Potsdamer Rechtsdrall

Wenn ich lese, „brutal zusammengeschlagen“, denke ich an exzessives Prügeln und Treten. Offenbar wurde der Ingenieur Ermyas M. von einem einzelnen Fausthieb getroffen, der ihn allerdings lebensgefährlich verletzte.
Die Aufzeichnung auf der Handy-Mailbox seiner Gattin, mit der er zum Tatzeitpunkt verbunden war, belegen, daß die Täter ihn als „dreckigen Neger“ beschimpft haben. Das zeigt eine rassistische Grundhaltung der Täter. Aber belegt es auch, daß die Täter den Mann aus rassistischen Motiven töten wollten, wie die Presse nahelegt?

Ich bezweifle nicht, daß es solche Fälle gibt. Die gibt es mit Sicherheit sogar reichlich. Dieser könnte ein solcher sein. Es ist zu begrüßen, daß Generalbundesanwalt Kay Nehm den Fall an sich zieht, um ein Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen. Allerdings spricht manches dafür, daß dieser Fall sich dafür nicht gerade besonders gut dafür eignet.

Den laufenden Ermittlungen zufolge haben die mutmaßlichen Täter keinen Kontakt zu rechtsradikalen Gruppierungen. Zudem spricht vieles dafür, daß der Fausthieb der Höhepunkt eines Streits war, in dem auch das stark alkoholisierte Opfer sich bereits zu Handgreiflichkeiten hatte hinreissen lassen. Die „Märkische Allgemeine“ berichtet, das Opfer habe zuvor nach den späteren Tätern getreten.

Nüchtern betrachtet sieht die Angelegenheit eingedenk der bisherigen Faktenlage bislang eher nach einer Kneipenschlägerei aus. Aufgrund eines einzelnen Faustschlags eine Tötungsabsicht zu unterstellen ist kaum haltbar. Es ist trotz der Beschimpfung unklar, ob die Hautfarbe des Opfers ausschlaggebend für die Tat war.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm löst zwar besonders mit seinem Hinweis auf „blonde und blauäugige“ Gewaltopfer Brechreiz aus, dennoch hat der bekanntermaßen xenophobe Politiker in einem Punkt recht: Das Motiv der Tat ist bislang nicht erwiesen.

Kommentare

5 Antworten zu „Potsdamer Rechtsdrall“

  1. Avatar von poodle

    War das nicht der noch grausligere Schäuble mit dem »blond und blauäugig«? Nun gut, es ist ja wurst, wer von den Nasen vor sich hin dröhnt. Davon abgesehen scheint mir das Problem zu sein, dass eine nüchterne Betrachtung zwar fraglos wünschenswert ist, die eifrigsten ihrer derzeitigen Fürsprecher leider immer nur dann zur Nüchternheit mahnen, wenn sie ihnen gerade in den Kram passt.

  2. Avatar von Christoph

    „…haben die mutmaßlichen Täter keinen Kontakt zu rechtsradikalen Gruppierungen.“ Rassistin kann auch die nette Frau von nebenan sein, die voll nicht rechtsradikal ist.

  3. Avatar von Fellow Passenger

    Sie haben vollkommen recht, verehrter Herr Poodle. In der Tat war es nicht der Innenminister von Brandenburg, sondern der des Bundes, der auf arische „blonde und blauäugige“ Opfer hinzuweisen beliebte.

    Wie subjektiv Objektivität gefordert wird erkennen Sie leicht an der Debatte über Religion und Satire. Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit definiert sich über den vorherrschenden Glauben, nicht über das Gesetz.

    Genau das, bester Herr Christoph, ist beklagenswert. Es gibt einen eher unterschwellig vorhandenen Rassismus, der sogar sehr stark verbreitet ist. Aber glauben Sie, daß sich das beheben läßt, indem Herr Nehm eine Prügelei unter Betrunkenen zur Chefsache erklärt? Sollte man sich nicht lieber rechtsgerichtete Agitatoren wie Stoiber, Beckstein, Schäuble, Schönbohm, etc. vornehmen?

  4. Avatar von Christoph

    Selbstverständlich ist die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit per Gesetz definiert. Dass diese Grenze auch anderweitigen Definitionsversuchen ausgesetzt ist, steht außer Frage. Das müssen wir aushalten.
    Politiker der brandenburgischen Opposition haben sich Schönbohm immer wieder vorgenommen. Hoffen wir, dass sie diesmal ihre Samthandschuhe ausgezogen haben.

  5. Avatar von Fellow Passenger

    Natürlich gibt es einen enschlägigen Gesetzestext. Aber Gesetze werden gerne geändert. Diesen Änderungen liegen oft weltanschauliche Gesichtspunkte zu Grunde. Wenn man sich entschließt, den Bezug auf den öffentlichen Frieden aus dem §166 StGB zu streichen, ist das ein Beispiel dafür. Sicher erinnern Sie sich auch noch an die Debatte über den §218 oder die völlig unsinnigen Änderungen der StPO zu Zeiten der RAF, wie etwa der §146. Schön nachzulesen ist das in einem Artikel der ZEIT.

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