungebrochen mit abstrakten, aber immer schlimmeren Bedrohungslagen dafür, endlich die Streitkräfte mit einem robusten Mandat gegen das eigene Volk in Stellung zu bringen.

    Kein Zweifel: Konken ist längst eine Alltagretorik geworden. Es ist also ein guter Zeitpunkt, diesen Begriff zu besetzen.

    References
    1 „Troll_(Netzkultur)“, de.wikipedia.org, 27.07.2009
    2 Klaus Jarchow, „Das Konken“, stilstand.de, 27.07.2009
    3 Johnny Haeusler, „Don’t feed the trolls“, spreeblick.com. 27.07.2009
    4 Michal Konken, „Unerträgliche Leichtigkeit des Internets“, welt.de, 26.07.2009
  • Neue Studie zur Vorratsdatenspeicherung

    Während der Befund des Chaos Computer Club bei Vergleichsgruppen überwiegend Angstzustände, Depressionen, Brechreiz oder Apathie durch VDS feststellen konnte, entwickelten Patienten mit bekanntem Realitätsverlust, dauerhaft erhöhte Vaginalsekretion oder chronischen Priapismus. Jede weitere Anwendung von VDS ist daher dringend kontraindiziert.

  • 60 Jahre einfach Schwein gehabt

    Das Deutsche Volk mag ja am 23.05.1949 von allem möglichen beseelt gewesen sein. Etwa von Gedanken darüber, wo man Zigarretten herbekommen könnte, um sie gegen Lebensmittelmarken einzutauschen. Sich selbst ein Grundgesetz zu geben, gehörte ganz sicher nicht dazu, auch wenn es das Vorwort — das bei einem Gesetz prätentiös Präambel genannt wird — so behauptet:

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [1]Erster Satz der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

    Tatsächlich haben die Regenten dem Volk bis heute vorenthalten, sich selbst eine Verfassung zu geben, obwohl dies Ausdrücklich im Artikel 146 GG verlangt wird, falls die Wiedervereinigung zustande kommt. Die Mauer fiel, die Vereinigung kam, die Treuhand hat die neuen Bundesländer abgewickelt und das Geld eingesteckt. Eine freie Entscheidung des deutschen Volks über eine Verfassung kam in 19 Jahren nicht.

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. [2]Artikel 146 GG

    Das Volk hatte da noch nie mitzureden. Was in den Jahren 48 bis 49 geschah, war nicht mehr, als daß einige ausgesuchte Beamte von den Allierten genötigt wurden, übergangsweise ein Grundgesetz zu formulieren, was diese dann taten, indem sie die Verfassung der Weimarer Republik abschrieben und um die gröbsten Schnitzer bereinigten. Diesem Ursprung mag geschuldet sein, daß sich das Grundgesetz zumindest ganz vernünftig ließt.

    In der DDR geschah vergleichbares und führte zu einem vergleichbaren Ergebnis. Das Grundgesetz der DDR [3]Das Grundgesezt und die Verfassung der DDR sicherte seinen Bürgern zu, daß alle Staatsgewalt von ihnen ausginge. Auch ein Recht auf Arbeit war darin Bestandteil. Der praktische Nutzen dieses Gesetzes offenbarte sich am 17. Juni 1953, als Arbeiter dieses Recht in Anspruch nehmen wollten. 20.000 sovjetische Soldaten rückten mit Panzern an und beschossen die Demonstranten.

    Bürgerrechte in Grundgesetzen sind nur solange etwas wert, wie allgemeiner Wohlstand herrscht. Werden die Zeiten rauher, verlieren sie schnell an Bedeutung. Dennoch entblödet sich Frank Müntefering nicht, zu fordern, das Volk solle sich mehr an der Demokratie beteiligen. Nur wie er sich das vorstellt, lässt er freilich offen. Die Petition gegen Internetsperren [4]Die Petition kann noch bis 16.06.09 Mitgezeichnet werden haben zwar mehr Bürger unterschrieben, als je eine andere in der deutschen Nachkriegsgeschichte, aber ein Aufhorchen der Politiker ist nicht zu bemerken.

    In von Pathos nur so triefenden Elogen wird das Grundgesetz als die Ursache gefeiert, daß in Deutschland seit seinem Bestehen Frieden herrsch. Als wäre das nicht dem Umstand zu verdanken, daß der Kalte Krieg, und die Atomwaffen nie in der Lage gewesen wären, einen Krieg zu gewinnen. Das war selbst den Psychopathen aus Washington und Moskau klar. Das militärische Muskelspiel folgte der einfachen Regel, Aufrüsten bis einer der Mitspieler bankrott ist.

