Monat: Januar 2007

  • Große Leseraktion: Schicken Sie uns Ihr schönstes Hinrichtungsvideo

    Unterbelichtet, verwackelt und mit diletantisch ausgesteuertem Ton kamen das Video von der Hinrichtung von Saddam Hussein ins weltweite Netz. Weder deutsche oder englische Untertitel, noch eine synchronisierte Fassung der Tonspur ließ sich auswählen. Regie und Schnitt waren eine einzige Katastrophe.

    Das muß nicht sein. Helfen Sie mit, das Genre in ein besseres Licht zu rücken und senden Sie uns Ihr liebstes Hinrichtungsvideo. Als Preise winken:

    1. Preis: Hanfseil mit handgeknüpfter Henkersschlinge
    2. Preis: Giftspritze samt Kanüle (originalverpackt, steril, ohne Inhalt).
    3. Preis: Stein (für Steinigungen)

    Die Auslosung des Gewinners erfolgt per Leserabstimmung. Einsendeschluß ist Sonntag der 21. Januar 2007 um 23:59 Uhr.

  • Pardon

    Durch unbedachtes Kopieren des Textes von Herrn Egerlingdinger aus OpenOffice war unsere Seite für Anwender von Internet Explorer oder Safari nur fragmentarisch zu sehen. Wir haben diesen Fehler inzwischen behoben und entschuldigen uns für dessen Auftreten.

  • Ihre Daten sind sicher

    Kurz vor Weihnachten wurde uns ein höchst erstaunliches Schreiben der Telefongesellschaft O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zugespielt:

    12. Dezember 2006

    Datenschutzbestimmungen von O2

    Sehr geehrter Herr Engerlingdinger*,

    vielen Dank für Ihre Vertragsverlängerung bei O2. Wie bereits telefonisch vereinbart, übersenden wir Ihnen die aktuellen Datenschutzbestimmungen von O2, für Ihre Unterlagen:

    • Ich stimme der Nutzung und Verarbeitung meiner Bestandsdaten bei O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zur Kundenberatung, Information über deren Angebote und für Marktforschung zu, soweit die Datenverwendung hierfür erforderlich ist. Zu diesem Zweck bin ich mit einer Kontaktaufnahme per Text- oder Bildmitteilungen oder mündlich einverstanden.
    • Ich stimme der Verwendung meiner Verkehrsdaten (Nummer der beteiligten Anschlüsse, genutzte Telekommunikations- und Teledienste, Datenvolumen, Standorte) zur bedarfsgerechten Gestaltung von Kommunikationsdienstleistungen und Telediensten für einen Zeitraum von max. 6 Monaten zu. Zu diesem Zweck bin ich mit einer Kontaktaufnahme per Text- oder Bildmitteilungen oder mündlich einverstanden.

    Sie können diese Erklärung jederzeit gegenüber O2 (auch teilweise) widerrufen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team von O2 Germany

    Aller sprachlichen Fehlleistungen zum Trotz ist anzunehmen, daß mit „Ich“, nicht der Absender, sondern der Adressat gemeint ist, der seine persönlichen Daten hier zum Gemeingut erklären soll, falls er nicht ausdrücklich dem widerspricht, was O2 kühn als „Datenschutzbestimmung“ proklamiert.Wehe dem, der hier nicht lautstark aufbegehrt, wie unser tapferer Herr Engerlingdinger:

    München, den 4. Januar 2007

    Ihr Schreiben „Die Datenschutzbestimungen von O2“ vom 12.12.2006

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    entgegen Ihrer Behauptung in vorbezeichnetem Schreiben wurde weder telefonisch noch auf anderem Wege eine Vereinbarung getroffen, die meinen Verzicht auf informationelle Selbstbestimmung Ihrem Hause gegenüber zum Gegenstand hätte.

    Ich hatte einer Ihrer Sachbearbeiterinnen zugebilligt, daß Ihr Unternehmen mich kurz vor Ablauf des jüngst erneuerten Vertrags kontaktiert, um gegebenenfalls die Bedingungen für eine weitere Verlängerung des Vertrags zu verhandeln.

