Vorbeugehaft

Die Junge Welt berichtet von einer der schwachsinnigsten Begründungen für ein weiteres verfassungswidriges Gesetz:

„Der »Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung von Straftaten« wird im Entwurf von bisher zulässigen 48 Sunden auf 14 Tage ausgeweitet. Mit der Begründung, daß Hamburg Austragungsort der Fußball-WM 2006 sei, verweigerte die CDU jeglichen Kompromiß.“

In Bayern und Baden-Württemberg ist das im Polizeiaufgabengesetz bereits verankert. Hamburg wird nun aller Voraussicht nach folgen.

„Unterbindungsgewahrsam“ ist eine etwas ungelenke Wortkonstruktion, die unser Gesetzgeber hervorgebracht hat, um nicht „Vorbeugehaft“ sagen zu müssen. Aber so hieß das früher bei den Nazis. Dabei ist dasselbe gemeint. Aber gerade weil es dasselbe ist, braucht es heute einen anderen Namen.

Die Polizei darf, zum Beispiel Sie, lieber Leser, einsperren, wenn sie der Meinung ist, daß Sie vielleicht demnächst etwas anstellen wollen könnten. Vorsichtshalber. Das muß auch gar nichts schlimmes sein, nichts wofür Sie, wenn Sie es getan hätten, von einem Gericht bestraft oder sogar eingesperrt würden. Sich zur falschen Zeit am falschen Ort mit grün gefärbten Haaren aufzuhalten genügt vollauf.

Egal wann und wo, reicht es auch, die „falsche“ Meinung zu haben. Bislang nur theoretisch, aber das liegt schon jetzt im Ermessen von Polizeibeamten.

Kommentare

4 Antworten zu „Vorbeugehaft“

  1. Avatar von marcc

    Bisher ging ich davon aus, dass ein Richter nach 24h entscheiden muss, ob das in Ordnung ist

    Wobei so eine Regelung mal gegen Stalker oder Steuerhinterzieher angewendet schon wieder ihren Reiz hätte.

    Hieß das auch mal „Schutzhaft“?

  2. Avatar von Jan-Philipp

    „[…] wird im Entwurf von bisher zulässigen 48 Sunden auf 14 Tage ausgeweitet […]“
    Ich finde es herrlich, dass man von diesem Vertipper auch auf „Sünden“ schließen könnte – eine Art kirchliche Bestrafung: „In die Zelle und 48 Ave Maria, aber dalli“. He he. (P.S.: Natürlich meinen Sie „Stunden“).

  3. Avatar von Fellow Passenger

    Da haben Sie natürlich recht. Innerhalb von 24 Stunden muß ein richterlicher Beschluß vorliegen, um die Haft fortzusetzen. Wenn die Polizei sich darum nicht rechtzeitig bemüht, dürfen Sie sich beschweren.

    Schutzhaft ist im Nationalsozalismus auch mißbraucht worden, um Regimekritische Meinungen zu unterbinden. Ursprünglich hatte man aber eher den Schutz des Häftlings selbst im Sinn. Etwa, weil er in Gefahr ist getötet zu werden, weil er Zeuge in einem wichtigen Gerichtsverfahren ist.

  4. Avatar von Fellow Passenger

    Oder Suren, falls der Delinquent kein Christ ist.

    Der Tippfehler ist übrigens 1:1 aus der „jungen Welt“ übernommen. Aber ich denke auch die meinten Stunden.

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