Iraker wegen Tötungsabsicht verurteilt

Islamistische Fundamentalisten sind in der Lage allein mit unkeuschenchristlichen Gedanken einen Menschen in Sekundenbruchteilen zu töten. „Spiegel Online“ berichtet über den spektakulären Fall:

Anti-Terror-Einheiten hatten die drei Iraker am 3. Dezember 2004 an ihren jeweiligen Wohnorten in Deutschland festgenommen. Das Attentat sollte am selben Tag bei einer Veranstaltung während des Deutschlandbesuchs Alawis in Berlin verübt werden. Bei den Angeklagten waren weder Waffen noch Sprengstoff gefunden worden.

Vermutlich hatten die Attentäter die Absicht, ihr Opfer durch telekinetisch ferngelenkte Pfeifenreiniger zu erdrosseln. Möglicherweise hatten Sie auch den Plan gefaßt, ihm den Tödlichen Witz zu erzählen.

Für das Urteil spielt das genaue technische Vorgehen indes keine Rolle, da nach aktuellem Notstandsrecht für abstrakte Bedrohungslagen (NotAbstBedrGes), nicht mehr die Tat selbst, sondern die (mutmaßliche) Absicht und (falsche) Gesinnung ausschlaggebend ist.

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