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  • Die spinnen, die Römer

    Eigentlich spinnen sie gar nicht, diese Römer. Ganz im Gegenteil. Die Römer sind völlig normal. Wenn man dort einen Imbiss betritt und nach Kaffe verlangt, erhält man sogleich ein Tässchen dessen, was hier unsinnnigerweise als „Espresso“ feilgeboten wird. Das was man hier als Kaffee bezeichnet, kennt man in Süditalien als Cafe Americano und wird verständlicherweise nur von Touristen verzehrt. Ganz stimmt das zugegebenerweise aber nicht. Die säuerlich nach Löschpapier schmeckende Filtertüte kennt der Römer nämlich nicht. Der Cafe Americano ist ein Espresso mit der zehnfachen Menge an Wasser die zur Zubereitung erforderlich wäre. Große Vernunft lässt der Römer auch daran erkennen, daß er für einen Cafe zwischen 60 und 90 Cent verlangt. Der latent größenwahnsinnige Münchner bietet einen Espresso dagegen selten unter 1,80 Euro an, verzichtet dabei aber gern auf die kunstgerechte Zubereitung. Völlig übergeschnappt sind die Wirte von deutschen Autobahnraststätten, die ihrer Kundschaft zumuten, einen Filterkaffe für 2,95 Euro selbst aus einem Automaten zu zapfen.

    Die nahezu erpresserischen Machenschaften von Raststättenbetreibern in Deutschland sind ohnehin ein steter Quell von Verdruß. Bereits der Umstand, das Menschen ihre Notdurft verrichten müssen, genügt ihnen um daraus eine Zahlungsverpflichtung abzuleiten. Man muß damit rechnen, daß auf dem Hoheitsgebiet einer Autobahnraststätte künftig das Entweichen einer Flatulenz mit einer zusätzlichen Gebühr beaufschlagt wird.

    Noch ist immerhin ein geringes Maß an Unrechtsbewußtsein zu erkennen. Das Notdurftlösegeld wird immerhin häufig mit einem Gutschein in gleicher Höhe quittiert. Man sollte vermuten, für die kostenpflichtige Blasenerleichterung also mit Nahrung entschädigt zu werden. Das würde der Raststättenmafia ja immerhin weitere Einnahmen bescheren. Tatsächlich ist dieser Betrag selbst für die abscheulichsten kulinarischen Fehlleistungen nicht ansatzweise genug. Selbst eine vertrocknete Semmel mit Plockwurstbelag ist erst für den achtfachen Betrag erhältlich. Dabei muß man bedenken, daß die Aufnahme von Nahrung und Getränken unweigerlich weitere Ausscheidungsbedürfnisse nach sich zieht. Bei einer Reise von Garmisch-Partenkirchen bis Flensburg könnte man sich allein durch Stoffwechsel überschulden. Und Stoffwechsel ist ja eigentlich kein Luxus.

    In Italien heißen Autobahnraststätten Autogrill. Komischerweise wird dort aber in den seltensten Fällen gegrillt. Auch dienen Automobile grundsätzlich nicht als Bestandteil des Nahrungsmittelangebotes. Dort ist das Speiseangebot ebenfalls teurer als abseits der Autostrada. Allerdings sind sämtliche dargebotenen Lebensmittel grundsätzlich durchwegs genießbar.

    Das gilt natürlich auch für Cafe. Zum Beispiel eine Latte Macchiato, die zuzubereiten dem Römer eine Selbstverständlichkeit, dem Münchner hingegen ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die Kaffepflanze wächst zwar weder in Deutschland noch in Italien. Dennoch hat der Deutsche eine Kaffeekultur zu entwickeln bis heute verabsäumt. Kaffee muß bitter schmecken, kochend heiß und wässrig sein. Nur so ist die anregende Wirkung zu entschuldigen. Schließlich handelt es sich um eine gesetzlich erlaubte leistungssteigernde Droge. Da ist man nur auf der sicheren Seite, wenn man kochende Milch mit einem fünffach verlängerten Espresso in ein Glas kippt und dieses Gebräu dadurch aufzuwerten sucht, indem man überflüssigerweise einen Strohhlam hineinsteckt. Gut schmecken darf es nämlich nicht. Sonst wäre es ja schließlich verboten.

    Der Römer scheint hingegen nicht bereit zu sein, für dieses Heißgetränk zu leiden. Weder will er sich die Finger am Glas verbrennen, noch ist er willens, totgekochte Milch zu trinken, oder gar ein Vermögen dafür auszugeben.

