Die zweite Verhandlung

Über die jüngste Verhandlung wurde freundlicherweise bereits in den Memoiren des Josh K. Phisher, im MonacoBlog, im srbBLOG und auch von C.J. in den Kommentaren zu unserem letzten Beitrag erste Impressionen vermittelt. Über den Ausgang berichten wir nach Zugang des Urteils. Denn bis dahin steht offizell ja noch nicht fest, ob es des Verfügungsklägers oder unser 11. September wird. Das ist nämlich der Tag der Urteilsverkündung.

Der eigens vom Antragsteller zur Verhandlung mitgebrachte Paragraph sorgte für einige Verwirrung, weil das überreichte Dokument mitten im Satz begann. Nach einem Textvergleich zwischen den einzelnen Ausfertigungen, konnte Herr R. die Situation aufklären: Es drehe sich nur um den Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes, der in der Tat vollständig wiedergegeben war.

Anläßlich unserer Anregung (PDF, 563 KB) zu einer Untersuchung der Prozessfähigkeit des Antragstellers, stellte das Gericht die Frage, ob derzeit ein Betreuungsverfahren laufe. Der Verfügungskläger antwortete, „Nicht daß ich wüßte“. Der Frage ob er sich bereits früher in Betreuung befand entgegnete er, er wolle sich öffentlich nicht dazu äußern.

Sehr häufig reagierte der Vorsitzende auf Antworten des Verfügungsklägers mit den Worten, „Na ja.“ Dazu kam immer eine knappe Auf- und Abbewegung der Hand.

Interessant fanden wir die Antwort auf die Frage, ob der Kläger sich empfehlungsgemäß an einen Rechtsanwalt gewendet hätte. Die nämlich lautete, er habe sich von einem der „Schlichter“ beraten lassen, der im 8. Semester Jura studiere. Wollen wir dem Betreffenden wünschen, daß ihm dies nicht zum Nachteil gereichen möge.

Glücklicherweise hat das Gericht davon abgesehen, meine sofortige Verhaftung anzuordnen. Als kleinen Ausgleich besuchten wir dafür im Anschluß das Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, das heute zum Glück nur noch eine Gedenkstätte ist. Ein wirklich gruseliger Ort, in dem sogar noch der Orignalgeruch des Sozialismus erhalten ist. Der Heimweg gestaltete sich dafür wieder mehr nach guter Kapitalistenart. Weil Golf in der Autovermietung gerade aus war, mussten wir zum selben Preis bedauerlicherweise mit einem 5er BMW fahren. Klimaanlage, Schiebedach, Fernsehen, Kilometerstand: 16, elektrisch in allen Himmelsrichtungen verstellbare Ledersitze, usw. Sie können sich die Strapazen ja sicher vorstellen. Zudem ging der Tempomat nur bis 200 km/h und es gab keinen Getränkehalter. Fahren musste man auch noch selbst, was verständlicherweise niemand wollte.

Kommentare

13 Antworten zu „Die zweite Verhandlung“

  1. Avatar von Callboy Torsten

    liegt schon per Fax Ihren Anwalt vor und den Gericht unterschrieben :
    Torsten ******** Berlin , den 06.09.2006
    12*** Berlin
    Marzahner Promenade **
    Telefon 0179/**********

    Sehr geehrter Richter ****** !
    Aktenzeichen 3 C 254/06
    Ergänzungen :

    Das Schreiben von den Rechtsanwalt Nikolaus Klein von Wiesenberg dient reinweg dazu um das die gesammten Blogger weitere unwahre , gar üble Nachreden über mich verbreiten können .
    Desweiteren dient meine andere Domaine http://www.agbloggershausen.de – im Orginal Ausdruck als Anlage bei gefügt dazu um mal entlich etwas Ruhe rein zu bringen , was immerhin ca 4 Wochen zum großen Teil gelungen ist und wie gesagt eine Seite ist schon von den üblen Nachreden frei . Die Verlinkungen dort drauf sind sortiert um andere seines Gleichen außergerichtlich die unwahren Tatsachen , Beleidigungen , üblen Nachreden außergerichtlich zu löschen dursch Besucher , was sich in dessen Statistiken wiederspiegelt und das die 3 Schlichter wissen wen sie alles anschreiben können .
    Ich bitte Sie daher meinen Antrag zu folgen , damit alles mal ein Ende mit den unwahren Tatsachen , üblen Nachreden und Beleidigungen hat .
    Für ewentuelle Schlichteranfragen können Sie gerne
    Harm ****** , Braunschweiger Str. * ;45 ************* anfragen . Dieser erlaubte mir seine Adresse Ihnen zu übermitteln ( als Anlage eingefügt ) .
    Als weitere Anlage fürge ich ein das “ Bloggershausen “ mit Vorurteilen bloß berichtet .

