Schallplatten Schreddern

Wer seine legal erworbende Musiksammlung verkaufen möchte, macht sich strafbar. Zumindest, wenn sie sich auf einem iPod befindet. Das hört sich nach einem schlechten Scherz an. Aber Herr Cary Sherman, Chef vom Verband der US-Musikindustrie, RIAA, meint das völlig ernst. Er erklärte gegenüber mtv.com, daß nur die Verwalter der Urheberrechte Musikstücke vertreiben dürften. Der Verkauf bespielter iPods stelle in jedem Fall eine illegale Distribution dar. Dagegen würde die RIAA vorgehen, teilte er weiter mit.

Wenn Sie also ein paar alte Schallplatten ausmisten wollen, stecken Sie diese besser in den Schredder. Hüten Sie sich vor Geschäften auf Plattenflohmärkten oder gar Gebrauchtplattenhändlern, die folgerichtigig als kriminelle Organisationen angesehen werden müssen.

Kommentare

10 Antworten zu „Schallplatten Schreddern“

  1. Avatar von Ole

    Wie grässlich!

  2. Avatar von kubelick
    kubelick

    wiedersprüchlich, ja. aber verkauft schon sein ipod!??
    diese platte, erwarb ich illegal (flomarkt)! zwar bin ich kein allzu grosser fan von diesem interpreten. aber die suche nach dem plattenbild fürhte zu tage, dass er bereits seit 2004 tod sei.
    als zeichen meines protests sowie gedenken an diesen grossen künstler, werde ich eben diese platte den ganzen tag spielen. ein grosses zungerausstreck richtung mister »kapitalistenschwein-diktator« sherman.

  3. Avatar von Burnster

    Ich beiss in die Auslage vor Wut. Frechheit. So macht sich die Industrie keine Freunde! Und ich muss es wissen, denn ich vertrete sie, musiziere für sie und bin gleichzeitig einer ihrer besten Kunden.

  4. Avatar von zaf

    Oh, Rick James, den alten Drogenjunkie, hören Sie, Herr Kubelick? Das erstaunt mich. Ich mag ja mehr die Sachen, die Herr James seinerzeit mit/für Teena Marie geschrieben hatte.

    Wie gut, daß ich keinen ipod habe, sondern einen guten DAP, der auch ogg und flac abspielen kann. Der fällt dann sicher nicht unter die oben geschilderte Rechtsauffassung.

  5. Avatar von Fellow Passenger

    Es gibt genügend Leute, denen ihr iPod Shuffle nicht mehr genügt und einen von diesen Videodingern kaufen möchten, Herr Kubelick.

    Auch wenn ich wenig Hoffnung hege, Herr Burnster, sind es vielleicht gerade Menschen wie Sie, die diesen Urheberrechtsfanatikern mal zeigen können, wo der Hammer hängt. Es ist mir unklar, ob Sie „Drank the Sea“ überhaupt zum Download zur Verfügung stellen durften. Sind Sie denn ein Verwalter der Urheberrechte? Darf ich das überhaupt ein zweites Mal hören, wo ich es doch schon im Prager Frühling zu München tat?

    Was ein DAP ist, könnten Sie mir bei Gelegenheit vielleicht mal erklären, Herr Zaf. Ich reime mir zwar mal prophylaktisch „Digitaler Audio Player“ zusammen, aber wer weiß ob das stimmt und vor allem was das eigenlich sein soll.

  6. Avatar von zaf

    Digital Audio Player ist korrekt, Herr Fellow Passenger. Toll, wie Sie das so messerscharf kombiniert haben.
    Hier gibt’s fast täglich unwichtige Meldungen über neue und nicht mehr ganz so neue DAPs:
    http://www.dapreview.net/news.php
    Damit Sie und andere mal sehen, es gibt vernünftige Alternativen, die ohne Zusatzsoftware auskommen und per drag & drop zu befüllen sind, damit können Sie z.B. bei Freunden und Bekannten einfach mal Ihre Musik auf deren Computer laden, ohne daß diese Programm XY installiert haben müssen. Natürlich löschen Sie’s dann gleich wieder…nur mal so als proof of concept sozusagen.

  7. Avatar von kubelick
    kubelick

    mister zaf,

    ich hatte schon jedwede hoffnung verloren, dass diesseits des atlantik, jemand mister james kennen würde. traurig und desillusioniert war ich, als ich die bilder sah, welche ihn in den 90ger zeigten. er war sehr fesch und ebony eyes ist eine dieser mileston-balladen, die in keine r&b sammlung fehlen darf.

  8. Avatar von Burnster

    Ach stimmt, der Prager Frühling. Da bekomme ich pro gehörtem Song übrigens noch 99 Cent von Ihnen. Andernfalls werde ich leider rechtliche Schritte einleiten müssen.

  9. Avatar von RA B. Trüger

    Trüger & Presser, Rechtsanwälte

    Betr.: Prager Frühling, Passenger ./. Burnster

    Sehr geerter Herr Burnster,

    unser Mandant, Herr Passenger hat uns bevollmächtigt, seine Interessen in der vorbezeichneten Angelegenheit wahrzunehmen.

    Es ist diesseits nicht nachvollziehbar, wie Sie zu der irrigen Auffassung gelangen, unserem Mandanten gegenüber einen Rechtsanspruch auf Vergütung zu haben.

    Die durch Sie in Aussicht gestellte Leistung haben Sie nicht vollumfänglich erbracht, da Sie nicht bereit waren, die vom Publikum erwarteten, allgemein üblichen Zugaben zu spielen.

    Unser Mandant hat bei Ihrer Inkassostelle (Türsteher) bereits im Vorfeld der Veranstaltung eine Vorauszahlung von 10 Euro geleistet.

    Zudem bestehen Zweifel, ob die Verwaltung der Urheberrechte Ihnen obliegt. Daher müssen wir von einer unrechtmäßigen Distribution geistigen Eigentums ausgehen, aus der sich, unbeschadet einer strafrechtlichen Verfolgung, keine Rechtsansprüche Ihrerseits ableiten lassen.

    Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens fordern wir Sie auf, eine stafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, daß Sie unseren Mandanten nicht weiter mit haltlosen Forderungen behelligen. Den Streitwert haben wir auf 800.000 Euro festgesetzt.

    Die vorgedruckte Unterlassungserklärung, sowie unsere Honorarnote gehen Ihnen mit gesonderter Post zu.

    Als Frist für die Erledigung haben wir uns den 17.02.2006 15:00 Uhr vorgemerkt.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA B. Trüger

  10. Randvolle iPods…

    Eigentlich brauchen Phonoverbände zu bestimmten Themen nur den Mund aufzumachen, da wird in der Blogosphäre bereits auf sie eingeprügelt. In vielen Fällen auch gerechtfertigt. Dieser Tage beschäftigt das weltweite Meinungsdorf die Aussagen des RIA……

Schreibe einen Kommentar zu zaf Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert