Mehr Konsequenz bei Todesstrafe

Es werden in den USA wesentlich mehr Schwarze hingerichtet als Weiße. Mit der Ablehnung des Gnadengesuchs, den 75-jährigen Clarence Ray Allen hat Arnold Schwarzenegger einen wichtigen Schritt für die Gleichberechtigung der Schwarzen in Amerika geleistet. Denn der Verurteilte ist weiß.

Dennoch ist die Anwendung der Todesstrafe in Kalifornien nicht konsequent genug. Ein vom Fellow Passenger beauftragtes Expertengremium hat erstaunliches herausgefunden:

Wer einen Menschen vorsätzlich tötet begeht einen Mord. Wenn das Gesetz wie in Kalifornien dafür die Todesstrafe vorschreibt und ein Gericht dies anordnet wird vorsätzlich ein Mensch getötet. Das bedeutet, der Henker (vulgo: Mörder) muß von einem Gericht zum Tode verurteilt und hingerichtet werden. Ferner steht in Kalifornien auf Anstiftung zum Mord ebenfalls die Todesstrafe. Also müssen Richter, Staatsanwalt und Geschworene ebenfalls vor Gericht gestellt, zum Tod verurteilt und hingerichtet werden.

Würde diese Logik konsequent angewendet, so der Bericht weiter, gäbe es in Kalifornien bald überhaupt keine Kriminalität mehr. Wo niemand ist, stellt eben auch keiner was an.

21 Antworten auf „Mehr Konsequenz bei Todesstrafe“

  1. Quel dommage! Ich beherrsche leider auch kaum mehr diese Sprache aber es geht darum, daß jeder, der willentlich einen anderen Menschen tötet, selbst getötet wird…sieht man dann ja im letzten Bild mit den ganzen Guillotinen. Also ähnlich wie in Ihrem Beitrag.

  2. ah, jolly mister good, ihres ist ein wahrer medien organ, ein sprachrohr des kleinen, grossen, erfrorenen und gefunden, erstochenen und hingerichteten, innerlich wie auch äusserlich verhungerten und ausgewiesenen, stummen und prophezeihenden, vodka und kaffee americaine trinkenden mannes!

    ich hebe mein glas auf das gewissen und das gewisse.
    kublikahn

  3. Nicht jede vorsätzliche Tötung ist ein Mord. Es gibt auch Totschlag und Tötung in Notwehr. Ich bekenne mich schuldig des geistigen Massentotschlags an den Herren Ackermann, Esser, Westerwelle, Bush, Bolkestein, Beckstein und Stoiber. Alle soll der Blitz auf dem Donnerbalken treffen! Amen.

  4. Aber Neo-Bazi, in dem Fall ist das doch kein Totschlag, sondern Tötung in Notwehr. Das könnte vor Gericht im Zweifel wichtig sein. Nur so als Info. Obwohl ich dir natürlich liebend gern Feilenkuchen ins Kittchen bringen würde. Aber muss ja nicht.

  5. Da waren Sie schneller, verehrter Herr Rationalstürmer. Ich war gerade im Begriff, Sie mein lieber Herr Neo-Bazi, darauf hinzuweisen, daß weder Notwehr noch Todschlag vorsätzlich sind.

    Notwehr schließt den Vorsatz sowieso völlig aus und Todschlag ist es beispielsweise dann, wenn Sie jemanden vorsätzlich eine schallern wollten, der daraufhin über den Kopf des Löwenfells vor dem Kamin stolperte und mit dem eigenen Schädel so hart auf dem Boden aufschlug, daß er versehentlich daran starb.

    Das mit dem Blitz wärend der Defäktion wünsche ich den von Ihnen genannten Herren ebenfalls ganz herzlich.

  6. Herr Kubelick, so langsam finde ich Gefallen an Ihnen. Sie hätten sicherlich auch einen prima Anwalt abgegeben. Respektive einen dieser spitzfindigen Ablehnungs-Schreiber, mit denen sich herumzuschlagen der geschätzte MC Winkel jüngst das Missvergnügen hatte.

