- Ein Samurai ist kein schweizer Hartschalenkoffer, sondern ein russisches Teegeschirr.
- Wenn „Bild“ in einem Text, Artikel mit Paragraphen verwechselt und BGB für die Abkürzung von „Bundesgesetzbuch“ hält, soll man den Text dann eher Partikel oder lieber Kolportage nennen?
- Wenn die HypoVereinsbank (Unicredit) die Überziehungszinsen wegen des erhöhten Zinsniveaus auf dem Geldmarkt von 12 auf 15 Prozent anhebt, ist das frech. Jetzt schreibt sie, sie würde wegen des gefallenen Zinsniveaus auf dem Geldmarkt den Überziehungszins auf 17,6 Prozent „senken“.
- Die Mehrzahl der Kommentare auf Herrn Vetters Bericht über die Einstweilige Verfügung des BVG zur Vorratsdatenspeicherung sind deprimierend. Wenn schon die Leser von Law Blog nicht verstehen, was der Unterschied zwischen einer Einstweiligen Verfügung und einem Urteil ist, wie mag es dann Otto Normalverbraucher gehen?
- Gut, daß nicht der Steuerzahler, sondern der Bankkunde die Zeche zahlen muß. Schade nur, daß beide identisch sind. Vielleicht erklärt das auch die „Zinssenkung“ der HVB.
Kurz notiert II
Kommentare
7 Antworten zu „Kurz notiert II“
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Ein Samurai, bester Herr Passenger? Ich befürchte, Sie haben sich da vertippt. Sicherlich meinten sie „Samowar“.
Aber ein sehr schönes Beispiel von PR-Arbeit führen Sie da bei der Hypo-Vereinsbank an, bei so viel Chuzpe kann man sich nur ehrfürchtig verneigen.
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Gut, mein lieber Herr Michi, der Witz mit der gezielten Verwechslung klappt nicht immer.
Was die HVB betrifft, fühle ich mich langsam inspiriert, selbst Kleinkredite zu vergeben.
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Aus einem Samurai kann man selbstverständlich auch trinken. Reine Geschmacksache.
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Das ist das Leben. Koffer, Zinsen, Urteile.
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Wenn das Leben nur aus Koffern, Zinsen und Urteilen besteht, bestelle ich mir gleich noch einen doppelten Samurai, meine Herren.
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Ach Sie, mit Ihrem Teeservicekoffer 😉
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Ein japanisches Modell übrigens, mein lieber Herr Peaceclub.
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