    Ganz so friedlich ist Deutschland ja auch gar nicht. Immerhin führt es engegen dem Willen seiner Bürger Kriege. Sei es der Kosovo-Konfikt oder die vermeintliche Terroristenhatz in Afghanistan; in keinem Fall ging es um die Verteidigung des eigenen Landes oder wenigstens dessen eines NATO-Bündnispartners.

    Es ist leicht zu verstehen, warum das Grundgesetz bei den Systemparteien so beliebt ist, sichert es ihnen doch die bequeme Stellung, daß die Wähler ihnen nicht ans Zeug flicken können. Wo es dennoch im Weg steht, können Sie es gefahrlos ignorieren, denn strafbewehrt sind solche Verstöße ja nicht.

    Allein das Bundesamt für Verfassungsschutz könnte hier einschreiten, wenn etwa ein Innenminister Passagierflugzeuge abschießen lassen, die Streitkräfte auf die Bevölkerung loslassen und das BKA mit Befugnissen ausstatten will, wie sie die Staatssicherheit der DDR hatte. Da besteht diese Aufgabe des Verfassungsschutzes eben nur aus dem Papier auf dem die „Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden“ geschrieben stehen [5]§3 BVerfSchG. In der Praxis bleibt dafür zu wenig Arbeitszeit. Schließlich hat der Verfassungsschutz genug zu tun, der NPD über seine V-Leute üppige Finanzhilfen zukommen zu lassen und Leute zu jagen, die Autos in Brand stecken, als hätten die Länder keine Dezernate für Brandstiftung.

    Schwieriger zu verstehen ist, warum die Bürger vom Grundgesetz so überzeugt sind. Hat es die Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt, als die Staatsanwaltschaften und die Polizei die Erlaubnis wollten, uns nächtens in unseren Wohnungen zu überfallen? Hat es uns davor geschützt, am Telefon abgehört zu werden? Hat es die Mobilfunkbranche davor bewahrt, in das zunächst abhörsichere System nachträglich teure Abhöhrschnittstellen einbauen zu müssen? Was bot das Grundgesetz neues an Sozialverpflichtungen, das nicht schon in der Weimarer Verfassung verankert war?

    Die Anwort ist so simpel wie erschreckend: Das Grundgesetz hat unsere Rechte nicht geschützt. Das Grundgesetz ist nur ein Stück Papier. Bürger die Rechte wollen, müssen selbst dafür kämpfen. Immer wieder und in Krisenzeiten um so härter. Denn die Regierung wird sich damit nicht die Hände schmutzig machen — auch dann nicht, wenn sie zuvor in der Opposition gewohnheitsmäßig das Gegenteil behauptet hat.

    „Happy Birthday, Schweinesystem!“ [6]Titanic-Titel, Nr. 5, Mai 2009

    References
    1 Erster Satz der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
    2 Artikel 146 GG
    3 Das Grundgesezt und die Verfassung der DDR
    4 Die Petition kann noch bis 16.06.09 Mitgezeichnet werden
    5 §3 BVerfSchG
    6 Titanic-Titel, Nr. 5, Mai 2009
  • Die normative Kraft des frei erfundenen

    Man kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus, wie selbst rational denkende Kritiker der drohenden Internetzensur die Propaganda ihrer Befürworter aufgesogen haben. So schreibt das geschätzte Scusiblog [1]Mitte April soll es mit der Internetzensur los gehen.„, scusiblog.org, 10.4.2009:

    Die Regierung glaubt wirklich 40.000 Zugriffe auf dokumentierten Kindermißbrauch im Monat mit dieser Maßnahme zu verhindern.

    Das darf man aber getrost bezweifeln. Die Fakten sind ausführlich untersucht worden. Die Regierung kann gar nicht glauben, sie könne Kindesmißbrauch verhindern. Selbstverständlich weiß sie auch, daß die Zahlen nicht stimmen, schließlich hat sie die selbst erfunden.

    Dem Gesetzgeber ist der freie Informationsfluß im Netz unheimlich. Man könnte das Internet als die erste große funktionierende Anarchie betrachten oder auch als basisdemokratischen Cyberspace mit Auswirkungen auf die Realwelt. Daß passt freilich nicht in das Konzept eines hoffnungslos überbürokratisierten Präventionsstaats, der im Wesentlichen bankrotten Banken gehört.

