- Ein Samurai ist kein schweizer Hartschalenkoffer, sondern ein russisches Teegeschirr.
- Wenn „Bild“ in einem Text, Artikel mit Paragraphen verwechselt und BGB für die Abkürzung von „Bundesgesetzbuch“ hält, soll man den Text dann eher Partikel oder lieber Kolportage nennen?
- Wenn die HypoVereinsbank (Unicredit) die Überziehungszinsen wegen des erhöhten Zinsniveaus auf dem Geldmarkt von 12 auf 15 Prozent anhebt, ist das frech. Jetzt schreibt sie, sie würde wegen des gefallenen Zinsniveaus auf dem Geldmarkt den Überziehungszins auf 17,6 Prozent „senken“.
- Die Mehrzahl der Kommentare auf Herrn Vetters Bericht über die Einstweilige Verfügung des BVG zur Vorratsdatenspeicherung sind deprimierend. Wenn schon die Leser von Law Blog nicht verstehen, was der Unterschied zwischen einer Einstweiligen Verfügung und einem Urteil ist, wie mag es dann Otto Normalverbraucher gehen?
- Gut, daß nicht der Steuerzahler, sondern der Bankkunde die Zeche zahlen muß. Schade nur, daß beide identisch sind. Vielleicht erklärt das auch die „Zinssenkung“ der HVB.
Monat: März 2008
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Kurz notiert II
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Großblogger und ihr Kommentarwesen
Auf Spreeblick sinnierte sein geschätzter Herausgeber, Herr Haeusler, kürzlich über den Sinn des Kommentarwesens von Weblogs. Es ist schon länger her, daß er Technorati und Edelmann erklärte, die interessanten Informationen befänden sich größtenteils in den Kommentaren. Es ist nicht ehrenrührig, dann und wann seine Meinung zu ändern.
Ich darf mal aus unserem Kommentarwesen zitieren:
„Eine außerordentlich intelligente Sicht der Sachlage“ (Karl, weingeist.blogger.de)
„Mit Verlaub, totaler Stuß“ (Viktor, anonym)Beide beziehen sich freilich auf den selben Beitrag. Ein schöneres Kompliment kann man sich als Autor eigentlich kaum wünschen. Gewünscht hätte ich mir allenfalls, die beiden hätten miteinander diskutiert.
Das Fachmagazin für Halbwissen pflegt stets respektvoll den direkten, offenen Dialog mit seinen Lesern. Wo der kommentierende Leser wahr- und ernstgenommen wird, fühlen Rüpel sich naturgemäß nicht wohl.
Großblogger die ihre Leserzuschriften allenfalls noch zu kanalisieren, aber längst nicht mehr zu respektieren oder gar zu beantworten wissen, mögen ihre virtuellen Abfertigungshallen bitte nicht mit ihrem digitalen Wohnzimmer verwechseln.
Wer für die Massen schreibt, sollte bereit sein sie zu ertragen. Wer das nicht will, soll vielleicht besser eine klassische Zeitung herausgeben — Meinungsmonopol inklusive.
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Law Spam
Spam gibt es in vielen Formen. Per E-Mail, als Kommentar, als Referer und auch als Gesetz. Letzteres ist die wohl unheimlichste Form davon.
Der Gesetzgeber verabschiedet in atemberaubender Geschwindigkeit Gesetze, die bis auf weiteres gelten. Erst nach Einsatz von viel Geld und Zeit darf das Bundesverfassungsgericht den Müll aussortieren.
- Abschuß von Passagierflugzeugen (aussortiert)
- Datenvorratsspeicherung (wird untersucht)
- Online-Durchsuchung (aussortiert)
- Willkürliche Erfassung von Nummernschildern (aussortiert)
Wie jeder Spammer weiß, braucht es nur genügend Masse, um schließlich eine Wirkung zu zeitigen. Ein Mittel, daß unser Gesetzgeber offenbar auch zu schätzen weiß. Oder gibt es dort keine ausgebildeten Juristen, die sich die Gesetzeentwürfe erst mal durchlesen könnten?
