Vor was, HypoVereinsbank, wollen Sie mich eigentlich schützen, wenn Sie mir den Zutritt zu Ihren Geldautomaten an der Münchner Freiheit nach 22.30 Uhr verweigern? Sie bescheiden mir per Schild an der Scheibe:
„Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist der Zugang zu unserem SB-Bereich nur zwischen 9.00 Uhr und 22.30 Uhr möglich. Wir danken für Ihr Verständnis.“
Ihren „SB-Bereich“ empfinde ich zwar durchwegs unbehaglich, aber keineswegs sehe ich mein Leib und Leben in Gefahr, sobald ich diesen betrete. Das übrigens ganz unabhängig von der Tageszeit.
Müsste ich befrürchten, daß eines der Geräte mir die Finger abtrennt, sobald ich nach den ausgezahlten Banknoten greife? Mutiert Ihr Automatenarsenal nächtens gar zu einer Art unkontrollierbarem Robotermob, daß mich zerreissen könnte, falls ich meine Geheimzahl falsch eintippe? Vielleicht fröhnen die Geräte bereits schon am frühen Abend dem Angebot der Schwabinger 7, so, daß sie ab halb elf bereits im Vollrausch ein paar Nullen an den Buchungsbetrag anhängen.
Bedrohlich finde ich es dagegen, wenn Sie sich ungeprüft für mein Verständis bedanken, es also schlichtweg voraussetzen. Sie geben mir damit zu verstehen, daß es Ihnen völlig egal ist, ob ich mit Ihrem Treiben einverstanden bin.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit, werde ich künftig keine Gebühren an Sie entrichten und danke für Ihr Verständnis.
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