Wenn ich lese, „brutal zusammengeschlagen“, denke ich an exzessives Prügeln und Treten. Offenbar wurde der Ingenieur Ermyas M. von einem einzelnen Fausthieb getroffen, der ihn allerdings lebensgefährlich verletzte.
Die Aufzeichnung auf der Handy-Mailbox seiner Gattin, mit der er zum Tatzeitpunkt verbunden war, belegen, daß die Täter ihn als „dreckigen Neger“ beschimpft haben. Das zeigt eine rassistische Grundhaltung der Täter. Aber belegt es auch, daß die Täter den Mann aus rassistischen Motiven töten wollten, wie die Presse nahelegt?
Ich bezweifle nicht, daß es solche Fälle gibt. Die gibt es mit Sicherheit sogar reichlich. Dieser könnte ein solcher sein. Es ist zu begrüßen, daß Generalbundesanwalt Kay Nehm den Fall an sich zieht, um ein Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen. Allerdings spricht manches dafür, daß dieser Fall sich dafür nicht gerade besonders gut dafür eignet.
Den laufenden Ermittlungen zufolge haben die mutmaßlichen Täter keinen Kontakt zu rechtsradikalen Gruppierungen. Zudem spricht vieles dafür, daß der Fausthieb der Höhepunkt eines Streits war, in dem auch das stark alkoholisierte Opfer sich bereits zu Handgreiflichkeiten hatte hinreissen lassen. Die „Märkische Allgemeine“ berichtet, das Opfer habe zuvor nach den späteren Tätern getreten.
Nüchtern betrachtet sieht die Angelegenheit eingedenk der bisherigen Faktenlage bislang eher nach einer Kneipenschlägerei aus. Aufgrund eines einzelnen Faustschlags eine Tötungsabsicht zu unterstellen ist kaum haltbar. Es ist trotz der Beschimpfung unklar, ob die Hautfarbe des Opfers ausschlaggebend für die Tat war.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm löst zwar besonders mit seinem Hinweis auf „blonde und blauäugige“ Gewaltopfer Brechreiz aus, dennoch hat der bekanntermaßen xenophobe Politiker in einem Punkt recht: Das Motiv der Tat ist bislang nicht erwiesen.
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