Zensurstelle Des Fernsehens

Auch der größte öffentlich-rechtliche Fernsehsender Deutschlands, das XXX1 hat die Unsitte der Abmahnung als Zensurinstrument für sich entdeckt. Die Sendeanstalt ist nämlich der Auffassung, ihre Webekampagne zur Sendereihe Xxxxxx Xxxxxx2 dürfe nicht satirisch aufs Korn genommen werden. Dabei beruft sie sich freilich auf Marken- und Urheberrecht, denn eine Zensur findet ja bekanntlich immer durch die Hintertür nicht statt.

Mit dieser Begründung hat der Sender am 23.11.2006 die Betreiber der Seite Sozialistische Positionen abgemahnt. Dort war die Verballhornung eines Plakats für die Sendung eingestellt. Unter einem Bild vom Nürnberger Reichsparteitag stand, „Ohne xxx Xxxxxx3 sieht man besser, warum es ohne Deutschland besser ist. Die Patrioten-Show: Die größten Deutschen – Mozart & Co.“ Wie in der Originalanzeige, war auch hier das Logo des XXX1 zu sehen. Das kalifornische Internet Archive enthält übrigens bis zur Stunde, das sei zum Zweck der Dokumentation erwähnt, noch eine Kopie der Satire, die sich ursprünglich unter der Adresse http://www.sopos.org/poster.php3?id=4 befand.

Es genieße einen umfassenden Schutz am Titel Xxxxxx Xxxxxx2, ließ das XXX1 wissen. Die satirische Verfremdung des Plakats verunglimpfe die Werbekampagne in unzulässiger Weise. Der Sender sieht darin unlauteren Wettbewerb. Zudem könne die Verwendung des gleichen Layouts ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein.

Das wift die Frage auf, wie Sopos.org mit dem XXX1 in Wettbewerb stehen soll. Eine Sendereihe in der Zuschauer über besondere Leistungen die in Deutschland erbracht wurden abstimmen kann, bietet der vermeintliche Konrurrent schließlich nicht an.

Überhaupt könnte man meinen, der Sender leide unter Realitätsverlust. Immerhin stehen in der Sendung auch Personen wie der 1858 in Mähren, also durchaus nicht in Deutschland geborene Sigmund Freud zur Wahl. Das ist denn auch die Kritik die die Satire aufgriff. Laut einer Presseerklärung von Sopos.org erträumt sich das XXX1 „offenbar noch heute einen großdeutschen Kulturraum von der Maas bis an die Memel, den es historisch nicht gegeben hat.“

Die Abmahnung verfehlte ihre Wirkung freilich nicht. So wenig aussichtsreich eine gerichtliche Auseinandersetzung für den Sender auch wäre, bleibt das Risiko für Sopos.org zu hoch. Den Streitwert hat das XXX1 mit 100.000 Euro beziffert.

1 Der Name des Senders ist Markenrechtlich geschützt, sagt er. Das berücksichtigen wir selbstverständlich und nennen ihn daher nicht.
2 Der Titel ist markenrechtlich geschützt, sagt das XXX1. Das berücksichtigen wir selbstverständlich und nennen ihn daher nicht.
3 Das Numerale mit bestimmtem Artikel ist als Bestandteil des Werbeslogans als Begriff für den Sender markenrechtlich geschützt, was wir selbstverständlich berücksichtigen. Wir nennen ihn daher nicht.

Kommentare

3 Antworten zu „Zensurstelle Des Fernsehens“

  1. Avatar von bernd
    bernd

    @Xxxxxx Xxxxxx2

    das nächste mal bitte eine kleine ansage vorher. hab echt nen schreck bekommen, da ich mit dsds oder son mist gerechnen, aber die ha*kfre**e. puuh.

  2. Nicht satirefähig…

    Eigentlich ein Fall für das Abmahnungs-Blog: Der öffentlich-rechtliche Fernsehsender, der gerne behaupte, dass mit einem bestimmten Auge besser gesehen werden könne, hat aufgrund einer Verballhornung eines Werbeplakats für eine viel-gesehene Rankin…

  3. ZDF mahnt ab und alles quatscht über Saft ……

    Es gibt keine Zensur. So steht es im Grundgesetz. Wozu auch? Es gibt ja das Markenrecht. Das durften unlängst auch die Betreiber der hier im Bild zitierten Website erfahren.

    Mit diesem Bild hätten die Website-Betreiber gegen das Marken- und Urhe…

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