Foto: Mark Schweizer
Zu dieser profunden Erkenntnis gelangte nun laut Spiegel-Online das Düsseldorfer Landgericht, als es eine Klage des Rasierer-Herstellers Gilette gegen den Rivalen Wilkinson abwies, in der Wilkinson vorgeworfen wurde, sein vierschneidiges Modell von dem Gilette-Rasierer mit drei Klingen abgekupfert zu haben.
Irgenwie kann man ja die Sorge der Juristen verstehen. Wenn in ein paar Jahren der Gilette Parsec27 Hydraglide* gegen den Wikinson Femto28 Electrocuit* antreten muß, wird es der Verbraucher mit der Unterscheidung nicht mehr so leicht haben. Zumal die Klingen beider Modelle dann bestimmt hinter einer alarmgesicherten semipermeablen Doppelmembran aus Eigenurinstein verborgen sind, damit man sich nicht aus Versehen schneidet.
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