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Spaß mit Herrn Gugel – Teil II
Nach dieser Geschichte wollen wir mal Herrn Stopbadware entlasten. Der nennt nämlich inzwischen den Denunzianten:
This site is currently (as of 03/04/2008) being reported to StopBadware by the following partners:
Google: reported bad
Herr Gugel hat also selbst und selbstherrlich beschlossen, daß wir seinen und Ihren Computer beschädigen wollen würden. Herr Stopbadware hat uns aber schon am 15. Februar 2008 geschrieben:
We have received and processed your request for review of your website, www.fellowpassenger.de/. Google’s most recent test of your website found no badware behaviors on the site. As such, the Google warning page for your site has either already been removed or should be removed shortly. In addition, if your site has been listed in our Badware Website Clearinghouse, we will remove your site from the Clearinghouse list.
Also alles in bester Ordnung, sollte man meinen. Nur hat weder Herr Stopbadware, noch Herr Gugel uns bis heute aus seiner Liste der Internetzgefährder gestrichen.
Wenn man so im digitalen Guantanamo der Suchmaschinensupermacht schmachtet, kommt man ja auf alle möglichen Ideen und beginnt sich allerlei verrückte Fragen zu stellen:
- Habe ich vielleicht doch etwas falsch gemacht?
- Könnte jemand auf den ich verweise ein Internetzschädling sein?
- Habe ich Feinde, die dahinter stecken könnten?
- Welche Chance auf Resozialisierung bleibt mir, falls ich Herrn Gugel demnächst wutentbrannt mit einem Darmausgang vergleiche?
- Hat Herr Stopbadware die Begnadigung einfach vergessen?
- Ist ein Leben ohne Besucher von Herrn Gugel womöglich ein besseres?
- Soll ich in Zukunft lieber bei Altavista, Yahoo oder gar MSN suchen?
- Wie viele Mithäftlinge sind inzwischen pleite, weil sie von den Empfehlungen von Herrn Gugel lebten?
Außerdem haben wir, alles mögliche untersucht, hinterfragt, entfernt und umgebaut, was auch nur entfernt den Anschein schädlicher Neigungen erwecken könnte. Und wir haben bei bei Exploit Prevention Labs (XPL) eine zweite Meinung eingeholt und unser Fachmagazin untersuchen lassen. Der Befund lautet: „Congratulations! LinkScanner Online did not find any exploits.“
Uns geht es ja genauso, aber Herr Gugel bleibt anderer Auffassung. Weshalb, sagt er uns trotzdem nicht. Wir sagen aber jetzt mal was:
- Herr Gugel liefert uns oft die gewünschte Information, aber in den seltensten Fällen Leser, die unsere Informationen zu lesen wünschen.
- Die Zahl unserer Leser ist seit unserer Verbannung durch Herrn Gugel nicht gesunken, sondern sogar geringfügig gestiegen.
- Als Organ für Humor, Freiheit, Satire und natürlich Halbwissen sind wir unabhängig — auch von Herrn Gugel.
- Wir halten Herrn Gugel für einen unzureichend gepflegten Darmausgang, vor dessen schäbigen angstpopulistischen Kampagnen unsere mündigen Leser sich nicht fürchten.
- Vor der Verbannung hatten wir pro Woche rund tausend Spam-Kommentare auszusortieren. Danach verzeichnete unser elektrischer Türsteher genau einen einzigen Treffer. Und das war ein bedauerlicher Irrtum.
- Auf gar keinen Fall werden wir auch nur ein einziges weiteres der dümmlichen Formulare von Herrn Gugel ausfüllen. Entweder verifiziert er seine Aussage über uns aus eigenem Antrieb, oder läßt es eben sein.
- Herr Gugel mag glauben, daß er das gesamte Internetz nach seinem Belieben gestalten kann. Wir glauben daran, daß das Internetz so funktioniert, wie es ursprünglich konzipiert wurde. Nämlich ohne Single Point of Failure (SPOF) und so daß es einem Atomkrieg ebenso standhalten kann, wie einem von Größenwahn befallenen Schlagwortreklameverkäufer.
- Herrn Gugel brauchen wir so dringend wie ein Loch im Kopf.
Herr Gugel kann uns mal von vorne, von hinten, von oben nach unten, rechtsherum, seitwärts, von links, umgekehrt, kreuzweise, mit und ohne, im Kreis herum, vielleicht im Dreieck oder diagonal, notfalls auch überkopf, rückwirkend wie vorab, gerne auch in mehr oder weniger lustigen Kostümen, selbst mehrfach an jener Stelle belecken, an der ihm unsere Eingaben meterweit vorbeigehen.
