Technische Abhilfe gegen Abmahnfalle

Wer schon mal Post von der Kanzlei Rotermund aus Hamburg bekam, in der es um Bilder von Lebensmitteln ging, dürfte das Internet-Projekt lebensmittelfotos.com wahrscheinlich durchaus begrüßen.

Ob man sich der angebotenen Bilder tatsächlich sorglos bedienen kann ist umstritten. Zumindest schreiben die Betreiber nicht, daß sie im Fall einer Abmahnung gegen den Bildverwerter geradestehen. In der Tat scheint es vorstellbar, daß es einem Abmahnprofiteur gelingen könnte, über einen Strohmann ein abmahnfähiges Bild zu placieren. Der würde dann natürlich nicht lebensmittelfotos.com abmahnen lassen, sondern jeden, der es sich dort beschafft und selbst verwendet hat. Ob der Betroffene dann den Strohmann in Regess nehmen kann? Vielleicht. Aber zuerst mal wird er selbst zahlen müssen.

Der interessantere Aspekt ist die Idee, „Marions Kochbuch“, von den ersten Plätzen der Bildersuche von Google zu verdrängen. Dessen Betreiber Marion und Folkert Knieper hatten in der Vergangenheit Aufsehen erregt, indem sie in großer Zahl Verletzungen ihrer Bildrechte abmahnen ließen. Allerdings ist ein einzelnes Projekt wie lebensmittelfotos.com wahrscheinlich zu wenig, um die Knieperbilder wirksam zu verdrängen, zumal seine Seiten aus Sicht der Suchmaschine längst nicht so schmackhaft erscheint, wie die der Konkurrenz. Aber das kann ja noch werden. Wir wünschen jedenfalls gutes Gelingen!

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