Das Markenschutzrecht läuft aus dem Ruder. Telefongesellschaften, die sich mal eben einen Buchstaben aus dem Alphabet schützen lassen und jeden abmahnen, der ihn verwendet und sei es auch nur privat, sind nur ein Beispiel.
Wie wäre es, wenn ein Verein zum Schutz seiner Marken sogar ein eigenes Gesetz bekäme, weil es sich um allgemein gebräuchliche Begriffe handelt, die deswegen durch das Markenrecht überhaupt nicht schutzwürdig sind? Verrückt und undenkbar werden Sie jetzt glauben. Leider gibt es das bereits. Eigens für die Interessen des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) gibt es ein Olympiaschutzgesetz, daß es dem Verein erlaubt, jeden juristisch zu belangen, der die fünf Kringel abbildet oder Begriffe wie „Olympiade“ schreibt.
Bevor der nächste einen Verein zum Schutz deutscher Artikel gründet und per Artikelschutzgesetz verbietet, daß man „der, die das“ schreiben kann, beteiligen Sie sich doch einfach an der Petition gegen das Olympiaschutzgesetz. (Ja, die deutsche Bundesregierung verwendet tatsächlich einen Server einer schottischen Universität. Der Link ist richtig.)
Ein Beispiel dafür wie der DOSB dieses Gesetz nutzt finden Sie hier:
Eine sehr interessante rechtliche Betrachtung der Situation gibt es im Law-Blog.
Weitere Unterstützung findet die Petition gegen dieses haarsträubende Gesetz unter anderem hier:
- Oldblog
- Club der halbtoten Dichter
- adben.de – nachgetragen
- The Alienated Observer
- Naturbelastet
- NukeNews
- jovelblog
- S-O-S SEO-Blog
- Mein Parteibuch
- fob-marketing
- uvm.
Word2Go erklärt in seinem Blog warum er die Petition für die Abschaffung des Olympiaschutzgesetzes ins Leben gerufen hat, die zu zeichnen wir Ihnen ans Herz legen möchten. Es kostet nichts, dauert maximal 3 Minuten und stärkt Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.
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