Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
So steht es im ersten Absatz des Artikel 26 des deutschen Gundgesetzes. Wenn der BND den USA bei einem solchen Unterfangen unter die Arme greift, wird das nicht ganz so eng gesehen. Sehr eng sieht es aber die Staatsanwaltschaft Traunstein, wenn jene für die Justitia unter ihrer Augenbinde die Augen auch noch ganz fest zusammenkneift, kritisiert werden. Zumindest dann, wenn diese Kritik von einem Enfant Terrible wie dem Sänger Hans Söllner kommt. Der nämlich, hatte T-Shirts fabrizieren lassen, die unter der Aufschrift „Hitler, Bush, Blair international“ Portraits der genannten Feldherren zeigen. Wenn das Merkel die Schenkel der Republik für den Herrscher von Gods own country spreizt, kann es freilich nicht angehen, daß ein bekiffter KFZ-Schlosser an ihm Kritik übt. Schon gar nicht in Bayern, Gottes eigenem Freistaat.
Offenbar möchte die Staatsanwaltschaft Traunstein etwas Abwechslung in ihren tristen Alltag bringen. Denn im aktuellen Fall erhebt sie die Anklage nicht wegen Beleidigung, sondern wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Der Trikont-Verlag, der die T-Shirts herstellen ließ, fragt sich nun gemeinsam mit Söllner, und Rechtsanwalt Jürgen Arnold, ob ein Abbild von Bush oder Blair neuerdings als Verfassungsfeindliches Symbol gewertet wird. Insgeheim vermutet man aber wohl doch schon das Hilterportrait als Ursache. Zumindest hat man sich entschlossen das Gesicht des toten Diktators, bis auf den charakteristischen Oberlippenbart, aus dem Foto des Bekleidungsstücks zu entfernen.
Möglicherweise ist die Staatsanwaltschaft ausnahmsweise auf der Seite von Söllner und hat sich deshalb für eine völlig bizarre Anklage entschieden, die vor Gericht vermutlich nicht durchdringen kann. (Die Einschätzung eines befragten Rechtsanwalts liegt uns noch nicht vor)
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