Schlagwort: Zensur

  • US-Presse über grassierenden Zensurwahn

    Es lohnt sich immer, ab und zu einen Blick in die ausländische Presse zu werfen, um sich ein Bild der innenpolitischen Lage des eigenen Landes zu verschaffen. So berichtet das „Wall Street Journal“ [1]Rebecca Mackinnon, „The Green Dam Phenomenon“, Wall Street Journal, 18.06.2009 :

    More and more governments — including democracies like Britain, Australia and Germany — are trying to control public behavior online, especially by exerting pressure on Internet service providers.

    Auf Deutsch:

    Immer mehr Regierungen — einschließlich Demokratien wie England, Australien und Deutschland — versuchen das Onlineverhalten ihrer Bürger zu kontrollieren, vor allem durch Druck auf Anbieter von Internetzugängen.

    Weiter schreibt die Autorin über die meistgezeichnete Petition in der Geschichte der Bunderepublik Deutschland und die allerorten aufkeimenden Begehrlichkeiten für weitergehende Netzzensur:

    In Germany, Internet users and civil liberties groups are fighting proposed legislation mandating a national censorship system. The Bundestag votes today on a bill authorizing German police to establish and maintain a list of Web sites that Internet service providers would be required to block. In a petition against the bill, German civil liberties groups call it „untransparent and uncontrollable, since the ‚block lists‘ cannot be inspected, nor are the criteria for putting a Web site on the list properly defined.“ These concerns aren’t unfounded: Some German politicians have already suggested extending the block list to Islamist Web sites, video games and gambling Web sites, while book publishers have suggested it would also be nice to block file-sharing sites too.

    Übersetzung:

    Internetanwender und Bürgerrechtsvereine kämpfen in Deutschland gegen den Gesetzentwurf über ein Landesweites Zenszursystem. Der Bundestag stimmt heute über einen Beschluß ab, der die deutsche Polizei ermächtigt, eine Liste von Internetseiten einzurichten und zu betreiben, die Anbieter von Internetzugängen zu blockieren hätten. In einer Petition gegen den Beschluß bezeichnen Bürgerrechtsgruppen ihn als „intransparent und unkontrollierbar, weil weder die Sperrlisten geprüft werden können, noch die Kriterien für eine Aufnahme in die Liste klar festgelegt sind.“ Diese Bedenken sind nicht unbegründet: Einige deutsche Politiker haben bereits vorgeschlagen, die Sperrliste auf Webseiten auszuweiten, die Islamistische Inhalte, Videospiele und Glücksspiele enthalten, während Buchverlage angeregt haben, daß auch eine Sperrung von Tauschbörsen wünschenswert sei.

    Gewöhnen Sie, liebe Leser, sich ruhig schon einmal daran, Ihre „Neuartigen Rundfunkempfangsgeräte“ (GEZ) auf solche Feindsender einzustellen. Bertelsmannburdaholzbrinkspiegelspringer kann sich solcher Themen nämlich gerade nicht annehmen, weil zunächst das eigene Reittier auf Trab gebracht werden muß.

    References
    1 Rebecca Mackinnon, „The Green Dam Phenomenon“, Wall Street Journal, 18.06.2009
  • Deutschland firmiert um

    staatsrat VIII
    Creative Commons License photo credit: jonas_k

    Auf Antrag der Sozialistischendemokratischen Einheits Partei Deutschlands (SPD) soll Deutschland künftig „Demokratische Volksrepublik Deutschland“ heißen. Damit soll an die glorreiche Vergangenheit der Nation angenküpft werden. Gleichzeitig soll aber auch dem Ende der überkommenen Gewaltenteilung Rechnung getragen werden, die effiziente Regierung behindert.

    Zwar ist die SPD-Führung nicht gerade begeistert, daß die CDU vor ihnen auf die Idee gekommen ist, daß Netz zu zensieren, aber da sie mit einer künftigen Regierungsbeteiligung ohnehin nicht mehr rechnen kann, möchte die SPD vor ihrer Auflösung wenigstens ein Zeichen setzen.