    Warum rettet der Staat eigentlich seine Gläubiger, bei denen er mit 1,5 Billionen in der Kreide steht? Wenn die hiesigen Banken weg sind, gründet sicher jemand neue. Da wird nun groß geschwafelt, was wir den nächsten Generationen für Schulden hinterlassen. Dabei haben die sicher keine Veranlassung, die zurückzuzahlen. Die nehmen eben neue Kredite auf, wie sie es von ihren Vorgängern gelernt haben. Der Staat als guter Schuldner wird allgemein überschätzt. Das Schneeballsystem ist noch jedes mal irgendwann zusammengebrochen. Üblicherweise werden dann die Schuldverschreibungen vernichtet und uneinsichtige Gläubiger gleich mit.

    Auf jeden Fall kann man allenfalls die Stimmen der Wähler gebrauchen, nicht aber Volkes Stimme. Der Bürger soll sich nicht in die Regiergungsgeschäfte einmischen, indem er mit geringstem Aufwand seine Meinung öffentlich macht, wie es im Netz möglich ist. Ein paar Verlage und Fernsehsender sind noch leicht im Zaum zu halten. Ettliche tausend Meinungsträger die einfach so ins Internetz schreiben könnten allerdings zum Problem werden. Also muß das Netz unter staatliche Kontrolle.

    In Deutschland ist das Netz aber, anders als in China oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, ziemlich dezentral organisiert. Deswegen kommt die Zensur hier nicht direkt über das Innenministerium, sondern über Porno-Uschis Fruchtbarkeitsministerium. Das ist in der Volksmeinung immerhin noch einigermaßen unbelastet. Die „abstakte Bedrohungslage durch internationalen Terrorismus“ ist doch schon etwas abgenutzt. U.v.d.L. hat ihr Amt nicht inne, weil sie sechs Kinder gebar und ein weiteres adoptierte, sondern weil sie sehr genau weiß, was ihrer Karriere außerdem wirklich förderlich ist. Zum Beispiel der Zynismus [2]Zum Glück kennen manche noch den Unterschied zwischen Zynismus und Sarkasmus, Kindesmißbrauch als Grund für Zensur anzuführen.

    Man braucht wirklich nicht zu glauben, daß eine herausragende Kulturleistung wie das deutsche Grundgesetz gegenüber machtbesessenen Selbstdarstellern für immer Schutz bietet. Am Ende ist es doch nur ein Stück Papier, das das mit etwas Geschick aufgebrachte Volk mit größter Freude verbrennen wird, wenn man ihm nur eine Abwrackprämie dafür gibt.

    Auch das Internet als Störfaktor wird letzenendes maßlos überbewertet.

    [Update am 11.04.2009:]

    Daß der Schutz von Kindern vor Mißbrauch für die Apologeten geheimer Zenzur keine Rolle spielt, folgert übrigens auch der Heise-Verlag in seiner neuen Ausgabe von „c’t“ [3]Holger Bleich, Axel Kossel, „Verschleierungstaktik“, c’t, 9/09, auch online bei heise.de:

    [D]ann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, dass hier mit einem Vorwand eine geheime Liste eingeführt wird, die man nach und nach um weitere strafbare und unliebsame Inhalte erweitern kann.

    References
    1 Mitte April soll es mit der Internetzensur los gehen.„, scusiblog.org, 10.4.2009
    2 Zum Glück kennen manche noch den Unterschied zwischen Zynismus und Sarkasmus
    3 Holger Bleich, Axel Kossel, „Verschleierungstaktik“, c’t, 9/09, auch online bei heise.de
  • Warum Staat und Kirche sich nicht trennen wollen

    Möglicherweise hat das brustbehaftete Kanzlerwesen Merkel angenommen, wer die Mitgliedsbeiträge für die beiden größten deutschen Weltanschaungsvereinen eintreibt, könne dadurch diesen vorschreiben, welche Mitglieder sie aufnehmen dürfen und vor allem auch welche nicht. Ein peinlicher Irrtum, denn Merkel wurde zum Vereinsvorsitzenden der Katholischen Kirche, Joseph Ratzinger, gar nicht erst vorgelassen [1]„Merkel fordert Klarstellung vom Papst“, Tagesschau, 03.02.2009. Das verwundert nicht, denn weder trägt sie Röcke, wie es sich aus Sicht Josephs neuer Freunde geziemt, noch hat sie sich endlich von diesesen evangelischen Sektierern losgesagt, die die Stirn haben, den Pontifex nicht als als das weltliche Oberhaupt des gesamten Christentums anzuerkennen.

