Das Ergebnis an sich war ja bereits bekannt. Jetzt liegt es en Detail auch schriftlich vor. Wie vermutet, befand das Gericht den Antrag aus dem wilden Osten für unzulässig und unbegründet.
Natürlich wurde da nicht, wie in einigen Kommentaren behauptet, dem Verfügungskläger etwas aufgegeben oder gar angeordnet, außer die Kosten des Verfahrens zu tragen. Was der Antragsteller auf seinen Webseiten veranstaltet war ja nicht Gegenstand des Verfahrens.
Weil der Antragsteller allerdings bereits letztes Jahr an Eides statt seine Zahlungsunfähigkeit versichert hat, wird er seine Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht bedienen können.
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