Einsatz deutscher Aufklärungsflugzeuge im Irakkrieg war verfassungswidrig

Das Law Blog berrichtet, warum der 2003 durch die rot-grüne Bundesregierung beschlossene Einsatz der Deutschen Luftwaffe im Irak-Krieg verfassungswidrig war. Zusammengefasst liegt es daran, daß die Regierung einen solchen Einsatz der Streitkräfte nicht im Alleingang anordnen darf, sondern dafür die Zustimmung des Bundestages braucht. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Sachverhalt gestern durch sein Urteil bestätigt.

Diese höchstrichterliche Entscheidung hat natürlich weitreichende Konsequenzen. So gestand Ex-Bundeskanzler Schröder (SPD) Fehler ein: „Echt? Das tut mir aber leid. Ich werde unverzüglich vom Amt des Bundeskanzlers zurücktreten.“ Auch der ehemalige Außenminister Fischer (Die Grünen) zeigt sich bestürzt: „Ich ging davon aus, daß den Militäreinsatz niemand bemerkt. Schließlich habe ich damals doch extra gesagt, wir würden da gar nicht mitmachen.“

Bundesinnenminister Schäuble begrüßt die Entscheidung des obersten Gerichts euphorisch: „Das Bundesverfassungsgericht hat damit den Rahmen für den Einsatz der Streitkräfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik unter meinem persönlichen Kommando geschaffen. Endlich können wir gegen oppositionelle Demonstranten und andere Aufständische angemessen vorgehen, um die innere Sicherheit zu verteidigen.“

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