  • Virtuelle Notrufsäulen

    Der Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK) hat der geliebten Bundesregierung ein Konzept für mehr Sicherheit im Internet [1]Agenturmeldung, abgeschrieben von Spiegel-Online, 08.06.2009 vorgelegt. Das Papier sieht vor, besonders an entlegenen Netzknoten „virtuelle Notrufsäulen“ zu errichten, mit denen Benutzer von Computern im Fall einer Havarie unkompliziert den Abschleppdienst rufen können.

    Traumatisierten Anwendern sollen laut BDK-Chef Klaus Jansen „rund um die Uhr Polizisten, Soziologen oder Psychologen“ zur Verfügung stehen, an denen sie erst mal Dampf ablassen können, wenn nach sechs Stunden Arbeit mal wieder eine Excel-Tabelle „verschwunden“ ist.

    Für eine Einschätzung des Schadens soll automatisch ein Bild des Anwenders aufgenommen werden. Das geht schneller, als Handbücher zu lesen, oder den Support der Telekom anzurufen, so Jansen weiter.

    Microsoft will sich nach eigenen Angaben nicht an diesem Projekt beteiligen, weil Produkte des Software-Unternehmens aus Redmont schließlich noch nie in der Pannenstatistik des ADAC erwähnt wurden. Außerdem habe der Softwaregigant mit „Bing“ gerade erst eine brandneue Oberfläche für eine steinalte Suchmaschine auf den Markt gebracht, der den provisorischen Ersatz von gerissenen Keilriemen durch Strumpfhosen schon im Ansatz unterbindet.

    References
    1 Agenturmeldung, abgeschrieben von Spiegel-Online, 08.06.2009
  • Presseungehorsam

    Freilich nur in der Nerd-Rubrik „Netzwelt“, aber immerhin doch, traut „Spiegel-Online“ sich, eine sachliche Überlegung von Christian Stöcker zu veröffentlichen.

    Demokratische Verfassungen werden nicht unter der Annahme gemacht, dass Menschen im Zweifel das Richtige tun werden, dass Politiker und Polizisten ja im Grunde gute Menschen sind und deshalb schon nichts schiefgehen wird. Sie sind konstruiert, um auch Fällen widerstehen zu können, in denen etwas nicht so läuft, wie man sich das als rechtschaffener Bürger wünscht.

    Aber es kommt noch dicker:

    Dass die Unterzeichner der Petition gegen das Filtergesetz es wagen, Vernunft und Bürgerrechte sogar unter dem Risiko, als Päderastenfreunde gebrandmarkt zu werden, zu verteidigen, ist eine Entwicklung, die es eigentlich zu feiern gälte. Hier setzen sich Menschen für sinnvolle Gesetze und demokratische Grundprinzipien ein, teils schamloser öffentlicher Diffamierung zum Trotz. Das passt besser zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes als jede Sonntagsrede.

    Wenn das der Führer wüßte.

  • Neues Layout für Microsofts Suchmaschine

    Strumpfhose

    Sexuell eindeutige Strumpfhosensuche bleibt auch bei Live Search 2.0 (beta!) verboten. Eine Suche nach „Pussys für Nekrophile“ fördert aber anscheinsmorbide Bilder minderjähriger Katzen zutage. Zensursula übernehmen Sie!

  • Zensurpropaganda 2.0

    Schön, daß Frau von der Leyen mittlerweile A-Blogs als Multiplikatoren wahrnimmt und mit personalisierter Ministerialreklame versorgt. Diskutanten bittet der dortige Hausherr, dem hohen Besuch mit Milde zu begegnen, damit die nützliche Verbindung zur hochwohlgeborenen Textbausteinsammlung nicht vorzeitig abreisst. Neue oder gar stichhaltige Argumente für Zensur werden wohl auch dort nicht aufkommen.

  • Tun Sie was für Ihre Freiheit!