    Da hätte das Merkel viel besser ihren Bundesinnenminister geschickt. Ratzinger hätte aus seiner Zeit in der er der Kongregation für die Glaubenslehre, der Nachfolgeorganisation der Römischen Inquisition [2]„Kongregation für die Glaubenslehre“, Wikipedia vorstand viel leichter Anknüpfungspunkte gefunden, bei einem Mann, der öffentlich erklärt, „Einen Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder freikommen“. So klingen die Worte eines überzeugten Großinquisitors. Da mag ihm verziehen werden, daß auch er evangelisch ist.

    Nachdem es sich aber so nicht ereignet hat, wäre es mal wieder an der Zeit, zu überlegen, ob man in der Frage der Trennung von Kirche und Staat, nicht endlich reinen Tisch machen soll. Das, was der Artikel 4 des Grundgesetzes [3]Art. 4 GG, dejure.de verlangt. ist in Deutschland bei weitem nicht umgesetzt.

    Nicht nur, wie eingangs erwähnt, sind die christlichen Kirchen die einzigen Weltanschauungsvereine, deren Mitgliedsbeiträge durch den Staat eingezogen werden. Moslems, Juden, Hindus, Buddhisten müssen also selbst sehen, wie ihre Glaubensklubs zu Geld kommen.

    Auch hilft es einem rational denkenden Menschen nicht, einfach keine Kirchensteuer bezahlen zu müssen. Sobald er arbeitslos wird, wird sie ihm, „der Einfachheit halber“ trotzdem abgezogen.

    Da Bischöfe zumindest in Bayern schon seit 1924 nicht über die Kirchensteuer bezahlt werden, sondern direkt aus der öffentlichen Hand, hat der Deutsche Bürger keine Wahl, als die Kirchen finanziell zu unterstützen. Mit völliger Selbstverständlichkeit verbreiten an unseren Schulen Religionslehrer den wahren, also christlichen Glauben, werden aber für ihre Missionarstätigkeit nicht von der Kirche bezahlt, sondern vom Kultusministerium.

    Bei Ihrem Antrittsbesuch in Castel Gandolfo hat das Merkel dem Papst erzählt, „… dass wir eine europäische Identität in Form eines Verfassungsvertrages brauchen und … dass der Bezug auf das Christentum, der Gottesbezug aus unserer Sicht ein sehr wesentlicher Teil sein sollte“ [4]„Merkel zu Privataudienz beim Papst“, Tagesschau, 28.08.2006.

    Diese Aussage macht deutlich, daß Staat und Kirche durchaus daran festhalten werden, gemeinsame Sache zu machen, solange es sich um den wahren und richtigen Glauben handelt und nicht etwa Islam, Judentum, Hinduismus oder Buddismus.

    Kirche und Staat werden sich aber auch deswegen nicht entflechten lassen, weil Politiker und Kleriker einem gemeinsamen dogmatischen Denkmuster folgen. Es lautet: „Was gut und richtig ist, bestimme ich.“ Lästige Fakten, wie sie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages immer wieder herausarbeitet, dienen allein dafür, zu demonstrieren, mit welch moderner Milde man heute mit Ketzern umgeht. Die Gutachten und Gutachter werden nicht mehr am Scheiterhaufen verbrannt, sondern einfach ganz unblutig ignoriert.

    Dabei würde sich ein Blick ins benachbarte Frankreich lohnen. Dort leben so viele Anhänger unterschiedlichster Glaubensrichtungen, daß unser Deutsches Modell dort unverzüglich scheitern würde. Der Laizistische Staat aber, hat sich in Frankreich längst bestens bewährt [5]„Laizismus in Frankreich’“, Wikipedia. Nachdem im Einwanderungsland Deutschland längst nicht mehr nur Christen die Mehrheit bilden, wäre es höchste Zeit, Frankreich in dieser Angelegenheit zu folgen.

    References
    1 „Merkel fordert Klarstellung vom Papst“, Tagesschau, 03.02.2009
    2 „Kongregation für die Glaubenslehre“, Wikipedia
    3 Art. 4 GG, dejure.de
    4 „Merkel zu Privataudienz beim Papst“, Tagesschau, 28.08.2006
    5 „Laizismus in Frankreich’“, Wikipedia