Völkerrecht je nach Bedarf

Das Völkerrecht hat seit Juli 2002 seinen festen Platz in der deutschen Gesetzgebung. Wo dieser Platz liegt, machte die Bundesanwaltschaft, vertreten durch Generalbundesanwalt Kay Nehm, am 10. Februar 2005 deutlich.

Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hatte am 30. November 2004 im Namen des Center for Constitutional Rights (CCR) zusammen mit vier irakischen Staatsbürgern in Deutschland eine Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Völkerrechts erstattet. Die Beschuldigten sind US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, Ex-CIA-Chef George Tenet, der amerikanische General Ricardo Sanchez, sowie sieben weitere Funktionäre von Militär und US-Regierung. Der Vorwurf sind Kriegsverbrechen und Folter im irakischen Gefängnis Abu Ghraib.

Die Zuständigkeit der deutschen Justiz ergibt sich aus dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Der Völkerrechtler Alexander Lorz erläuterte in einem Interview des WDR: „Darin sind diejenigen Verbrechen aufgeführt, die auch nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als Völkerverbrechen verfolgt werden sollen. Mit dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch sind diese Verbrechen auch in Deutschland strafbar und können daher hier verfolgt werden. Es handelt sich also um ein deutsches Gesetz, das auf dem völkerrechtlichen Vertrag basiert.“

Das VStGB ist dank des Paragraphen 153f der deutschen Strafprozessordnung (StPO) anzuwenden, oder auch nicht. Ganz nach Belieben. So beliebte denn Generalbundesanwalt Kay Nehm auch, ganz entsprechend der bundesdeutschen Annäherungsversuche an den großen Bruder USA, in diesem Fall von einer Anwendung dieses Gesetzes abzusehen. Sieht er doch, wie er eben muß, die USA willens und in der Lage, diese Verletzungen des Völkerrechts selbst zu verfolgen. Die zweifellos verdienten Urteile gegen die gehorsamen Folterer mußten ihm dafür genügen, den Willen der USA zu erkennen. Gerade rechtzeitig vor der Nato-Sicherheitskonferenz in München durfte er die Anklage zurückweisen, als Rumsfeld schon befürchten musste, schlimmstenfalls wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in deutsche Untersuchungshaft genommen zu werden. Offenbar hat er die Anklage ernster genommen als Nehm.

Das Völkerrecht ist eben nur ein Mittel, der Welt nach einem Krieg zu zeigen, wer gewonnen und wer verloren hat. Da hilft auch Harry Belafonte nicht.

Unterhaltsam ist in diesem Zusammenhang auch der Kommentar vom deutschen Verteidigungsminister Peter Struck, der offensichtlich nicht ahnt, in welchem gesetzlichen Rahmen er die Bundeswehr befehligen darf. So glaubt er, internationales Recht sage, dass nationale Zuständigkeit nur dann gegeben sein solle, wenn deutsche Staatsbürger betroffen wären oder es um Straftaten in Deutschland gehe. Aber Versäumnisse des Verteidigungsministeriums haben Tradition. So war es das entgülitige Satieremagazin Titanic, das schließlich die deutsche Kriegserklärung für den Einsatz der Bundeswehr im Kosovo nachreichte.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert