Schlagwort: Brigitte Zypries

  • Tun Sie was für Ihre Freiheit!

    Nicht nur für Juristen, sondern für jeden, der in Deutschland lebt ist das in letzter Zeit arg geschundene Grundgesetz eine Pflichtlektüre. Jeder Bürger darf es sich kostenlos bei der Bundeszentrale für Politische Bildung bestellen. Das geht auch online und zwar hier: Bundeszentrale für Politische Bildung. Zum aktuellen Thema empfiehlt es sich, insbesondere den Artikel 5 [1]Art. 5 GG, gesetzeiminternet.de zu lesen. Der steht nämlich, durch den konzertierten Vorstoß Ursula von der Leyens, Simone Brigitte Zypries‘ und Karl-Theodor von und zu Guttenbergs, auf dem Spiel.

    Daß dieses wohlfeile, zum Abwinken populistische Gesetzesvorhaben keinen einzigen Fall von Kindesmißbrauch verhindern kann, liegt auf der Hand. Gesperrt werden sollen Webangebote, die Bilder solcher Verbrechen zeigen. Die Sperrung durch das Bundeskriminalamt kann zwangsläufig erst erfolgen, wenn der Mißbrauch bereits geschehen ist.

    Aber es kommt noch schlimmer: Die Anbieter solchen Materials werden nicht verfolgt, sondern sogar geschützt. Hier entsteht nicht Kinderschutz sondern Täterschutz. Werden solche Angebote versteckt, existieren Sie im Verborgenen weiter, unbehelligt von Opferschutzvereinen und Strafverfolgungsbehörden. Das Problem wird nicht gelöst, sondern bewahrt.

    Wenn denn das Problem tatsächlich überhaupt die Dimensionen aufweist, wie von den Sperrbefürwortern immer wieder angegeben wird. Ein Gastkommentar auf Alvar Freudes „Odem Blog“, kommt bei der Suche nach den Quellen für diese unglaublichen Zahlen zu dem Schluß, daß sie nicht einmal ansatzweise stimmen können [2]Anonym, „incompetence not in danger„, blog.odem.org, 01.05.2009.

    Der Heise-Verlag weist darauf hin, daß die ganze Aktion kaum wirklich im Interesse des Schutzes von Kindern vor Mißbrauch sein kann [3]Holger Bleich, Axel Kosse, „Verschleierungstaktik„, c’t 9/09.

    Ob beabsichtigt oder nicht, würde das Gesetz den Aufbau einer übermächtigen Infrastuktur zur Zensur des Internet zur Folge haben, die für alle möglichen unerwünschten Internet-Inhalte Anwendung finden würde. Dies alles völlig unbemerkt und unkonrollierbar, weil die Sperrliste Geheimsache ist, und die Exekutive allein darüber befindet, was auf dieser Liste stehen soll.

    Alle von Frau von der Leyen genannten Länder die sie als Vorbilder betrachtet haben entweder durch öffentlich gewordene Sperrlisten, oder Aussagen der zuständigen Beamten, bereits deutlich gemacht, daß diese Filter nicht ansatzweise hilfreich sind. Im Falle der durchgesickerten Listen, zeigte sich vor allem, daß die überwiegende Mehrzahl der Eintäge keine Angebote mit pädokriminellem Material betrafen.

    Schon längst fordern Lobbygruppen, diesen Sperrmechanismus für Ihre eigenen Interessen nutzen zu dürfen. Alle strengen Kontollmechanismen haben in der Vergangenheit mehr als deutlich gemacht, daß es nie bei einem eng umgrenzten Anwendungsfall bleibt. Statt einigen Dutzend Telefonüberwachungen wurden allein im letzten Jahr in Berlin 1,1 Million abgehörte Gespräche. Längst wird das außschließlich zur Abrechnung der LWK-Maut gedachte Toll-Collect-System zur Strafverfolgung eingesetzt, obwohl dies bis zur Einführung kathegorisch ausgeschlossen wurde. Ein System das zum Mißbrauch einlädt, wird immer mißbraucht.

    Insgesamt verstößt das Sperr-Vorhaben gegen das Recht auf Informationsfreiheit und gegen das Gebot der Gewaltenteilung. Damit ist es eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Damit es soweit erst gar nicht kommt, Zeichnen Sie die Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten„. Nehmen Sie sich jetzt gleich die 5 Minuten Zeit, sich auf der Petitonsseite des Deutschen Bundestags zu registrieren, anzumelden und die Petition mitzuzeichnen. Selbst wenn Sie normalerweise nie zum Wählen gehen. Es ist wirklich wichtig.

    References
    1 Art. 5 GG, gesetzeiminternet.de
    2 Anonym, „incompetence not in danger„, blog.odem.org, 01.05.2009
    3 Holger Bleich, Axel Kosse, „Verschleierungstaktik„, c’t 9/09
  • Deutsche, schaut deutsches Internet!

    We Need Freedom Of Speech!
    Creative Commons License photo credit: Youssef Hanna

    Nach dem unsäglichen Hickhack, ob eine Internetkinderpornoblockade nach dem Ermessen des BKA mit oder ohne rechtliche Grundlage erfolgen soll, lässt Justizministerin Simone Zypries endlich die Katze aus dem Sack. Wer gutgläubig oder hoffnungsfroh genug war, ihre öffentlich geäußerten Bedenken gegen die Zensur im Netz, wie Ursula von der Leyen sie plant, als Plädoyer für Rezipientenfreiheit zu deuten, mag enttäuscht sein. Die diffuse Formulierung Zypries [1]„Zypries stemmt sich gegen Vertrag zu Kinderporno-Sperren“, heise.de, 15.03.2009 ließ im Grunde erkennen, daß es nur darum geht, das Unrecht von einem im Zweifel ungültigen Vertrag in ein im Zweifel verfassungswidriges Gesetz zu gießen.

    Die Maske ist gefallen, das Totschlagargument, wer Kinder schützenswert fände, dürfe der Zensur, die nur Blockade genannt werden soll, nicht widersprechen, ist vom und die Wahrheit auf dem Tisch: „Wie können wir verhindern, dass deutsche Internetbenutzer auf ausländische Seiten gehen“, sei die Frage, sagte Zyrpies diesen Morgen [2]„Justizministerin beharrt auf Gesetz zu Internet-Filterung“, heise.de, 25.03.2009.

    Die Antwort ergibt sich eigentlich von selbst: In fünf Jahren gibt es in Deutschland nur noch De-Mail [3]„Regierung plant sichere „De-Mail““, taz.de, 18.11.2008. In diesem Projekt ist längst zu viel Geld verbrannt worden als das man es vernünftigerweise sterben ließe. Wer dort als Anbieter auftreten will, wird sich abschreckend hohe Gebühren leisten müssen und sich auf genehme Inhalte beschränken, oder draussen bleiben.

    References
    1 „Zypries stemmt sich gegen Vertrag zu Kinderporno-Sperren“, heise.de, 15.03.2009
    2 „Justizministerin beharrt auf Gesetz zu Internet-Filterung“, heise.de, 25.03.2009
    3 „Regierung plant sichere „De-Mail““, taz.de, 18.11.2008