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Die Deutschen können nicht anders
Eine durch den Staat kontrollierte Polizei die im Geheimen vorgeht hatten wir bereits zweimal. Einmal im Dritten Reich und nochmal in der DDR.
Nach dem zweiten Weltkrieg haben wir im Westen gesagt, daß wir nie wieder etwas wie die GeStaPo wollten. Pünktlich zum Untergang der DDR haben wir gesagt, etwas wie die StaSi wollten wir nie wieder. Was man eben so sagt, wenn man sich plötzlich rechtfertigen muß.
Weil wir Deutsche Effizienz lieben und aus Erfahrung wissen, wie effizient eine Geheimpolizei arbeitet, verwandeln wir gerade das Bundeskriminalamt, eigentlich eine Behörde zur Koordination der Polizeien der Länder, in eine Staatspolizei mit geheimdienstlichen Befugnissen. Wie könnte, nebenbei bemerkt, ein Gesetz präziser betitelt werden, als „allgemeine Generalklausel zur Gefahrenabwehr“? Angesichts solch herausragender Sprachkompetenz können wir kaum an der Unfehlbarkeit unseres Gesetzgebers zweifeln.
Selbstverständlich sollen die Landespolizeibehörden alsbald der geheimen Bundespolizei untergeordnet werden. So viel Glück auf einmal können Sie jetzt wahrscheinlich gar nicht fassen. Aber für die Polizei von Baden-Württemberg gibt es sogar bereits konkrete Pläne, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet.
Das Trennungsgebot von 1949, entstanden aufgrund des sogenannten Polizeibriefs der Allierten, schert uns dabei wenig. Schließlich erteilen wir unserem Verfassungsschutz keinerlei Polizeibefugnisse. Das wäre ja auch schlimm. Wir wollen doch hingegen nur ganz demokratisch einer zentralen Polizeibehörde geheimdienstliche Ermittlungsmethoden zugestehen. Davon stand da nichts. Also jedenfalls nicht so deutlich. Eigentlich ja schon, aber was kümmert uns, was irgendwelche Militärgouverneure an einen nicht mehr existenten Parlamentarischen Rat für Briefe geschrieben haben. Sind wir etwa im Unrecht, nur weil wir den letzten Krieg verloren haben? Das ist doch die reinste Siegerjustiz.
Wir wollen den totalitären Staat! Natürlich pfeifen wir darauf, daß uns das dritte Mal niemand mehr glauben wird, denn diesmal wird es funktionieren — ganz bestimmt.
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Technische Abhilfe gegen Abmahnfalle
Wer schon mal Post von der Kanzlei Rotermund aus Hamburg bekam, in der es um Bilder von Lebensmitteln ging, dürfte das Internet-Projekt lebensmittelfotos.com wahrscheinlich durchaus begrüßen.
Ob man sich der angebotenen Bilder tatsächlich sorglos bedienen kann ist umstritten. Zumindest schreiben die Betreiber nicht, daß sie im Fall einer Abmahnung gegen den Bildverwerter geradestehen. In der Tat scheint es vorstellbar, daß es einem Abmahnprofiteur gelingen könnte, über einen Strohmann ein abmahnfähiges Bild zu placieren. Der würde dann natürlich nicht lebensmittelfotos.com abmahnen lassen, sondern jeden, der es sich dort beschafft und selbst verwendet hat. Ob der Betroffene dann den Strohmann in Regess nehmen kann? Vielleicht. Aber zuerst mal wird er selbst zahlen müssen.
Der interessantere Aspekt ist die Idee, „Marions Kochbuch“, von den ersten Plätzen der Bildersuche von Google zu verdrängen. Dessen Betreiber Marion und Folkert Knieper hatten in der Vergangenheit Aufsehen erregt, indem sie in großer Zahl Verletzungen ihrer Bildrechte abmahnen ließen. Allerdings ist ein einzelnes Projekt wie lebensmittelfotos.com wahrscheinlich zu wenig, um die Knieperbilder wirksam zu verdrängen, zumal seine Seiten aus Sicht der Suchmaschine längst nicht so schmackhaft erscheint, wie die der Konkurrenz. Aber das kann ja noch werden. Wir wünschen jedenfalls gutes Gelingen!