    Mit freundlichen Grüßen Torsten R. [Nachname gekürzt. d. Red.]

  2. Avatar von GuLLTer
    GuLLTer

    Ok, Ct ist , nun ja, CT!

    Aber : Autovermietung: Sixt, 525i
    oder 530d, hab ich recht ?

  3. Avatar von Christian in Wien

    tja, damit hat torsten unter anderem zugegeben das es unerlaubte rechtsberatung gegeben hat von einem seiner berater/schlichter. kommt doch richtig gut. wenn der richter darauf anspringt, dann kann sich jemand gratulieren während er seine sachen pakt an der uni.

    zum rest, warten wir aufs urteil und vor allem auf die begründung deselbigen.

  4. Avatar von Fellow Passenger

    Zum Teil, verehrter Herr oder verehrte Frau Gullter. Vielleicht auch gar nicht. Die Autovermietung war eine andere und die Modellbezeichnung habe ich nicht wirklich zur Kenntnis genommen. Wahrscheinlich aber eher 530d als 525i, weil man d tanken mußte und nicht, ähm, i. Ganz knapp 1,6 t Leergewicht und ebenso knapp 3 l Hubraum habe ich mir gemerkt.

    Na deswegen wird der gute Mann doch sicher nicht gleich exkommuniziert exmatrikuliert, bester Herr Christian, oder?

  5. […] 5:56 Uhr: Herr R. beruft sich auf Datenschutz und Postgeheimnis und bleibt die Anlagen doch lieber schuldig. Der völlig verwirrte Spam-Filter spuckt einen Kommentar von 1:44 Uhr aus. Ein schlechter Scherz, höre ich schon einige von Ihnen rufen. Leider nur zum Teil. Die arabische Version des Dokuments ist natürlich nur ein guter Scherz. Das wirklich eingegangene Dokument hingegen hoffentlich ein schlechter. Es steht allerdings zu befürchten, das es völlig ernst gemeint ist. […]

  6. Avatar von srbBLOGger

    Wie ich schon sagte, hoffentlich findet das Schauermärchen CT ein gutes Ende – es hat ja lange genug für Zornesfalten auf der Stirn gesorgt und so manchen (mich eingeschlossen) zu unüberlegten Äusserungen verleitet!
    Ich drücke aud jeden Fall feste die Daumen!

  7. […] Ohne viele Worte hatte ich bereits auf die Verhandlung hingewiesen, gestern fand sie nun statt. Die Berichte bei Fellow Passenger, Josh K. Phisher, im srbBlog und im MonacoBlog sprechen eine recht deutliche Sprache, auch wenn diese augenscheinlich wieder einmal nicht von jedem verstanden wird. […]

  8. Avatar von Kittyluka

    Mensch, wenn man das so hört, erschreckend, was du durchmachen musstest… einen 5er BMW wie kann man dir nur solche Qualen zumuten 😉

    Wir warten auf den 11.09… ein sehr historisches Datum, welches da gewählt wurde.

  9. Avatar von baseface

    Dann geht es also bald schon für Sie in den Untergrund, Herr Fellow Passenger – meine Anteilnahme ist Ihnen aber sicher, so unter verfolgten Künstlern muss es Solidarität geben.

    Ehm, und mit „Betreuung“ ist wirklich Betreuung gemeint?

    Autsch!