    Ganz anders der Amerikaner. Der hat längst festgestellt, daß er nie in die Lage geraten wird, den begehrten Aufguß in schmackhafter Weise herzustellen. Deswegen verdünnt er damit verschiedenste Arten von Glukosesirup und verlangt dafür den doppelten Preis. Zum Ausgleich setzt er dabei auf Selbstbedienung und Pappbecher und versucht beharrlich den Eindruck zu erwecken, als müsse man in San Francisco besonders genau über Kaffe bescheid wissen. Wirklich erschreckend ist der Umstand, daß man in München, der angeblich nördlichsten Stadt Italiens, blöde genug ist, solchen Cretins eine Existenz zu sichern. Eine San Francisco Coffe Company würde man in Rom allenfalls auslachen. Sogar kostenlos. Die Römer sind ja nicht verrückt.

  • Dawn of the dead XVI

    Kurz vor der Eröffnung des 173. Münchner Oktoberfestes wurden die Dreharbeiten zu einem weiteren Remake des Horrorklassikers „Dawn of the Dead“ abgeschlossen. Der Hauptdarsteller führt nun während der Wiesn beim Schichtl 25 bis 30 mal täglich Hexenverbrennungen und hochnotpeinliche Befragungen von Häretikern durch.

    In seiner Freizeit fährt er gerne im gläsernen Autoscooter oder geht mit den rund 250 kleinen Artisten vom Flohzirkus nebenan einen Messwein Trinken. Mit der Krinoline mag er lieber nicht fahren. Das ist wegen des Bezugs zum Reifrock zu anrüchig, „außerdem wird einem von dem Geschaukel nur schlecht“. Verständlich, denn damit hat einer unserer Berichterstatter bereits letztes Jahr traumatische Erfahrungen gemacht.

  • Wo die Liebe hinfällt

    Auf dem G-8-Gipfel hatte George W. Bush Bundeskanzlerin Merkel überrascht, indem er ihr ohne zu fragen den Nacken massierte. Nicht gerade erfreut wand Merkel sich erschrocken und riss die Arme hoch. Die „Bild“ sprach von einer „Liebesattacke“ auf Merkel.

    Seinen Amtsvorgänger kann man ja verstehen, wenn er sich seinen kleinen Präsidenten von der etwas pummeligen Praktikantin mündlich untersuchen lässt. Bush ist aber offenbar mehr der Mann fürs Grobe, dem es vor gar nichts graust.

  • Geständnis

    Ich gebe zu daß ich nie bei der Waffen-SS war. Zudem habe ich nicht ein einziges Buch geschrieben oder gar veröffentlicht. Auch bin ich nicht getauft (ganz sicher kann man sich da allerdings nie sein). Mit dem Nobelpreis für Literatur wird das so wohl nichts werden.

  • Unbegründet und unzulässig

    Erste Seite des Urteils - Klick aufs Bild liefert das gesamte Urteil als PDF (90 KB)Das Ergebnis an sich war ja bereits bekannt. Jetzt liegt es en Detail auch schriftlich vor. Wie vermutet, befand das Gericht den Antrag aus dem wilden Osten für unzulässig und unbegründet.
    Natürlich wurde da nicht, wie in einigen Kommentaren behauptet, dem Verfügungskläger etwas aufgegeben oder gar angeordnet, außer die Kosten des Verfahrens zu tragen. Was der Antragsteller auf seinen Webseiten veranstaltet war ja nicht Gegenstand des Verfahrens.

    Weil der Antragsteller allerdings bereits letztes Jahr an Eides statt seine Zahlungsunfähigkeit versichert hat, wird er seine Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht bedienen können.

  • Neuer Türsteher

    Wir heißen unseren neuen Mitarbeiter, Herrn Akismet herzlich willkommen. Er wird ab sofort das Aufgabengebiet der Gesichtskontrolle übernehmen.

    Herrn Karma II, der zuvor dafür zuständig war, hat uns kurzfristig verlassen. Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Werdegang alles gute.