    Nicht nur für Juristen, sondern für jeden, der in Deutschland lebt ist das in letzter Zeit arg geschundene Grundgesetz eine Pflichtlektüre. Jeder Bürger darf es sich kostenlos bei der Bundeszentrale für Politische Bildung bestellen. Das geht auch online und zwar hier: Bundeszentrale für Politische Bildung. Zum aktuellen Thema empfiehlt es sich, insbesondere den Artikel 5 [1]Art. 5 GG, gesetzeiminternet.de zu lesen. Der steht nämlich, durch den konzertierten Vorstoß Ursula von der Leyens, Simone Brigitte Zypries‘ und Karl-Theodor von und zu Guttenbergs, auf dem Spiel.

    Daß dieses wohlfeile, zum Abwinken populistische Gesetzesvorhaben keinen einzigen Fall von Kindesmißbrauch verhindern kann, liegt auf der Hand. Gesperrt werden sollen Webangebote, die Bilder solcher Verbrechen zeigen. Die Sperrung durch das Bundeskriminalamt kann zwangsläufig erst erfolgen, wenn der Mißbrauch bereits geschehen ist.

    Aber es kommt noch schlimmer: Die Anbieter solchen Materials werden nicht verfolgt, sondern sogar geschützt. Hier entsteht nicht Kinderschutz sondern Täterschutz. Werden solche Angebote versteckt, existieren Sie im Verborgenen weiter, unbehelligt von Opferschutzvereinen und Strafverfolgungsbehörden. Das Problem wird nicht gelöst, sondern bewahrt.

    Wenn denn das Problem tatsächlich überhaupt die Dimensionen aufweist, wie von den Sperrbefürwortern immer wieder angegeben wird. Ein Gastkommentar auf Alvar Freudes „Odem Blog“, kommt bei der Suche nach den Quellen für diese unglaublichen Zahlen zu dem Schluß, daß sie nicht einmal ansatzweise stimmen können [2]Anonym, „incompetence not in danger„, blog.odem.org, 01.05.2009.

    Der Heise-Verlag weist darauf hin, daß die ganze Aktion kaum wirklich im Interesse des Schutzes von Kindern vor Mißbrauch sein kann [3]Holger Bleich, Axel Kosse, „Verschleierungstaktik„, c’t 9/09.

    Ob beabsichtigt oder nicht, würde das Gesetz den Aufbau einer übermächtigen Infrastuktur zur Zensur des Internet zur Folge haben, die für alle möglichen unerwünschten Internet-Inhalte Anwendung finden würde. Dies alles völlig unbemerkt und unkonrollierbar, weil die Sperrliste Geheimsache ist, und die Exekutive allein darüber befindet, was auf dieser Liste stehen soll.

    Alle von Frau von der Leyen genannten Länder die sie als Vorbilder betrachtet haben entweder durch öffentlich gewordene Sperrlisten, oder Aussagen der zuständigen Beamten, bereits deutlich gemacht, daß diese Filter nicht ansatzweise hilfreich sind. Im Falle der durchgesickerten Listen, zeigte sich vor allem, daß die überwiegende Mehrzahl der Eintäge keine Angebote mit pädokriminellem Material betrafen.

    Schon längst fordern Lobbygruppen, diesen Sperrmechanismus für Ihre eigenen Interessen nutzen zu dürfen. Alle strengen Kontollmechanismen haben in der Vergangenheit mehr als deutlich gemacht, daß es nie bei einem eng umgrenzten Anwendungsfall bleibt. Statt einigen Dutzend Telefonüberwachungen wurden allein im letzten Jahr in Berlin 1,1 Million abgehörte Gespräche. Längst wird das außschließlich zur Abrechnung der LWK-Maut gedachte Toll-Collect-System zur Strafverfolgung eingesetzt, obwohl dies bis zur Einführung kathegorisch ausgeschlossen wurde. Ein System das zum Mißbrauch einlädt, wird immer mißbraucht.

    Insgesamt verstößt das Sperr-Vorhaben gegen das Recht auf Informationsfreiheit und gegen das Gebot der Gewaltenteilung. Damit ist es eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Damit es soweit erst gar nicht kommt, Zeichnen Sie die Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten„. Nehmen Sie sich jetzt gleich die 5 Minuten Zeit, sich auf der Petitonsseite des Deutschen Bundestags zu registrieren, anzumelden und die Petition mitzuzeichnen. Selbst wenn Sie normalerweise nie zum Wählen gehen. Es ist wirklich wichtig.