    Und Ihnen, Herr Fellow Passenger, sei für die wunderbare Vokabel Defäktion herzlichst gedankt.

  7. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB).

    Kennzeichnend für die Notwehr sind daher eine Notwehrlage und eine Notwehrhandlung.

    Sämtliche Individual-Rechtsgüter (siehe beispielsweise die unter § 34 S.1 StGB aufgeführten Rechtsgüter „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum“) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt.

    Im deutschen Strafrecht ist Totschlag in § 212 StGB unter Strafe gestellt. Er unterscheidet sich vom Mord (§ 211 StGB) durch das Fehlen von täterbezogenen (z.B. niedrige Beweggründe wie Habgier) oder tatbezogenen (z.B. Heimtücke) Mordmerkmalen.

    Vorsatz ist in beiden Fällen kein Kriterium und Totschlag schreibt man mit „t“ . 🙂

  8. Nein, bester Herr Kubelick, höhere Gewalt wäre es nicht, weil die Entscheidung jemandem die Fresse zu polieren, eine vorsätzliche ist, mithin vom einem Individuum ausgeht und nicht von einer höheren Gewalt. Das schöne an unsererm Grundgesetz ist aber, daß Sie jederzeit öffentlich verkünden dürfen, daß Sie es begrüßten, wenn jemand bestimmtes durch höhere Gewalt zu Tode käme.

    Abstruse Vokabeln sind ein Steckenpferd von mir, Herr Rationalstürmer. Wenn Sie mal eine brauchen, helfe ich Ihnen gerne aus. Aber sie verfügen ja selbst über ein überaus ansehnliches Repertoire, auch wenn Sie Ihre umfangreiche Sammlung an bemerkenswerten Wörtern (vielleicht vorsätzlich) gelöscht haben.

    Sie haben recht, mein lieber Herr Neo-Bazi, mit dem von Ihnen erwähnten Unterschied zwischen Mord und Totschlag. Vor allem mit der Schreibweise. Ich bekenne mich der Rechtschreibbeugung schuldig, plädiere aber auf verminderte Schluldfähigkeit wegen unverschuldeter Trunkenheit am Blog.

    Weder für Totschlag, noch für Notwehr ist der Vorsatz zur Tötung ein Kriterum, weil beides dann nicht mehr zutreffen kann. Es ist ein Kriterium für Mord.

  9. Selbstverständlich, hochverehrter Herr Fellow Passenger, werden Ihnen mildernde Umstände jederzeit angerechnet.

    Trunkenheit am Blog ist (noch) kein Straftatbestand, unverschuldet erst recht nicht.
    Hauptsache es war kein Pernod, das Lieblingsgetränk unseres Kollegen Triplezenzi, davon wird man nämlich blind und bekommt Haarausfall und Krampfadern

  10. mein bester mister jolly good,
    es ist diesseits nicht nachvollziehbar, wie sie zu ihrer irrigen auffasung gelangen, denn mit der aussage *blätter* *raschel* »…..Alle soll der Blitz auf dem Donnerbalken treffen! Amen.« ruft ein naturereignis das ableben herbei.

    anlage 1

  11. Sehr geehrter Herr Kollege Kublick,

    in unserem Hause war bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nach sorgfältiger Prüfung nicht ersichtlich, daß Ihre Ausführungen in Bezug zum Ableben durch Blitzschlag stehen sollten, da Sie dies nicht kenntlich gemacht hatten.

    Keine Sorge, mein lieber Herr Neo-Bazi, Anislikören spreche ich grundsätlich nicht zu.

  12. ich möchte bitte ein »e« kaufen. das erhalten sie von mir als geschenk. dann bitte ich sie den buchstaben zwischen »b« und »l« in meinem namen einzufügen.

    zum herzlichsten dank verpflichtet
    ihr kollege
    kvk

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