In aller Kürze das Ergebnis der heutigen Verhandlung über den Antrag auf einstweiliger Verfügung gegen den Fellow Passenger:
Der Fellow Passenger, vertreten durch RA Nikolaus Klein von Wisenberg lehnte die obligatorische Güteverhandlung ab, da nicht zu ersehen war, wie in einer Verfügungssache ein Vergleich sinnvollerweise aussehen sollte.
Auf die Frage des Richters, ob der Antragsteller den schon bei einer der Verhandlungen obsiegt habe, verwies dieser auf einen Vergleich. Das Gericht gab zu bedenken, daß eingedenk der Vielzahl der angekündigten Verhandlungen, ob der zum Teil hohen Streitwerte ein großes Kostenrisiko für den Antragsteller bestünde. Bei dieser Gelegenheit bemerkte RA Klein von Wisenberg, daß die Stimmung angesichts der notwendigen Anreise nach Berlin nicht sonderlich gut sei und der Streitwert in unserem Fall schon bei 4000 Euro angesetzt werden müsse.
Das Gericht hat den Rahmen seiner Fürsorgepflicht genutzt, dem Antragsteller zu raten, heute keinen Antrag zu stellen und dadurch ein Versäumnisurteil erreichen. Es legte dem Antragsteller weiterhin nahe, die 14 Tage Widerspruchsfrist zu nutzen, um sich rechtlich beraten zu lassen.
Der Antragsteller folgte dieser Empfehlung und gab zu Protokoll, er stelle heute keinen Antrag.
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