    Ich widerspreche einer Nutzung der meine Person betreffenden Stammdaten und insbesondere der Nutzung der Verkehrsdaten meines Mobilfunkanschlusses zu anderen Zwecken als der Abrechnung. Ferner untersage ich Ihrem Unternehmen, mich betreffende Daten länger vorzuhalten als es zur Abrechnung zwingend erforderlich ist.

    Da der von O2 beabsichtigte Umgang mit meinen personenbezogenen Daten als „Datenschutzbestimmungen“ deklariert ist, erwarte ich neben einer Bestätigung für die Umsetztung meines Anliegens auch eine Stellungnahme Ihres Datenschutzbeauftragten zu dieser Angelegenheit und eine vollumfängliche Aufstellung der zu meinem Vertragskonto gegenwärtig vorgehaltenen Daten.

    Als Frist habe ich mir dafür den 25.01.2007 15:00 Uhr vorgemerkt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Erwin Engerlingdinger*

    Wir dürfen gespannt sein, wie die stets blaue Telefongesellschaft darauf reagieren wird. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

    * Name von der Redaktion geändert

    [Update 5.1.06 um 1.55 Uhr]: Gerne hätte Herr Engerlingdinger seine Einlassung der Telefongesellschaft vorab per E-Mail zugetragen. Leider gibt sie in ihrem Schreiben keine E-Mail-Adresse an. Einem Unternehmen wie O2, wollen wir nachsehen, daß es derlei moderner Formen der Kommunikation noch nicht zugänglich ist.

  • Holen Sie sich ihre Sprache zurück!


    Das Markenschutzrecht läuft aus dem Ruder. Telefongesellschaften, die sich mal eben einen Buchstaben aus dem Alphabet schützen lassen und jeden abmahnen, der ihn verwendet und sei es auch nur privat, sind nur ein Beispiel.

    Wie wäre es, wenn ein Verein zum Schutz seiner Marken sogar ein eigenes Gesetz bekäme, weil es sich um allgemein gebräuchliche Begriffe handelt, die deswegen durch das Markenrecht überhaupt nicht schutzwürdig sind? Verrückt und undenkbar werden Sie jetzt glauben. Leider gibt es das bereits. Eigens für die Interessen des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) gibt es ein Olympiaschutzgesetz, daß es dem Verein erlaubt, jeden juristisch zu belangen, der die fünf Kringel abbildet oder Begriffe wie „Olympiade“ schreibt.

    Bevor der nächste einen Verein zum Schutz deutscher Artikel gründet und per Artikelschutzgesetz verbietet, daß man „der, die das“ schreiben kann, beteiligen Sie sich doch einfach an der Petition gegen das Olympiaschutzgesetz. (Ja, die deutsche Bundesregierung verwendet tatsächlich einen Server einer schottischen Universität. Der Link ist richtig.)

    Ein Beispiel dafür wie der DOSB dieses Gesetz nutzt finden Sie hier:

    Eine sehr interessante rechtliche Betrachtung der Situation gibt es im Law-Blog.

    Weitere Unterstützung findet die Petition gegen dieses haarsträubende Gesetz unter anderem hier:

    Word2Go erklärt in seinem Blog warum er die Petition für die Abschaffung des Olympiaschutzgesetzes ins Leben gerufen hat, die zu zeichnen wir Ihnen ans Herz legen möchten. Es kostet nichts, dauert maximal 3 Minuten und stärkt Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.

  • Irak wird demokratisch

    Trotz des anfänglichen Widerstands beginnt sich im Irak eine freiheitliche Grundordnung nach US-Amerikanischem Vorbild zu etablieren. Zumindest die Todesstrafe als Symbol der Demokratie hat sich bereits durchgesetzt, wie der aufgebrachte Mob anhand der bei YouTube erhältlichen Videoaufnahmen von der Hinrichtung des ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein bestaunen kann.

    Pech für den Delinquenten war freilich, daß er nach irakischer Gepflogenheit kurzerhand erhängt wurde. In den USA hätte er sein Ableben dank besonders humaner Mittel zur Entleibung bis zu 30 Minuten genießen können.  Auch die jahrelange Vorfreude eines Lebens in der sogenannten Death Row, blieb ihm verwehrt. Die irakische Demokratie ist eben noch recht jung.