Die Junge Welt berichtet von einer der schwachsinnigsten Begründungen für ein weiteres verfassungswidriges Gesetz:
In Bayern und Baden-Württemberg ist das im Polizeiaufgabengesetz bereits verankert. Hamburg wird nun aller Voraussicht nach folgen.
„Unterbindungsgewahrsam“ ist eine etwas ungelenke Wortkonstruktion, die unser Gesetzgeber hervorgebracht hat, um nicht „Vorbeugehaft“ sagen zu müssen. Aber so hieß das früher bei den Nazis. Dabei ist dasselbe gemeint. Aber gerade weil es dasselbe ist, braucht es heute einen anderen Namen.
Die Polizei darf, zum Beispiel Sie, lieber Leser, einsperren, wenn sie der Meinung ist, daß Sie vielleicht demnächst etwas anstellen wollen könnten. Vorsichtshalber. Das muß auch gar nichts schlimmes sein, nichts wofür Sie, wenn Sie es getan hätten, von einem Gericht bestraft oder sogar eingesperrt würden. Sich zur falschen Zeit am falschen Ort mit grün gefärbten Haaren aufzuhalten genügt vollauf.
Egal wann und wo, reicht es auch, die „falsche“ Meinung zu haben. Bislang nur theoretisch, aber das liegt schon jetzt im Ermessen von Polizeibeamten.
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