Die Posse über das ungelenke Vogehen des gegen Korruption und für Transparenz agierenden Vereins Transparancy International Deutschland (TID) will kein Ende nehmen.
SPD-Mitglied Marcel Bartels fragt in seinm Blog Mein Parteibuch, wer eigentlich das Honorar von Rechtsanwalt Udo Vetter bezahlen wird, der die Interessen der Autorin des Weblogs Gedankenträger, Monika S. vertritt. Dabei geht es ihm freilich um den nicht gerade unwahrscheinlichen Fall, daß der Verein Transparency International Deutschland die rechtliche Auseinandersetzung verliert.
Dabei dreht es nicht nur um das Honorar des Anwalts. Abgesehen von der Forderung, der Verein solle es unterlassen, Monika S. der Lüge zu bezichtigen, hat ihr Rechtsanwalt angekündigt, Strafanzeige wegen übler Nachrede zu erstatten.
Rechtsanwalt Vetter hat in seinem Schreiben zwar offen gelassen, ob er den Verein als juristische Person belangt, oder einzelne Mitglieder. Tatsächlich kann sich der Verein dank der Äußerungen seines Vorstandes und der Geschäftsführung aber nun schlecht von seinem Justitiar distanzieren. Das bedeutet, der Verein ist in der Angelegenheit haftbar und muß im Fall einer Niederlage für die Kosten aufkommen.
Bartels kritisiert, daß auf diese Weise die kommenden finanziellen Schäden des Hausgemachten PR-GAU nun aus Spendengeldern bezahlt werden müssen. Das wäre allerdings nur zu einem geringen Anteil der Fall. Die Einnahmen des Vereins stammen nämlich hauptsächlich aus Mitgliedsbeiträgen von Firmen. In 2004 waren das ausweislich der Bilanz von TID rund 86.000 Euro, Spenden machten von den insgesamt etwa 147.000 Euro Einnahmen knapp 30.000 Euro aus. Vermutlich, kann bei Ausgaben nicht unterschieden werden, aus welchen Einnahmen sie bestritten werden.
Sicher werden weder Spender noch Mitglieder sich freuen, wenn der Verein Teile ihrer Zuwendungen durch sein in dieser Angelegenheit durchwegs ungeschicktes Vorgehen in Rauch auflöst. Die Beträge dürften sich zwar kaum in nenneswerter Höhe bewegen, dennoch, müsste der Verein später korrekterweise gegen seine Mitglieder Bäumel und Marten Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Sonst dürfte der Verein sich auch noch der Verschwendung von Spendengeldern bezichtigen lassen.
Es bleibt nun abzuwarten, wie die Sache ausgeht. Immerhin glauben sich beide Parteien im Recht.
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