    References
    1 Art. 5 GG, gesetzeiminternet.de
    2 Anonym, „incompetence not in danger„, blog.odem.org, 01.05.2009
    3 Holger Bleich, Axel Kosse, „Verschleierungstaktik„, c’t 9/09
  • Die zensierte Strumpfhose

    Nicht daß ich den Kollegen von „Nerdy Room“ [1]Willi, „Strumpfhose“, Nerdy Room, nrtm.de, 03.05.2009 nicht glauben würde. Dennoch mußte ich es mit eigenen Augen sehen, wie Microsofts Suchmaschine „Live Search“ mit dem Suchbegriff „Strumpfhose“ umgeht [2]„Strumpfhose“ bei Microsoft Live Search“, 03.05.2009. Tatsächlich wird die Suche mit der lapidaren Bemerkung abgelehnt,

    „Der Suchbegriff strumpfhose führt möglicherweise zu sexuell eindeutigen Inhalten.“

    Die Suche nach Damenunterbekleidung hält der Betreiber allerdings für statthaft. Wer nach „Damenunterwäsche“ gugelt Live-Searcht [3]„Damenunterwäsche“ bei Live Search, 03.05.2009 ist nach Ansicht des Betreibers moralisch besser gefestigt, als der Strumpfhoseninteressent. Sogar so stark, daß im sogleich eine Werbeanzeige mit der Überschrift „Sexy Unterwäsche“ von Schwab präsentiet wird, die man aber direkt nicht finden könnte, weil „Sexy“ ja wieder „zu möglicherweise eindeutig sexuellen Ergebnissen“ führen könnte.

    Da hat das Complience Department aus Redmont ja ein höchst interessantes Geschäftsmodell für seine Werbekunden entdeckt. Die werden vor Begeisterung gar nicht mehr an sich halten können.

    Aber auch Herr Gugel zensiert ja schon seit vielen Jahren, ahand von geheimen Filterlisten. Eine Suche nach „BME“ [4]„BME“, google.de, 4.5.2009 zeigt unter den Surchergebnissen, daß mehrere Ergebnise „aus Rechtsgründen“ nicht angezeigt würden. Der dazu angebotene Link spricht davon, daß eine in Deutschland „zust?ndige Stelle[sic]“, die zurückgehaltenen Treffer als illegal gemeldet habe. Bemüht man die US-Version der Suchmaschine mit einer analogen Suche [5]google.com, „BME“, 03.05.2009 zeigt sich, daß das Body Modifikation-EZine ins Fadenkreuz der deutschen Zensurbehörde geraten ist. Auch wenn diese namentlich nicht genannt wird, darf man wohl stark annehmen, daß die gute alte Bundesprüfstelle für jugendgefährdene Medien dahinter steht, die ja schon seit vielen Jahren mit geheimen Filterlisten arbeitet. Nur nicht ganz so plump.

    Die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung hat ihren Höhepunkt längst überschritten. Wie die Wirtschaft auf Wachstum angewiesen ist, ist auch die Justiz darauf angewiesen, daß es immer mehr Gesetze, mehr Gerichte und größere Gefängnisse gibt. Ideologien in Gesetze einzubauem und die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung zu beseitigen, ist also die einzig logische Konsequenz. Die zensierte Strumpfhose ist nur ein Vorgeschmack auf die schöne neue Welt der Frau von der Leyen.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht, dem Vertrag von Lissabon seinen Segen gibt, wird es ab dann nicht mehr zuständig sein, darüber zu entscheiden, ob ein Gesetz verfassungskonform ist [6]Heribert Prantl, „Auf zum letzten Gefecht — diesmal in Karlsruhe“, sueddeutsche.de, 23.05.2008, obwohl es gerade in den letzen Jahren wichtiger war, als selten zuvor.