  10. […] Die Entscheidung des Gerichts wird zwar erst am Montag mitgeteilt, aber nach Darstellung von Prozessbeobachtern ist davon auszugehen, dass der Berliner Prostituierte Torsten R. wieder einmal unterlegen ist. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der kurze Bericht von Josh K. Phisher, nach dem der Richter an Torsten R. die Frage richtete, ob er schon einmal unter Betreuung stand. Eine Antwort auf diese Frage wurde von R. verweigert. Der ausführliche Bericht beim Fellow Passenger […]

  11. Avatar von Christian in Wien

    @ fellow passenger

    doch, sollte er der unerlaubten rechtberatung für schuldig befunden werden droht ihm der ausschluß aus der uni und er kann sein jurastudium sehr wahrscheinlich an den nagel hängen. und sollte er torsten auch nur eine beratung gegeben haben ist das ein verstoß gegen das rechtsberatungsgesetz. aber immerhin kann es sein das der richter nicht darauf anspringt und die sache auf sich beruhen läßt.

  12. […] Während sich andere immer noch vor Gericht herumschlagen müssen (ich hatte gehofft, daß dieses Thema sich mal erledigt), gibt es hier größere Hektik bezüglich unserer Carnets für die Schweiz. Während ich die Ausweitung der EU für eine recht schwachsinnige Idee halte, so bin ich doch ein großer Freund des Gedankens, die Struktur der EWG weit auszudehnen — am liebsten weltweit. Dann könnte man sich nämlich auch diesen ganzen Papierkrampf sparen, den jeder Grenzübertritt mit sich bringt. […]

  13. […] Es schien anfangs auch so, als wären die Schlichter erfolgreich. Auf Torsten R.’s Website waren plötzlich versöhnliche Worte zu lesen, er wollte alle Klagen und Anzeigen zurückziehen und erwartete im Gegenzug, dass über ihn keine Beleidigungen, Schmähungen usw. mehr veröffentlicht werden. Dabei muss aber erwähnt werden, dass er seine eigene Definition von diesen Dingen hat und anscheinend vielmehr erwartet hat, dass man gar nicht mehr über ihn schreibt. Das ist natürlich ein utopisches Ansinnen – wir haben das wertvolle Grundrecht der Meinungsfreiheit und das kann auch Torsten R. nicht nach Belieben ausser Kraft setzen. Nachdem also einige Tage lang so etwas wie Frieden herrschte, holte Torsten R. wieder aus. Zum einen zog er zum zweiten Male den Fellow Passenger vor den Richter nach Berlin-Hohenschönhausen. Diesen Prozess wird er in Kürze mit Verkündung der richterlichen Entscheidung verlieren. Zum anderen fing er wieder an, Blogger zu belästigen und hat nun auch wieder einen Blogger angezeigt: Carsten Dobschat. Die Schlichtungsversuche sind also fehlgeschlagen. In Kommentaren zeigt Torsten R. sich gewohnt siegessicher und kampflustig. Dabei scheint er völlig vergessen zu haben, dass er bislang nie auch nur eine Klage oder einen Verfügungsantrag gewonnen hat. Man gewinnt den Eindruck, daß Herr R. in einem eigenen kleinen Mikrokosmos lebt, in dem er nur noch die Dinge registriert, die ihm gefällig erschienen und in dem er sich die Realität nach seinen Plänen umformt. Es ist schon häufiger die Vermutung geäußert worden, dass bei R. möglicherweise eine psychische Störung vorliege. Er wurde auch von einem Richter gefragt, ob er bereits einmal unter Betreuung stand, worauf er keine eindeutige Aussage gemacht hat. In einer Email an den Monacoblog und in Kommentaren sprach er anschliessend davon, dass er bereits wegen Mietschulden unter Betreuung stand. Das kann so natürlich nicht der Realität entsprechen, da die Betreuung im rechtlichen Sinne das Vorliegen einer schweren Erkrankung voraussetzt, siehe auch die Definition bei Wikipedia. Schulden alleine rechtfertigen keine Betreuung. Nun steht also die Frage  im Raum, ob Tosten R. tatsächlich bereits einmal so schwer erkrankt war, dass eine Betreuung notwendig war oder ob er sich der Bedeutung des Begriffes Betreuung nicht wirklich bewusst ist und diese zum Beispiel mit einer Beratung durch eine Schuldnerhilfe o.Ä. gleichsetzt. […]

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