Über die jüngste Verhandlung wurde freundlicherweise bereits in den Memoiren des Josh K. Phisher, im MonacoBlog, im srbBLOG und auch von C.J. in den Kommentaren zu unserem letzten Beitrag erste Impressionen vermittelt. Über den Ausgang berichten wir nach Zugang des Urteils. Denn bis dahin steht offizell ja noch nicht fest, ob es des Verfügungsklägers oder unser 11. September wird. Das ist nämlich der Tag der Urteilsverkündung.
Der eigens vom Antragsteller zur Verhandlung mitgebrachte Paragraph sorgte für einige Verwirrung, weil das überreichte Dokument mitten im Satz begann. Nach einem Textvergleich zwischen den einzelnen Ausfertigungen, konnte Herr R. die Situation aufklären: Es drehe sich nur um den Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes, der in der Tat vollständig wiedergegeben war.
Anläßlich unserer Anregung (PDF, 563 KB) zu einer Untersuchung der Prozessfähigkeit des Antragstellers, stellte das Gericht die Frage, ob derzeit ein Betreuungsverfahren laufe. Der Verfügungskläger antwortete, „Nicht daß ich wüßte“. Der Frage ob er sich bereits früher in Betreuung befand entgegnete er, er wolle sich öffentlich nicht dazu äußern.
Sehr häufig reagierte der Vorsitzende auf Antworten des Verfügungsklägers mit den Worten, „Na ja.“ Dazu kam immer eine knappe Auf- und Abbewegung der Hand.
Interessant fanden wir die Antwort auf die Frage, ob der Kläger sich empfehlungsgemäß an einen Rechtsanwalt gewendet hätte. Die nämlich lautete, er habe sich von einem der „Schlichter“ beraten lassen, der im 8. Semester Jura studiere. Wollen wir dem Betreffenden wünschen, daß ihm dies nicht zum Nachteil gereichen möge.
Glücklicherweise hat das Gericht davon abgesehen, meine sofortige Verhaftung anzuordnen. Als kleinen Ausgleich besuchten wir dafür im Anschluß das Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, das heute zum Glück nur noch eine Gedenkstätte ist. Ein wirklich gruseliger Ort, in dem sogar noch der Orignalgeruch des Sozialismus erhalten ist. Der Heimweg gestaltete sich dafür wieder mehr nach guter Kapitalistenart. Weil Golf in der Autovermietung gerade aus war, mussten wir zum selben Preis bedauerlicherweise mit einem 5er BMW fahren. Klimaanlage, Schiebedach, Fernsehen, Kilometerstand: 16, elektrisch in allen Himmelsrichtungen verstellbare Ledersitze, usw. Sie können sich die Strapazen ja sicher vorstellen. Zudem ging der Tempomat nur bis 200 km/h und es gab keinen Getränkehalter. Fahren musste man auch noch selbst, was verständlicherweise niemand wollte.
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