  • Schreck in der Morgenstund

    2:54 Uhr: Es flattert eine E-Mail in unseren vollelektronischen Redaktionsbriefkasten. Der Absender: Clow Cowboy Callboy Torsten. Der Betreff: „liegt schon per Fax Ihren Anwalt vor und den Gericht unterschrieben“. Klar, der Verfügungkläger hatte ja vergessen die unzulässigerweise nachgereichte „verbesserte“ Klageschrift mit seiner Unterschrift zu versehen. Aber andererseits hatte das Gericht diese Unterschrift ja dann auch noch nachgereicht bekommen. Warum also nochmal? Den Nachtwächtern vom Fellow Passenger schwant übles. Und tatsächlich: Ein völlig neues Dokument! (PDF, 190 KB)

    3:39 Uhr: Der Helikopter des Übersetzers landet auf dem Dach der Redaktion.

    4:01 Uhr: Der Spezialist konnte das Schreiben nach drei doppelten Espresso und einer Flasche Absinth als eine nachträglich eingereichtete Ergänzung zur nachträglich eingereichten Verbesserung der verbesserten Klageschrift zur bereits geschlossenen Verhandlung identifizieren.

    4:02 Uhr: Der Dolmetscher beginnt zu zittern und kichert hysterisch. Aus seinem Mund quillt zäher Schaum.

    4:17 Uhr: Der Rettungsdienst trifft ein, kann aber nur noch den Exitus feststellen.

    Im Kern lautet die Übersetzung:

    Das Schreiben von den Rechtsanwalt Nikolaus Klein von Wiesenberg dient reinweg dazu um das die gesammten Blogger weitere unwahre , gar üble Nachreden über mich verbreiten können . Desweiteren dient meine andere Domaine www.agbloggershausen.de – im Orginal Ausdruck als Anlage bei gefügt dazu um mal entlich etwas Ruhe rein zu bringen , was immerhin ca 4 Wochen zum großen Teil gelungen ist und wie gesagt eine Seite ist schon von den üblen Nachreden frei . Die Verlinkungen dort drauf sind sortiert um andere seines Gleichen außergerichtlich die unwahren Tatsachen , Beleidigungen , üblen Nachreden außergerichtlich zu löschen dursch Besucher , was sich in dessen Statistiken wiederspiegelt und das die 3 Schlichter wissen wen sie alles anschreiben können . Ich bitte Sie daher meinen Antrag zu folgen , damit alles mal ein Ende mit den unwahren Tatsachen , üblen Nachreden und Beleidigungen hat . Für ewentuelle Schlichteranfragen können Sie gerne H. [Name und Adresse entfernt, d. Red] anfragen . Dieser erlaubte mir seine Adresse Ihnen zu übermitteln ( als Anlage eingefügt ) . Als weitere Anlage fürge ich ein das “ Bloggershausen “ mit Vorurteilen bloß berichtet .

    Wie gewohnt, fehlen sämtliche erwähnten Anlagen.

    4:54 Uhr: Herr R. kündigt an, gegen 5:20 Uhr die Anlagen nachzureichen.

    5:56 Uhr: Herr R. beruft sich auf Datenschutz und Postgeheimnis und bleibt die Anlagen doch lieber schuldig. Der völlig verwirrte Spam-Filter spuckt einen Kommentar von 1:44 Uhr aus.

    Ein schlechter Scherz, höre ich schon einige von Ihnen rufen. Leider nur zum Teil. Die arabische Version des Dokuments ist natürlich nur ein guter Scherz. Das wirklich eingegangene Dokument hingegen hoffentlich ein schlechter. Es steht allerdings zu befürchten, das es völlig ernst gemeint ist.

  • Die zweite Verhandlung

    Über die jüngste Verhandlung wurde freundlicherweise bereits in den Memoiren des Josh K. Phisher, im MonacoBlog, im srbBLOG und auch von C.J. in den Kommentaren zu unserem letzten Beitrag erste Impressionen vermittelt. Über den Ausgang berichten wir nach Zugang des Urteils. Denn bis dahin steht offizell ja noch nicht fest, ob es des Verfügungsklägers oder unser 11. September wird. Das ist nämlich der Tag der Urteilsverkündung.

    Der eigens vom Antragsteller zur Verhandlung mitgebrachte Paragraph sorgte für einige Verwirrung, weil das überreichte Dokument mitten im Satz begann. Nach einem Textvergleich zwischen den einzelnen Ausfertigungen, konnte Herr R. die Situation aufklären: Es drehe sich nur um den Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes, der in der Tat vollständig wiedergegeben war.

