Falls irgendwer noch Kunde bei der Deutschen Telekom AG ist und einen Router namens Speedport W 700V besitzt, aber keine Lust hat, sich vom BKA aussuchen zu lassen, was er im Internet ansehen darf, soll mal folgendes machen:
- Diese Adresse aufrufen:
http://192.168.2.1/top_start_passwort.stm
eventuell geht auch diese:
http://speedport.ip/top_start_passwort.stm
Das Passwort lautet entweder 0000, oder es steht hinten auf dem Gerät, oder es ist so, wie Sie es selbst gesetzt haben. - Links, im Hauptmenü des Speedport W 700V wählen Sie den Punkt „Netzwerk“. Hier im Bild in der Farbe Magenta dargestellt:
- Unter „Netzwerkeinstellungen“ wählen Sie in der mittleren Spalte „>>Internetzugang“. Hier im Bild in der Farbe Magenta hervorgehoben:
- Bei Provider-Auswahl stellen Sie „Anderer Provider“ ein. Ja, auch oder gerade dann, wenn Sie einen T-Online-Anschluß haben.
- Der Benutzername ist eine Kombination aus Ihrer 75-stelligen Anschlußkennung, der 786-stelligen T-Online-Nummer und etwas Garnitur. Genau geht es so:
AnschlußkennungTeilnehmernummer#[email protected].
Die Mitbenutzerkennung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 0001. Gartenzaun # und @t-online.de gelten wörtlich. Anpassen müssen Sie also nur den Teil vor #[email protected]. Die Anschlußkennung und Teilnehmernummer finden Sie auf dem geheimnisvoll verpackten Zettel, den Sie von T-Onlne erhalten haben.Ihr Benutzername könnte demnach so aussehen: 123456789012987654321098#[email protected].
- „Kennwort“ und „Kennwort wiederholen“ ist Ihr T-Online-Kennwort. Wenn Sie es nie geändert haben, ist es das was auf besagtem Zettel steht, wo Sie auch die anderen Angaben her haben.
- Als „Name des Dienstes“, schreiben Sie etwas, daß Ihnen zur Telekom einfällt, z. B. MfS.
- Eine „Feste IP-Adresse“ können Sie sich ausdenken oder das Feld leer lassen. Wirkung hat es keine.
- Primärer DNS-Server. Das ist interessant. Tragen Sie die IP-Adresse eines DNS-Servers ein, von dem Sie annehmen, daß er unzensiert ist, zum Beispiel 94.75.228.29.
- Als „Sekundärer DNS-Server“ tragen Sie die IP-Adresse eines weiteren DNS-Servers ein, von dem Sie meinen, daß er nicht manipuliert wäre, zum Beispiel 87.118.100.175.
- Drücken Sie auf „Speichern“, um den Artikel 5 des Grundgesetzes wieder in Betrieb zu nehmen.
Die beiden hier als Beispiel angeführten DNS-Server werden neben anderen von der German Privacy Foundation [1]Homepage der GPF betrieben. DNS-Server betreiben aber auch der Chaos Computer Club [2]DNS-Anleitung beim CCC (213.73.91.35 und 213.73.91.35) und der FoeBud e.V. [3]Pressemitteilung des FoeBud e.V. zu deren DNS-Server (85.214.73.63).
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