Sucht man über eine bekannte Suchmaschine im Internet nach „härtere Strafen“ (mit Anführungszeichen), stößt man auf etwa 94.000 Fundstellen. Auf der ersten Seite der Suchergebnisse ist von folgenden Delikten die Rede:
- Gotteslästerung, Verunglimpfung religiöser Symbole
- Arbeitsunwille
- Gewalt in schweizer Fußballvereinen
- Verletzung von Urheberrechten (Raubkopien) in den USA
- Sexueller Mißbrauch von Kindern
- Versenden unerwünschter Massen-E-Mail (Spam)
- Computerkriminalität in den USA
- Widerstand gegen die Staatsgewalt in Frankreich
- Verkauf verdorbener Lebensmittel („Gammelfleisch“)
Das ist keine Rangfolge, sondern nur eine Momentaufnahme ohne statistische Bedeutung. Daß gleich zweimal die Forderung nach härteren Strafen für Verstöße gegen den § 166 des deutschen Strafgesetzbuches „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ auftauchen ist Zufall.
Kein Zufall kann es dagegen sein, daß der Ausdruck „härtere Strafen“ knapp hunderttausendfach auf deutschsprachigen Internetseiten genannt wird. Offensichtlich verlangen alle möglichen Leute regelmäßig für alle möglichen Gesetzesverstöße härtere Strafen.
Ein einleuchtender Grund dafür ist, man möchte vermeiden, daß Handlungen die bereits verboten sind, dennoch ausgeführt werden. Ein anderer ist das Bedürfnis nach Rache. Der Wunsch nach Vergeltung ist allerdings eine dem Menschen immanente Gefühlsregung, die sich als solche nicht als Grundlage für ein allgemeines Gesetz eignet.
Es stellt sich die Frage, ob ein höheres Strafmaß Einfluß auf das Verhalten der Menschen hat, die gegen geltendes Recht verstoßen. Um das zu beurteilen kann man sich gedanklich in die Situation eines Täters versetzen:
Ein Mord muß mit dem Vorsatz erfolgen, einen Menschen vom Leben zum Tode zu befördern. Der Vorsatz erfordert also Planung. Natürlich will der Täter sich einen Vorteil davon verschaffen, den er in der Regel nur dann genießen kann, wenn er unerkannt bleibt. Der Plan für sein Vorgehen wird also davon ausgehen, daß er nicht zu Verantwortung gezogen wird. Welche Rolle mag es für ihn spielen, ob Mord mit 10 oder 20 Jahren Haft bestraft wird?
Welche Überlegungen mag ein Sexualtriebtäter anstellen, ehe er ein kleines Mädchen mißbraucht? Vermutlich gar keine. Danach mag er sich beispielsweise denken, „wenn dieses kleine Luder auspackt bin ich geliefert“. Ob hier drakonische Strafen Gutes bewirken?
Besonders groß können die geschäftlichen Aussichten eines Lebensmittelgroßhandels kaum sein, verdorbende Ware zu veräußern. Sind unsere Nasen bereits so sehr degeneriert, daß wir schärfere Gesetze benötigen, um genießbares Essen von ungenießbarem zu unterscheiden?
Praktisch jede der eingangs genannten Forderungen nach „härteren Strafen“, läßt sich mit wenigen Worten ad absurdum führen. Stellen Sie sich vor, man würde in letzter Konsequenz jedes Vergehen mit der Todesstrafe belegen. Wäre die Welt dann besser?
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