Einfacher Reformvorschlag

Parteispenden dürfen nur noch anonym geleistet werden, damit die begünstigte Partei sich nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet sieht.

Spendenquittungen werden nicht ausgestellt. Einerseits garantiert das die Anonymität der Spende. Andererseits verhindert es, daß die Zahlung von der Steuer abgesetzt werden kann. Es kann nicht sinnvoll sein, daß man sich aussuchen darf, ob man lieber Steuern zahlt, oder seine Lieblingspartei unterstützt.

Abgeordnete dürfen keinen Beruf ausüben. Die einzigen zulässigen Einkünfte neben der Diät sind Kapitalerträge aus eigenem Vermögen und Mieteinnahmen aus eigenem Immobilienbesitz, sofern Kapital oder Immobilie bereits vor Übernahme des Mandats im Besitz war oder während der Amtszeit ererbt wurde. Das mindert nicht nur die Beeinflußbarkeit, sondern sorgt auch für ausreichend Zeit sich mit dem politischen Tagesgeschäft zu befassen.

Wer dagegen verstößt verliert sein Mandat und jeglichen Anspruch auf Übergangsgeld und Altersentschädigung.

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