    Anläßlich unserer Anregung (PDF, 563 KB) zu einer Untersuchung der Prozessfähigkeit des Antragstellers, stellte das Gericht die Frage, ob derzeit ein Betreuungsverfahren laufe. Der Verfügungskläger antwortete, „Nicht daß ich wüßte“. Der Frage ob er sich bereits früher in Betreuung befand entgegnete er, er wolle sich öffentlich nicht dazu äußern.

    Sehr häufig reagierte der Vorsitzende auf Antworten des Verfügungsklägers mit den Worten, „Na ja.“ Dazu kam immer eine knappe Auf- und Abbewegung der Hand.

    Interessant fanden wir die Antwort auf die Frage, ob der Kläger sich empfehlungsgemäß an einen Rechtsanwalt gewendet hätte. Die nämlich lautete, er habe sich von einem der „Schlichter“ beraten lassen, der im 8. Semester Jura studiere. Wollen wir dem Betreffenden wünschen, daß ihm dies nicht zum Nachteil gereichen möge.

    Glücklicherweise hat das Gericht davon abgesehen, meine sofortige Verhaftung anzuordnen. Als kleinen Ausgleich besuchten wir dafür im Anschluß das Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, das heute zum Glück nur noch eine Gedenkstätte ist. Ein wirklich gruseliger Ort, in dem sogar noch der Orignalgeruch des Sozialismus erhalten ist. Der Heimweg gestaltete sich dafür wieder mehr nach guter Kapitalistenart. Weil Golf in der Autovermietung gerade aus war, mussten wir zum selben Preis bedauerlicherweise mit einem 5er BMW fahren. Klimaanlage, Schiebedach, Fernsehen, Kilometerstand: 16, elektrisch in allen Himmelsrichtungen verstellbare Ledersitze, usw. Sie können sich die Strapazen ja sicher vorstellen. Zudem ging der Tempomat nur bis 200 km/h und es gab keinen Getränkehalter. Fahren musste man auch noch selbst, was verständlicherweise niemand wollte.

  • Das Ende naht

    Bestimmt muß ich bald ins Gefängnis. Wahrscheinlich lebenslänglich. Zum Glück gibt es in Deutschland keine Todesstrafe. Mit vernichtenden Argumenten wird Herr R. aus Berlin mir vor Gericht das Handwerk legen. Sogar einen Paragraphen will er zur Verhandlung mitbringen. Er kennt keine Gnade mehr.

    Sehen Sie selbst das jammervolle Ende von Darth Passenger und den triumphalen Sieg von Torsten Skywalker. Erleben Sie den Niedergang der grausamen Herrschaft der Blogosphäre über das sympathische Volk der Wannabecallboys:

    Mittwoch, den 06.09.2006 um 10:30 Uhr
    Wartenberger Straße 40, 13053 Berlin
    Raum 312

  • MVG löst Abfallproblem

    In den letzten Dekaden war der U-Bahn-Reisende in München oft mit dem unästhetischen Anblick von Abfällen konfrontiert, sobald er einen der in den U-Bahn-Zügen angebrachten Abfallbehälter öffnete, um sich seinerseits nicht mehr benötigter Gegenstände zu entledigen.

    Dank eines ebenso einfachen wie genialen Einfalls gehört diese mißliche Situation ab sofort der Vergangenheit an: Die metallenen Behältnisse wurden entfernt. Unterhalb der Fenster zeugen heute nur noch jeweils vier Schrauben davon, daß sich an diesen Stellen einst Abfallkästchen befanden, die entsorgungswütige Fahrgäste nur allzuoft ermunterten ihrer krankhaften Versuchung nachzugeben, sie mit nutzlosem Plunder zu befüllen.

    Dieses brilliante Entsorgungskonzept birgt auch für andere Anwendungsgebiete ein enormes Potential. So ließe sich ohne weiteres ganz München von Müll befreien, dessen Handhabung bekanntlich gewaltige Kosten verursacht. Man brauchte dafür nichts weiter zu tun, als sämtliche Mülltonnen abzuschaffen.

    Spätestens hier zeigt sich, wie sich ein teurer Fehler in der Energiewirtschaft leicht beheben läßt. Die äußerst kostspielige Entsorgung von gebrauchten Atomen aus Urandampfmaschinen kann man sich leicht sparen, indem man einfach auf die ohnehin umstrittenen Atommülleimer (Castor) verzichtet.

    Völlig unverständlich ist allerdings, warum in den U-Bahnen auf einmal überall Unrat herumliegt.