Datenvorräte sollen geplündert werden

Es ist erst wenige Wochen her, daß das Bundesverfassungsgericht in einer Eilenscheidung vorläufig den Zugriff auf die seit Anfang des Jahres erhobenen und sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungsdaten der Deutschen stark eingeschränkt hat. Gut möglich, daß es im Hauptsacheverfahren das im September stattfinden soll, sogar die Speicherung selbst einschränken wird.

Davon sichtlich unbeeindruckt, hat vergangenen Freitag der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nachdem genau das was Staatsanwälten und der Polizei einstweilen verboten wurde, Wirtschaftsunternehmen erlaubt. Jeder abmahnwillige Vertreter der Content-Mafia kann, nach richterlicher Prüfung, von Internet-Zugangsanbietern ermitteln lassen, über wessen Anschluß etwa ein urheberrechtlich geschütztes Lied abgerufen wurde.

Ausgerechnet die Content-Mafia, die den Künstlern Brosamen läßt, um selbst mit deren Werken erkleckliche Summen einzunehmen, jammert, daß diese Regelung noch nicht weit genug geht. Genau die Unternehmen die auch ständig jammern, daß im Netz nur geklaut wird, aber mit kostenpflichtigen Download-Angeboten jährlich um mehr als 40 Prozent steigende Umsätze erwirtschaften.

Aber Rettung naht: Die können die ermittelten Daten ja jetzt einfach an die Exekutive verkaufen.

[Update] Wie Eberhard Ph. Liliensiek auf lawblog.de schreibt, ist die bisherige Praxis der Urheberrechtsverfolgung: Strafanzeige, Akteneinsicht, Abmahnung, ein ziemlich teures Vergnügen, das sich unter anderem die Pornobranche auf Kosten der Steuerzahler gönnt.

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