  • Speedport W 700V

    Falls irgendwer noch Kunde bei der Deutschen Telekom AG ist und einen Router namens Speedport W 700V besitzt, aber keine Lust hat, sich vom BKA aussuchen zu lassen, was er im Internet ansehen darf, soll mal folgendes machen:

    1. Diese Adresse aufrufen:
      http://192.168.2.1/top_start_passwort.stm
      eventuell geht auch diese:
      http://speedport.ip/top_start_passwort.stm
      Login des Speedport W 700VDas Passwort lautet entweder 0000, oder es steht hinten auf dem Gerät, oder es ist so, wie Sie es selbst gesetzt haben.
    2. Links, im Hauptmenü des Speedport W 700V wählen Sie den Punkt „Netzwerk“. Hier im Bild in der Farbe Magenta dargestellt:
      Hauptmenü des Speedport W700V
    3. Unter „Netzwerkeinstellungen“ wählen Sie in der mittleren Spalte „>>Internetzugang“. Hier im Bild in der Farbe Magenta hervorgehoben:
      Netzwerkeinstellungen des Speedport W 700V
    4. Bei Provider-Auswahl stellen Sie „Anderer Provider“ ein. Ja, auch oder gerade dann, wenn Sie einen T-Online-Anschluß haben.
      Interneteinstellungen des Speedport W 700V
    5. Der Benutzername ist eine Kombination aus Ihrer 75-stelligen Anschlußkennung, der 786-stelligen T-Online-Nummer und etwas Garnitur. Genau geht es so:

      AnschlußkennungTeilnehmernummer#[email protected].

      Die Mitbenutzerkennung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 0001. Gartenzaun # und @t-online.de gelten wörtlich. Anpassen müssen Sie also nur den Teil vor #[email protected].  Die Anschlußkennung und Teilnehmernummer finden Sie auf dem geheimnisvoll verpackten Zettel, den Sie von T-Onlne erhalten haben.Ihr Benutzername könnte demnach so aussehen: 123456789012987654321098#[email protected].

    6. „Kennwort“ und „Kennwort wiederholen“ ist Ihr T-Online-Kennwort. Wenn Sie es nie geändert haben, ist es das was auf besagtem Zettel steht, wo Sie auch die anderen Angaben her haben.
    7. Als „Name des Dienstes“, schreiben Sie etwas, daß Ihnen zur Telekom einfällt, z. B. MfS.
    8. Eine „Feste IP-Adresse“ können Sie sich ausdenken oder das Feld leer lassen. Wirkung hat es keine.
    9. Primärer DNS-Server. Das ist interessant. Tragen Sie die IP-Adresse eines DNS-Servers ein, von dem Sie annehmen, daß er unzensiert ist, zum Beispiel 94.75.228.29.
    10. Als „Sekundärer DNS-Server“ tragen Sie die IP-Adresse eines weiteren DNS-Servers ein, von dem Sie meinen, daß er nicht manipuliert wäre, zum Beispiel 87.118.100.175.
    11. Drücken Sie auf „Speichern“, um den Artikel 5 des Grundgesetzes wieder in Betrieb zu nehmen.

    Die beiden hier als Beispiel angeführten DNS-Server werden neben anderen von der German Privacy Foundation [1]Homepage der GPF betrieben. DNS-Server betreiben aber auch der Chaos Computer Club [2]DNS-Anleitung beim CCC (213.73.91.35 und 213.73.91.35) und der FoeBud e.V. [3]Pressemitteilung des FoeBud e.V. zu deren DNS-Server (85.214.73.63).

  • Die normative Kraft des frei erfundenen

    Man kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus, wie selbst rational denkende Kritiker der drohenden Internetzensur die Propaganda ihrer Befürworter aufgesogen haben. So schreibt das geschätzte Scusiblog [1]Mitte April soll es mit der Internetzensur los gehen.„, scusiblog.org, 10.4.2009:

    Die Regierung glaubt wirklich 40.000 Zugriffe auf dokumentierten Kindermißbrauch im Monat mit dieser Maßnahme zu verhindern.

    Das darf man aber getrost bezweifeln. Die Fakten sind ausführlich untersucht worden. Die Regierung kann gar nicht glauben, sie könne Kindesmißbrauch verhindern. Selbstverständlich weiß sie auch, daß die Zahlen nicht stimmen, schließlich hat sie die selbst erfunden.

