Gefallen lassen

Wenn die katholische Kirche den Menschen in Tansania erklärt, daß sie in den Himmel kommen, wenn sie keine Präservative verwenden, folgt das einer gewissen Logik. Immerhin rückt das Ableben durch HIV so doch in greifbare Nähe. Die Geschichte mit dem Paradis ist zwar umstritten, aber bislang hat noch kein Toter bei der Kirche seine Spenden und Kirchensteuern wegen einseitiger Nichterfüllung des Vertrages zurückverlangt.

Grund genug für den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, Kritikern der Kirche den Mund verbieten zu wollen. Dazu möchte er gerne den Teil „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ aus dem § 166 des Strafgesetzbuches streichen.

… wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Bislang hat sich Satire in der Bundesrepublik Deutschland noch nie als geeignet erwiesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Deswegen ist es fast nur Privatpersonen gelungen, gegen eine satirische Darstellung ihrer Person vorzugehen.

Allerdings birgt eine komische überspitzte Darstellung einer Sache immer das Risiko, daß der Rezipient nicht nur zm Lachen, sondern auch zum Nachdenken angeregt wird. Eigenständiges oder gar kritisches Denken ist zur Zeit nicht sehr beliebt. Deswegen soll lieber mehr gefrömmelt, vor allem aber das Maul gehalten werden.

So teilt Edmund Stoiber, der bayerische Ministerpräsident, dem Münchner Merkur zur von MTV geplanten Ausstrahlung der Comic-Serie Popetown mit, „wenn man den Papst in dieser Weise darstellt, müssen wir uns das als Gesellschaft nicht gefallen lassen“.

Eine freie Gesellschaft muß es sich nicht gefallen lassen, wenn ihr verboten werden soll, Kritik zu üben.

Kommentare

4 Antworten zu „Gefallen lassen“

  1. Avatar von Herr Niemeyer

    Ich erlaube mir mal, als Ergänzung zu Ihrem Artikel aus einer Seminararbeit zu zitieren, die ich letztes Jahr verfasst habe:

    Das OLG Nürn­berg hatte 1998 einen Fall zu ent­scheiden, in dem die Katholische Kirche sich von einem Online-Shop gemäß § 166 Abs. 1 (StGB) an­ge­griffen fühl­te: Ein Platten­label musste sich wegen des Vertriebs eines T-Shirts ver­ant­worten, das ein an ein Kreuz ge­nageltes Schwein zeigte. Darin sah das Gericht eine „Be­schimpfung ja Be­su­delung des Be­kennt­nisinhalts“, da darin eine ge­schmack­lose und bös­ar­ti­ge Entweihung der für den christ­lichen Glauben zentralen Dar­stellung des gekreuzigten Chris­tus läge – ins­be­son­dere angesichts der Verbindung des als un­rein geltenden Schweins mit dem Kreuz. Weiteres Argument für die Eig­nung zur Störung des öffentlichen Friedens war die Tatsache, dass die Internetseite mit dem Ver­kaufsangebot des T-Shirts Millionen von Deut­schen zugäng­lich war.

    Es ging um diese Abbildung: http://www.humanist.de/humor/wizo.gif

    Wenn Sie das unfassbare Urteil nachlesen wollen: OLG Nürnberg, NStZ-RR 1999, 238ff.

  2. Avatar von Michael

    Der Stoiber ist einfach saudumm. Gott braucht kein Gesetz, das ihn/sei/es beschützt, sonst wäre er/sie/es ja nicht Gott. Ganz einfach eigentlich. Aber für den populistischen Sprechdilettanten zu hoch…

  3. Avatar von Dr.No

    „Die ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes fassen doch im Prinzip die zehn Gebote zusammen.“, sagt Ursula von der Leyen. Ein Kruzifix in jedes deutsche Wohnzimmer, es lebe die Gegenreformation, die Erde ist eine Scheibe. Für die Abschaffung des Artikel 140 GG (Trennung von Staat und Kirche). Deutschland muss ein Gottesstaat werden. MTV ist ein Fernsehsender Satans. Betet!

  4. Avatar von Fellow Passenger

    19 = 10

    Da wird jeder christliche Mathematiker sicher zustimmen, verehrter Herr Dr. No. Das bewährte geozentrische Weltbild werden Sie doch nicht wagen in Frage zu stellen. Sie sind ja kein Ketzer, gell?

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