Islamistische Fundamentalisten sind in der Lage allein mit unkeuschenchristlichen Gedanken einen Menschen in Sekundenbruchteilen zu töten. „Spiegel Online“ berichtet über den spektakulären Fall:
Vermutlich hatten die Attentäter die Absicht, ihr Opfer durch telekinetisch ferngelenkte Pfeifenreiniger zu erdrosseln. Möglicherweise hatten Sie auch den Plan gefaßt, ihm den Tödlichen Witz zu erzählen.
Für das Urteil spielt das genaue technische Vorgehen indes keine Rolle, da nach aktuellem Notstandsrecht für abstrakte Bedrohungslagen (NotAbstBedrGes), nicht mehr die Tat selbst, sondern die (mutmaßliche) Absicht und (falsche) Gesinnung ausschlaggebend ist.
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