    Dem Gesetzgeber ist der freie Informationsfluß im Netz unheimlich. Man könnte das Internet als die erste große funktionierende Anarchie betrachten oder auch als basisdemokratischen Cyberspace mit Auswirkungen auf die Realwelt. Daß passt freilich nicht in das Konzept eines hoffnungslos überbürokratisierten Präventionsstaats, der im Wesentlichen bankrotten Banken gehört.

    Warum rettet der Staat eigentlich seine Gläubiger, bei denen er mit 1,5 Billionen in der Kreide steht? Wenn die hiesigen Banken weg sind, gründet sicher jemand neue. Da wird nun groß geschwafelt, was wir den nächsten Generationen für Schulden hinterlassen. Dabei haben die sicher keine Veranlassung, die zurückzuzahlen. Die nehmen eben neue Kredite auf, wie sie es von ihren Vorgängern gelernt haben. Der Staat als guter Schuldner wird allgemein überschätzt. Das Schneeballsystem ist noch jedes mal irgendwann zusammengebrochen. Üblicherweise werden dann die Schuldverschreibungen vernichtet und uneinsichtige Gläubiger gleich mit.

    Auf jeden Fall kann man allenfalls die Stimmen der Wähler gebrauchen, nicht aber Volkes Stimme. Der Bürger soll sich nicht in die Regiergungsgeschäfte einmischen, indem er mit geringstem Aufwand seine Meinung öffentlich macht, wie es im Netz möglich ist. Ein paar Verlage und Fernsehsender sind noch leicht im Zaum zu halten. Ettliche tausend Meinungsträger die einfach so ins Internetz schreiben könnten allerdings zum Problem werden. Also muß das Netz unter staatliche Kontrolle.

    In Deutschland ist das Netz aber, anders als in China oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, ziemlich dezentral organisiert. Deswegen kommt die Zensur hier nicht direkt über das Innenministerium, sondern über Porno-Uschis Fruchtbarkeitsministerium. Das ist in der Volksmeinung immerhin noch einigermaßen unbelastet. Die „abstakte Bedrohungslage durch internationalen Terrorismus“ ist doch schon etwas abgenutzt. U.v.d.L. hat ihr Amt nicht inne, weil sie sechs Kinder gebar und ein weiteres adoptierte, sondern weil sie sehr genau weiß, was ihrer Karriere außerdem wirklich förderlich ist. Zum Beispiel der Zynismus [2]Zum Glück kennen manche noch den Unterschied zwischen Zynismus und Sarkasmus, Kindesmißbrauch als Grund für Zensur anzuführen.

    Man braucht wirklich nicht zu glauben, daß eine herausragende Kulturleistung wie das deutsche Grundgesetz gegenüber machtbesessenen Selbstdarstellern für immer Schutz bietet. Am Ende ist es doch nur ein Stück Papier, das das mit etwas Geschick aufgebrachte Volk mit größter Freude verbrennen wird, wenn man ihm nur eine Abwrackprämie dafür gibt.

    Auch das Internet als Störfaktor wird letzenendes maßlos überbewertet.

    [Update am 11.04.2009:]

    Daß der Schutz von Kindern vor Mißbrauch für die Apologeten geheimer Zenzur keine Rolle spielt, folgert übrigens auch der Heise-Verlag in seiner neuen Ausgabe von „c’t“ [3]Holger Bleich, Axel Kossel, „Verschleierungstaktik“, c’t, 9/09, auch online bei heise.de:

    [D]ann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, dass hier mit einem Vorwand eine geheime Liste eingeführt wird, die man nach und nach um weitere strafbare und unliebsame Inhalte erweitern kann.

    References
    1 Mitte April soll es mit der Internetzensur los gehen.„, scusiblog.org, 10.4.2009
    2 Zum Glück kennen manche noch den Unterschied zwischen Zynismus und Sarkasmus
    3 Holger Bleich, Axel Kossel, „Verschleierungstaktik“, c’t, 9/09, auch online bei heise.de